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Visum erforderlich
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Zusätzliche Pflichtformulare erforderlich
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Reisepass erforderlich
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Keine Einreisegenehmigung erforderlich
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Keine Pflichtimpfungen erforderlich
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Keine Reisekrankenversicherung erforderlich
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Die Übersicht dient als erster Anhaltspunkt. Bitte nehmen Sie zusätzlich die entsprechenden Details zur Kenntnis.

Schnellüberblick: Visum

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Wichtige Änderungen, die Ihre Aufmerksamkeit benötigen!

Bitte beachten Sie die Änderungen in folgenden Bereichen:

  • Erforderliche Formulare und Dokumente für die Einreise

Reiseziel:
Indonesien Country image

Einreiseinformationen

Einreisedokumente Ausreichend Hinweise
Reisepass ausreichend icon Ja

Ein Reisepass ist für die Einreise ausreichend. Der Reisepass muss bei Reiseantritt eine Restgültigkeit von 6 Monaten haben.

Vorläufiger Reisepass ausreichend icon Ja

Ein vorläufiger Reisepass ist für die Einreise ausreichend. Der vorläufige Reisepass muss bei Reiseantritt eine Restgültigkeit von 6 Monaten haben.

Personalausweis ausreichend ! Nein

Ein Personalausweis ist nicht ausreichend für die Einreise.

Vorläufiger Personalausweis ausreichend ! Nein

Ein vorläufiger Personalausweis ist nicht ausreichend für die Einreise.

Hinweis: Bitte beachten Sie in jedem Falle zusätzlich die Hinweise unter "Erforderliche Formulare und Dokumente für die Einreise".
Achtung: Ein Kinderreisepass, der verlängert oder aktualisiert wurde, kann abgelehnt werden.

Achtung: Die Einreise mit vorläufigem Reisepass ist nur möglich, wenn vor der Einreise ein Visum von der zuständigen Auslandsvertretung erteilt wurde. Ein Visum on Arrival berechtigt in diesem Fall nicht zur Einreise. Reisende sollten jedoch beachten, dass die Webseite zur Beantragung des elektronischen Visa on Arrival nicht nach der Passart unterscheidet. Die Visumbeantragung mit dem vorläufigen Reisepass kann entsprechend zur Beförderungsverweigerung durch die Fluggesellschaft oder zur Einreiseverweigerung durch die indonesischen Behörden führen.

Ausweisdokumente dürfen weder verschmutzt noch beschädigt sein und müssen über ausreichend freie Seiten verfügen. Reisende sollten sicherstellen, dass ihr Reisepass korrekt gestempelt wird, da es ansonsten zu Schwierigkeiten bei der Ausreise kommen kann. Bitte beachten Sie außerdem, dass es bei als gestohlen oder als verloren gemeldeten Ausweisdokumenten zu Problemen beim Grenzübertritt oder gar zur Einreiseverweigerung kommen kann. 
Die Anforderungen an die Ausweisdokumente können je nach Beförderungsunternehmen abweichen, es ist daher ratsam, sich vor Reiseantritt beim ausführenden Beförderer zu informieren. Beispielsweise verlangen viele Kreuzfahrtanbieter, dass Reisedokumente nach Reiseende noch mindestens 6 Monate gültig sind. 
Achtung: Für Reisende mit NCL (Norwegian Cruise Line) ist ein Reisepass zwingend erforderlich.
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Einreisemodalitäten
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Einreise grundsätzlich gestattet: Ja

Die Einreise ist grundsätzlich gestattet.

Auswärtiges Amt:
Von nicht unbedingt erforderlichen Reisen in fünf der sechs Provinzen des indonesischen Teils der Insel Neuguinea (Papua, Papua Barat, Papua Pegunungan, Papua Tengah und Papua Selatan) wird abgeraten.

Auswärtiges Amt

Zusätzliche Informationen zur Einreise

Für ausländische Staatsbürger besteht für Aufenthalte ab 24 Stunden eine Meldepflicht. Sofern Reisende im Hotel übernachten, wird die Anmeldung automatisch übernommen. Bei privater Unterbringung sollten die Gastgeber auf die Anmeldung beim Gemeindevorsteher (RT = Rukun Tetangga) angesprochen werden.

