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Schnellübersicht für Ihre Reise

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Einreisegenehmigung erforderlich
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Reisepass erforderlich
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Kein Visum erforderlich
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Keine zusätzlichen Pflichtformulare erforderlich
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Keine Pflichtimpfungen erforderlich
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Keine Reisekrankenversicherung erforderlich
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Die Übersicht dient als erster Anhaltspunkt. Bitte nehmen Sie zusätzlich die entsprechenden Details zur Kenntnis.

Schnellüberblick: Einreisegenehmigung

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Wichtige Änderungen, die Ihre Aufmerksamkeit benötigen!

Bitte beachten Sie die Änderungen in folgenden Bereichen:

  • Strafrechtliche Besonderheiten

Reiseziel:
Kanada Country image

Einreiseinformationen

Einreisedokumente Ausreichend Hinweise
Reisepass ausreichend icon Ja

Ein Reisepass ist für die Einreise ausreichend. Der Reisepass muss für die Dauer des Aufenthalts gültig sein.

Vorläufiger Reisepass ausreichend icon Ja

Ein vorläufiger Reisepass ist für die Einreise ausreichend. Der vorläufige Reisepass muss für die Dauer des Aufenthalts gültig sein.

Personalausweis ausreichend ! Nein

Ein Personalausweis ist nicht ausreichend für die Einreise.

Vorläufiger Personalausweis ausreichend ! Nein

Ein vorläufiger Personalausweis ist nicht ausreichend für die Einreise.

Hinweis: Bitte beachten Sie in jedem Falle zusätzlich die Hinweise unter "Erforderliche Formulare und Dokumente für die Einreise".
Reisende, die auf dem Weg in das oder aus dem Zielland durch andere Länder reisen, wird geraten, Ausweisdokumente mitzuführen, die bei Reiseantritt noch mindestens 6 Monate gültig sind.

Ausweisdokumente dürfen weder verschmutzt noch beschädigt sein und müssen über ausreichend freie Seiten verfügen. Reisende sollten sicherstellen, dass ihr Reisepass korrekt gestempelt wird, da es ansonsten zu Schwierigkeiten bei der Ausreise kommen kann. Bitte beachten Sie außerdem, dass es bei als gestohlen oder als verloren gemeldeten Ausweisdokumenten zu Problemen beim Grenzübertritt oder gar zur Einreiseverweigerung kommen kann. 
Die Anforderungen an die Ausweisdokumente können je nach Beförderungsunternehmen abweichen, es ist daher ratsam, sich vor Reiseantritt beim ausführenden Beförderer zu informieren. Beispielsweise verlangen viele Kreuzfahrtanbieter, dass Reisedokumente nach Reiseende noch mindestens 6 Monate gültig sind. 
Achtung: Für Reisende mit NCL (Norwegian Cruise Line) ist ein Reisepass zwingend erforderlich.
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Einreisemodalitäten
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Einreise grundsätzlich gestattet: Ja

Die Einreise ist grundsätzlich gestattet.

Zusätzliche Informationen zur Einreise

In manchen Ländern können Grenzbeamte von Reisenden die Herausgabe von Benutzernamen und Passwörtern für soziale Medien verlangen. Zudem ist unter Umständen die Nutzung bestimmter Anwendungen, Apps oder VPN-Dienste verboten.

Erforderliche Formulare und Dokumente für die Einreise alert icon
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Visum erforderlich für Aufenthalt: Nein

Es ist kein Visum für den Aufenthalt erforderlich.

Sofern eine Reisedauer von 180 Tagen nicht überschritten wird, ist kein Visum erforderlich.

Auf Nachfrage müssen Reisende bei der Ankunft u.U. ein Rück- oder Weiterflugticket, eine Hotelbestätigung und/oder ausreichende finanzielle Mittel vorweisen können.

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Einreisegenehmigung erforderlich für Aufenthalt: Ja

Die elektronische Einreisegenehmigung (Electronic Travel Authorization, eTA) gestattet Reisenden wiederholte Kurzaufenthalte in Kanada, die in der Regel jeweils bis zu sechs Monate dauern dürfen. Die eTA ist für 5 Jahre gültig oder verliert ihre Gültigkeit mit dem Ablaufdatum des Reisepasses, je nachdem, was zuerst eintritt.