Touristen, die Bali besuchen, müssen eine Touristensteuer von 150.000 Rupien (ca. 9€) pro Person entrichten. Auch Kinder sind hiervon nicht ausgenommen. Die Steuer kann bei Ankunft an Häfen und Flughäfen, per App oder online auf der Webseite der Provinzregierung Bali (siehe Link) bezahlt werden, der Zahlungsbeleg ist den Behörden bei Einreise vorzulegen. 

Love Bali

In manchen Ländern können Grenzbeamte von Reisenden die Herausgabe von Benutzernamen und Passwörtern für soziale Medien verlangen. Zudem ist unter Umständen die Nutzung bestimmter Anwendungen, Apps oder VPN-Dienste verboten.

Erforderliche Formulare und Dokumente für die Einreise Geändert alert icon
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Visum erforderlich für Aufenthalt: Ja

Es ist ein Visum für den Aufenthalt erforderlich. Dieses kann bei Ankunft als "Visa on Arrival" beantragt werden.

Ein Visa on Arrival erlaubt einen Aufenthalt von bis zu 30 Tagen. Das Visum kann bereits vor Reiseantritt online beantragt und bezahlt werden.
Seit Dezember 2023 ist auch die Erteilung von 5-Jahres-Visa mit Mehrfacheinreise möglich, welches allerdings im Vorfeld einer Reise beantragt werden muss. Dieses erlaubt Aufenthalte von bis zu 60 Tagen.

Beantragung elektronisches Visa on Arrival Indonesien

Auf Nachfrage müssen Reisende bei der Ankunft u.U. ein Rück- oder Weiterflugticket, eine Hotelbestätigung und/oder ausreichende finanzielle Mittel vorweisen können.
Für einen Visumantrag werden unter Umständen folgende Unterlagen benötigt: Nachweis einer gültigen Krankenversicherung, ausreichender finanzieller Mittel für die Dauer des Aufenthaltes, eines Rückreise-/Weiterreise-Tickets, einer Unterkunft sowie Passbilder und Einladungsschreiben. Zur Beantragung eines Visums für Minderjährige, die allein oder mit nur einem Sorgeberechtigten reisen, wird unter Umständen eine Geburtsurkunde sowie die Einverständniserklärung des anderen Sorgeberechtigten benötigt. Verbindliche Auskunft erteilt die zuständige Auslandsvertretung.

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Einreisegenehmigung erforderlich für Aufenthalt: Nein

Es sind keine Einschränkungen bekannt.

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Zusätzliche Pflichtformulare und Erklärungen: Ja Geändert

Alle Reisenden müssen eine Zollerklärung ausfüllen:

Zollerklärung Indonesien

Reisende müssen innerhalb von 48 Stunden vor Abflug auf der Webseite des Gesundheitsministeriums einen Gesundheitsfragebogen (SATUSEHAT Health Pass) ausfüllen und den daraufhin generierten QR-Code beim Check-in sowie bei Ankunft in Indonesien vorzeigen.

SATUSEHAT Health Pass

Seit 01.09.2025 müssen Besucher, die über die Flughäfen Bali (Ngurah Rai International), Jakarta (Soekarno-Hatta International) und Surabaya (Juanda International) sowie bestimmte Seehäfen nach Indonesien reisen, innerhalb von drei Tagen vor geplanter Ankunft ihre erforderlichen Ankunftsformulare (u.a. Zoll-/Gesundheitsformular) über die Online-Plattform 'All Indonesia' einreichen. Der nach erfolgreicher Beantragung ausgestellte All Indonesia QR-Code ist den Behörden bei Ankunft vorzulegen.
Ab 01.10.2025 sind alle Flughäfen des Landes an das Arrival-Card-System angeschlossen. Reisende sind ab diesem Zeitpunkt verpflichtet, sämtliche Einreiseformalitäten über die Online-Plattform oder per App (App Store/Google Play Store) zu erledigen. Die bis dahin separat auszufüllenden Zoll- und Gesundheitserklärungen in Papierform müssen dann nicht mehr ausgefüllt werden.


Hinweis für Kreuzfahrtreisende: Es besteht die Möglichkeit, dass Reedereien für ihre Gäste das Ausfüllen und die Übermittlung von für die Reise benötigten Formularen übernehmen.
Reisende werden darauf hingewiesen, sich direkt bei der jeweiligen Reederei oder dem zuständigen Reisebüro zu erkundigen, ob ein solcher Service für die gebuchte Kreuzfahrt verfügbar ist und welche spezifischen Dokumente dies gegebenenfalls umfasst. Eine frühzeitige Klärung stellt die fristgerechte und korrekte Einreichung aller erforderlichen Unterlagen sicher.

All Indonesia Arrival Card

Aufenthaltsverlängerung

Das Visum kann einmalig um weitere 30 Tage verlängert werden. Ausländische Reisende müssen sich zunächst online anmelden und dann persönlich bei der Einwanderungsbehörde erscheinen, um ihren Aufenthalt im Land zu verlängern.

Verlängerung des Aufenthalts

Reisende sollten sicherstellen, die zulässige Aufenthaltsdauer im Zielland nicht zu überziehen, um etwaige Sanktionen wie Geldstrafen, Abschiebehaft oder gar Einreisesperren zu vermeiden.

Zoll- und Einfuhrbestimmungen
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Landes- und Fremdwährung

Die Einfuhr lokaler und ausländischer Währung, die den Gegenwert von 100 Mio. IDR überschreitet, muss deklariert werden.
Der Besitz und die Einfuhr von Falschgeld wird mit hohen Strafen geahndet.

Einfuhrbeschränkte und verbotene Waren

Die Einfuhr von Früchten, Waffen, Drogen sowie pornografischem Material ist strengstens verboten. 
Reisende sind verpflichtet, ihre IMEI-Nummer (International Mobile Equipment Identity) zu registrieren. Dies gilt für Mobiltelefone und andere elektronische Geräte, die mit einer SIM-Karte ausgestattet sind und in Indonesien verwendet werden sollen. Die Geräte müssen vor oder bei der Einreise oder innerhalb von 90 Tagen nach der Einreise bei der indonesischen Zollverwaltung (Bea Cukai) angemeldet werden. Die Registrierung ist auf zwei Geräte pro Person beschränkt. Ohne Registrierung wird die Verwendung von Geräten mit indonesischen SIM-Karten gesperrt. Bei der Registrierung der Geräte können Einfuhrzölle fällig werden.

Formular zur Registrierung von Mobilgeräten

Die Ein- und Ausfuhr von geschützten Tieren- und Pflanzenarten sowie Erzeugnissen daraus ist im Rahmen des Washingtoner Artenschutzabkommens streng geregelt. Eine Ein- bzw. Ausfuhr bedarf daher der expliziten Genehmigung, um Beschlagnahmung und Strafen zu verhindern. Weitere Informationen erteilen die lokalen Zollbehörden des Abreise- oder Ziellandes.

Text des Washingtoner Artenschutzabkommens

Medikamente

Die Einfuhr von bestimmten (auch verschriebenen/verschreibungspflichtigen) Medikamenten kann Auflagen unterliegen bzw. gänzlich verboten sein. Dies gilt insbesondere für Opiate, Schmerzmittel und Psychopharmaka. Grundsätzlich kann jedoch nur die Botschaft, das Konsulat und/oder das nationale Zollamt verlässlich Auskunft darüber geben, welche Regeln und Vorschriften aktuell im Zielland gelten. Reisenden, die Medikamente mitnehmen, wird grundsätzlich geraten, eine mehrsprachige ärztliche Bescheinigung mitzuführen, die Angaben zu Einzel- und Tagesdosierungen sowie den Wirkstoffnamen des Präparats enthält.
Aufgrund der extrem strengen Drogengesetze ist bei der Einfuhr von Medikamenten mit Betäubungsmitteln und Psychopharmaka unbedingt darauf zu achten, dass die Medikamente ausschließlich für den eigenen Bedarf bestimmt sind und die mitgeführte Menge die verschriebene Dosis nicht überschreitet. Beides ist durch eine ärztliche Verschreibung und eine entsprechende Übersetzung nachzuweisen.

Zusatzinformationen

Reisende sollten sich vor Reisebeginn bei der zuständigen Auslandsvertretung über die aktuellsten Einfuhr- und Zollbestimmungen des Ziellandes informieren.

Minderjährige und Doppelstaatler

Spezielle Anforderungen für Minderjährige
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Kinder in Begleitung eines Erziehungsberechtigten

Hinsichtlich der Einreise von Minderjährigen sind keine besonderen Bestimmungen bekannt. Es ist jedoch ratsam, dass Minderjährige, die alleine oder mit nur einem Elternteil/Sorgeberechtigten reisen, eine Einverständniserklärung bzw. Reisevollmacht mitführen.

Kinder ohne Begleitung von Erziehungsberechtigten

Hinsichtlich der Einreise von Minderjährigen sind keine besonderen Bestimmungen bekannt. Es ist jedoch ratsam, dass Minderjährige, die alleine oder mit nur einem Elternteil/Sorgeberechtigten reisen, eine Einverständniserklärung bzw. Reisevollmacht mitführen.

Weitere Anmerkungen

Aktuell liegen keine gesicherten Informationen vor.

Hinweise für Doppelstaatler
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Hinweise für Doppelstaatler

Nach indonesischem Recht ist eine doppelte Staatsbürgerschaft Personen ab 18 Jahren nicht gestattet. Bei der Einreise sind Schwierigkeiten möglich. Betroffene Reisende müssten unter Umständen auf ihre Staatsangehörigkeit verzichten bzw. ihren indonesischen Pass abgeben.

Minderjährige mit Doppelstaatsbürgerschaft

Aktuell liegen keine gesicherten Informationen vor.

Gesundheitsbestimmungen

Impfungen
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Pflichtimpfungen: Nein

Es sind keine Einschränkungen bekannt.

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Empfohlene Impfungen: Ja

Reisende sollten einen kompletten Impfschutz gemäß den Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) sicherstellen:

WHO Impfempfehlungen

Zusätzlich sind für die Reise folgende Impfungen empfohlen:
Covid-19
Hepatitis A

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Impfung bei besonderer Exposition: Ja

Denguefieber (v.a. Mückenstiche)
Hepatitis B (v.a. Sexualkontakt, Nadelstichverletzungen, invasive Maßnahmen im Gesundheitswesen)
Typhus (v.a. schlechte Hygienebedingungen, kontaminierte Lebensmittel und Trinkwasser)
Tollwut (v.a. Verletzungen durch infizierte Tiere)
Japanische Enzephalitis (v.a. Mückenstiche während der Hauptübertragungszeit)
Malariaprophylaxe
Chikungunya (Mückenstiche)

Impfungen, die unter „Besondere Exposition“ gelistet werden, setzen voraus, dass Reisende einem entsprechenden Risiko für Krankheitsübertragung ausgesetzt sind. Da Impfungen mit potenziellen Nebenwirkungen einhergehen können sowie einen Kostenfaktor darstellen, ist je nach Reiseprofil (Reiseroute, Reisedauer), geplanten Freizeitaktivitäten (u.a. Camping, Wandern in bewaldeten Gebieten) und beruflichen Tätigkeiten (v.a. im Krankenhaus sowie in der Land- und Forstwirtschaft) eine Nutzen-Risiko-Abwägung erforderlich.

Reisekrankenversicherung
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Krankenversicherungspflicht: Nein

Der Abschluss einer Reisekrankenversicherung, die auch den Rücktransport mit einschließt, wird generell angeraten, selbst wenn dies seitens des Ziellandes nicht zwingend erforderlich ist. Rechnungen und medizinische Unterlagen, die im Zuge der Behandlung ausgestellt werden, sollten aufbewahrt werden.

Zusatzinformationen

Aktuell liegen keine gesicherten Informationen vor.

Ausreiseinformationen

Ausreisemodalitäten
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Landes- und Fremdwährung

Die Ausfuhr lokaler und ausländischer Währung, die den Gegenwert von 100 Mio. IDR überschreitet, muss deklariert werden.

Ausfuhrbeschränkte und verbotene Waren

Es sind keine besonderen Restriktionen im Hinblick auf ausfuhrbeschränkte oder verbotene Waren bekannt.
Die Ein- und Ausfuhr von geschützten Tieren- und Pflanzenarten sowie Erzeugnissen daraus ist im Rahmen des Washingtoner Artenschutzabkommens streng geregelt. Eine Ein- bzw. Ausfuhr bedarf daher der expliziten Genehmigung, um Beschlagnahmung und Strafen zu verhindern. Weitere Informationen erteilen die lokalen Zollbehörden des Abreise- oder Ziellandes.

Text des Washingtoner Artenschutzabkommens

Zusatzinformationen

Reisende müssen in den meisten Fällen eine Flughafensteuer zahlen. Bei Inlandsflügen sind die Kosten bereits im Ticketpreis enthalten, bei einigen internationalen Flügen ist die Steuer jedoch möglicherweise gesondert zu bezahlen.

Informationen zu Minderjährigen

Es gelten keine besonderen Bestimmungen für Minderjährige.

Über das Zielgebiet

Zentrale Notrufnummer Polizei Rettungswagen Feuerwehr
112
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110
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118
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113
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Gut zu wissen
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Hauptstadt

Jakarta

Sprachen

Indonesisch, es gibt weiterhin über 700 regionale Sprachen

Währung

Rupiah (IDR)

Telefonvorwahl

+62

Trinkgelder

Restaurant: Sollte keine Servicegebühr auf der Rechnung enthalten sein, sind bis zu 15% angemessen.
Hotels: Bei Gepäckpersonal ist ein Betrag von 30.000-50.000 IDR angemessen.
Taxis: Ein Trinkgeld ist nicht üblich, stattdessen kann auf die nächste runde Summe aufgerundet werden.

Medizinische Versorgung
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Zugang und Qualität

In Großstädten sowie in touristischen Ortschaften ist eine medizinische Grundversorgung zu erwarten.

Auf Bali und in größeren Städten ist die Gesundheitsversorgung adäquat, im ländlichen Bereich hingegen können nur einfache Fälle behandelt werden.

Private Gesundheitseinrichtungen bieten in der Regel eine umfangreichere Ausstattung als öffentliche, allerdings sind die Behandlungskosten dort meist höher.

Behandlungskosten

Unter Umständen müssen Reisende für die Deckung medizinischer Behandlungskosten in Vorkasse gehen.

Medikamente

Es sind Fälle von Medikamentenfälschung bekannt. Reisende sollten daher darauf achten, Medikamente nur von zertifizierten Verkaufsstellen zu beziehen.

Es wird dringend empfohlen, eine eigene Reiseapotheke mitzuführen, die sowohl regelmäßig benötigte Medikamente als auch Arzneimittel für typische Reisebeschwerden enthält.

Zusatzinformationen

Eine Übersicht über lokale Fachärzte und Allgemeinmediziner mit der Möglichkeit der direkten Terminbuchung bietet die Plattform Air Doctor.

Air Doctor

Geld
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Bargeldauszahlung mit Kreditkarte möglich: Ja

An Geldautomaten lässt sich mit herkömmlichen Kreditkarten Geld abheben.

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Bargeldauszahlung mit Bank-/Debitkarte möglich: Ja

An Geldautomaten lässt sich mit einer ausländischen Bank-/Debitkarte Geld abheben.

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Kreditkartenzahlung: Ja

Zahlungen mit herkömmlichen Kreditkarten werden vielerorts akzeptiert.
Vor allem in größeren sowie touristischen Städten werden Kreditkarten akzeptiert.

Mobile Zahlungsarten

Auch mobile Zahlungsmethoden werden im täglichen Gebrauch immer häufiger genutzt. Internationale Anbieter sind zum Beispiel Apple Pay, Google Pay, Samsung Pay oder PayPal.

Zusatzinformationen

Für Reisen in entlegenere Regionen ist die Mitnahme von Bargeld empfehlenswert.
Bargeld darf ausschließlich bei Banken oder lizenzierten Wechselstuben gewechselt werden. Illegaler Devisentausch ist strafbar.

Beim Gebrauch von Kreditkarten in Geschäften oder an Geldautomaten können Kartendaten über manipulierte Lesegeräte (Skimming) abgegriffen werden. Für den Fall des Kartenverlustes oder Diebstahls, sowie bei vermuteten Betrugs- oder Missbrauchsfällen sollten Reisende die Kontaktdaten ihrer Bank mit sich führen (Servicenummer, App/Online-Zugriff), um schnellstmöglich Sicherheitsmaßnahmen, wie z.B. Kartensperrungen, einleiten zu können.

Reisenden wird geraten, vor anstehenden Auslandsreisen ihr Geldinstitut zu kontaktieren, um sich über mögliche Einschränkungen bei der Bezahlung/Bargeldabhebung sowie alternative Geldversorgungsmöglichkeiten im Zielland zu informieren.

Kreditkarten von American Express werden außerhalb der USA oft nur selten oder gar nicht akzeptiert.

Infrastruktur
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Steckdosenadapter: Nein

Reisende können in dem Zielland die gleichen Steckdosen erwarten, wie im Ausgangsland.

Stecker und Steckdosentypen

Internet- und Mobilfunk

Auf Reisen fällt aufgrund der intensiven Verwendung von Mobilgeräten (Navigation und Suche nach Unterkünften oder Restaurants, Kommunikation mit Familie/Freunden) oft ein erheblicher Datenverbrauch an. Die Nutzung inländischer Tarife für internationales Roaming kann unter Umständen jedoch mit äußerst hohen Kosten verbunden sein. Oft erweisen sich daher lokale SIM-Karten (für entsperrte Geräte) oder eSIM-Services (für kompatible Endgeräte) als deutlich kostengünstigere Alternativen zum Inlandstarif.

Reisende sollten beachten, dass auch in Ländern mit guter Netzverfügbarkeit eine durchgängige Abdeckung in ländlichen oder entlegenen Gebieten nicht immer gewährleistet werden kann. Detaillierte Angaben zur Netzabdeckung im ausgewählten Zielland stellt die GSM Association auf ihrer Webseite bereit.

GSM Association

Verkehr
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Internationaler Führerschein erforderlich: Ja

Hinweis: Nicht in Indonesien ausgestellte internationale Führerscheine müssen möglicherweise von der indonesischen Zulassungsstelle in Jakarta bestätigt werden.
Der nationale Führerschein ist immer mitzuführen.

Tempolimit innerorts

Die im Folgenden aufgeführten Höchstgeschwindigkeiten gelten, sofern nicht anders durch entsprechende Schilder gekennzeichnet.

Innerorts gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h.
In Wohngebieten beträgt die Höchstgeschwindigkeit 30 km/h.

Tempolimit außerorts

Außerhalb von Städten und anderen bewohnten Gebieten gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h.

Tempolimit Autobahn

Auf Autobahnen gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h.

Promillegrenze

Es gibt offiziell keine gesetzliche Promillegrenze, allerdings droht bei Unfällen unter Alkoholeinfluss eine Haftstrafe.

Zusatzinformationen

In Indonesien gilt Linksverkehr.

Strafrechtliche Besonderheiten
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Strafrechtliche Besonderheiten

Ein Ausweisdokument ist stets mitzuführen. Sollten Reisende bei Kontrollen kein gültiges Ausweisdokument vorweisen können, sind Strafen möglich.

Für Drogendelikte (z.B. Besitz/Handel/Konsum) kann die Todesstrafe verhängt werden.
In der teilautonomen Provinz Aceh finden Sharia-Gesetze Anwendung. Der Konsum von Alkohol, Glücksspiel sowie außerehelicher Geschlechtsverkehr sind verboten und können harte Strafen nach sich ziehen.

Ansprechpartner vor Ort
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Diplomatische Vertretungen

Unter dem folgenden Link finden Sie Informationen zu Ihrer Vertretung im Ausland:

EmbassyPages

Staatsangehörige von EU-Mitgliedsstaaten haben bei fehlender eigener diplomatischer Vertretung im Zielland die Möglichkeit, konsularische Betreuung in der Botschaft eines anderen EU-Mitgliedsstaates einzuholen.

Botschaften und Auslandsvertretungen bieten eine Vielzahl von Dienstleistungen an, die allerdings je nach Land und spezifischer Situation variieren können.

Wichtige Aufgaben von Botschaften und Konsulaten:

Schutz und Unterstützung der Staatsangehörigen: Sie bieten Hilfe bei Notfällen, wie verlorenen Pässen, Unfällen oder Naturkatastrophen. Auch in Fällen von Verhaftung oder Inhaftierung im Ausland kann die Botschaft Unterstützung anbieten.
Visa und Einreiseinformationen: Botschaften sind oft für die Ausstellung von Visa zuständig und bieten Informationen über Einreisebestimmungen, die sich je nach Ziel- und Herkunftsland unterscheiden können.
Reisedokumente: Bei Verlust oder Diebstahl des Reisepasses kann die Botschaft Ersatzdokumente ausstellen, die es Reisenden ermöglichen, nach Hause zurückzukehren.
Notfallhilfe: In Krisensituationen (wie z.B. politischen Unruhen oder Naturkatastrophen) bieten Botschaften und Konsulate Evakuierungshilfe und Sicherheitshinweise.
Bürgerdienst: Botschaften bieten Dienstleistungen wie die Beglaubigung von Dokumenten, die Registrierung von Geburten im Ausland oder die Unterstützung bei rechtlichen Angelegenheiten.

Was Botschaften und Konsulate nicht leisten können:

Rechtsberatung und Rechtsvertretung: Botschaften können keine Rechtsberatung anbieten oder Rechtsvertretung vor Gericht übernehmen. Sie können jedoch Listen von lokalen Anwälten bereitstellen.
Finanzielle Unterstützung: In der Regel können Botschaften keine finanziellen Hilfen gewähren oder Reise- und Unterkunftskosten übernehmen, es sei denn, es handelt sich um sehr spezielle Notfälle.
Einmischung in die Justiz eines Gastlandes: Botschaften können nicht in die Gerichtsbarkeit des Gastlandes eingreifen oder deren Entscheidungen beeinflussen.
Hilfe für Personen mit doppelter Staatsbürgerschaft: Der Anspruch auf konsularische Betreuung im Zielland kann in diesem Fall oft nicht gewährleistet werden, d.h. in Notfällen (u.a. Inhaftierung) können Botschaften oder Auslandsvertretungen womöglich nur begrenzt oder gar keine Hilfestellung bieten.
Erteilung von Arbeitsgenehmigungen: Die Erteilung von Arbeitsgenehmigungen und Aufenthaltsgenehmigungen liegt nicht in der Zuständigkeit der Botschaften, sondern wird durch die Behörden des Gastlandes geregelt.

Praktische Tipps für Reisende:

Kontaktdaten der Botschaft: Notieren Sie sich die Kontaktdaten der Botschaft Ihres Heimatlandes im Reiseland, bevor Sie abreisen. Diese Informationen können im Notfall sehr wertvoll sein.
Kopien wichtiger Dokumente: Machen Sie Kopien Ihres Reisepasses, Visums und anderer wichtiger Dokumente. Bewahren Sie diese getrennt von den Originalen auf.
Informiert reisen: Informieren Sie sich vor Ihrer Reise über die politischen, sozialen und wirtschaftlichen Verhältnisse im Gastland und beachten Sie Reisewarnungen und -hinweise. Nutzen Sie dafür Krisenfrühwarnsysteme erfahrener Dienstleister wie A3M Global Monitoring.

Tourismuszentrale

Hinweis: Die Einreisebestimmungen können sich jederzeit kurzfristig ändern oder es können individuelle Ausnahmefälle auftreten. Nur die zuständige Auslandsvertretung kann daher rechtsverbindliche Aussagen treffen oder über die hier aufgeführten Informationen hinausgehende Hinweise liefern.

Für genauere Informationen und Rückfragen richten Sie sich bitte an Ihre Reisevertriebsstelle:

BoTravel

website-iconhttps://botravel.de/
email-iconinfo@botravel.de
phone-icon(+49)7651 97 200 66
address-icon Gutachstraße 2, 79822 Titisee-Neustadt, DE

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