Electronic Travel Authorization (eTA)

eTA-Gebühren

Ausnahme für auf dem Landweg Einreisende: Ebenfalls von der Vorlage einer Einreisegenehmigung (eTA) ausgenommen sind Reisende, die auf dem Landweg nach Kanada reisen, z.B. mit dem Auto, Bus oder Zug aus den USA.
Ausnahme: Reisende mit Staatsangehörigkeit eines der Visa-befreiten Länder, die mit einem Kreuzfahrtschiff nach Kanada kommen, benötigen keine Einreisegenehmigung (eTA).

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Zusätzliche Pflichtformulare und Erklärungen: Nein

Soweit bekannt, werden aktuell keine zusätzlichen Pflichtformulare oder Reiseerklärungen für die Einreise verlangt.

Hinweis für Kreuzfahrtreisende: Es besteht die Möglichkeit, dass Reedereien für ihre Gäste das Ausfüllen und die Übermittlung von für die Reise benötigten Formularen übernehmen.
Reisende werden darauf hingewiesen, sich direkt bei der jeweiligen Reederei oder dem zuständigen Reisebüro zu erkundigen, ob ein solcher Service für die gebuchte Kreuzfahrt verfügbar ist und welche spezifischen Dokumente dies gegebenenfalls umfasst. Eine frühzeitige Klärung stellt die fristgerechte und korrekte Einreichung aller erforderlichen Unterlagen sicher.

Aufenthaltsverlängerung

Eine Aufenthaltsverlängerung ('visitor record') für Kanada muss rechtzeitig vor Ablauf des Visums bzw. des Gültigkeitszeitraums der eTA beantragt werden.

Verlängerung des Aufenthalts

Reisende sollten sicherstellen, die zulässige Aufenthaltsdauer im Zielland nicht zu überziehen, um etwaige Sanktionen wie Geldstrafen, Abschiebehaft oder gar Einreisesperren zu vermeiden.

Zoll- und Einfuhrbestimmungen
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Landes- und Fremdwährung

Für die Einfuhr von lokaler oder ausländischer Währung gibt es keine Begrenzung. Beträge, die den Gegenwert von 10.000 CAD überschreiten, müssen deklariert werden.
Der Besitz und die Einfuhr von Falschgeld wird mit hohen Strafen geahndet.

Einfuhrbeschränkte und verbotene Waren

Die Einfuhr von Drogen inkl. Cannabis ist nicht gestattet. Die Einfuhr von Waffen ist gestattet, bei Einreise müssen diese deklariert werden, um eine temporäre Registrierung zu erhalten.
Weitere Informationen sowie erlaubte Freimengen für die Mitnahme von Alkohol, Tabakprodukten und anderen Waren bietet folgende Webseite:

Zollvorschriften Kanada

Von der Einfuhr von Fleisch, Eiern, Molkereiprodukten, frischem Obst, Gemüse und anderen Lebensmitteln wird dringend abgeraten.
Genaue Informationen bietet die folgende Website.

Kanadische Lebensmittelaufsichtsbehörde

Die Ein- und Ausfuhr von geschützten Tieren- und Pflanzenarten sowie Erzeugnissen daraus ist im Rahmen des Washingtoner Artenschutzabkommens streng geregelt. Eine Ein- bzw. Ausfuhr bedarf daher der expliziten Genehmigung, um Beschlagnahmung und Strafen zu verhindern. Weitere Informationen erteilen die lokalen Zollbehörden des Abreise- oder Ziellandes.

Text des Washingtoner Artenschutzabkommens

Medikamente

Die Einfuhr von bestimmten (auch verschriebenen/ verschreibungspflichtigen) Medikamenten kann Auflagen unterliegen bzw. gänzlich verboten sein. Dies gilt insbesondere für Opiate, Schmerzmittel und Psychopharmaka. Listen möglicherweise verbotener Substanzen sind über die Webseite des International Narcotics Control Board oder die jeweiligen lokalen Behörden abrufbar. Grundsätzlich kann jedoch nur die Botschaft, das Konsulat und/oder das nationale Zollamt verlässlich Auskunft darüber geben, welche Regeln und Vorschriften aktuell im Zielland gelten. Reisenden, die Medikamente mitnehmen, wird grundsätzlich geraten, eine mehrsprachige ärztliche Bescheinigung mitzuführen, die Angaben zu Einzel- und Tagesdosierungen sowie den Wirkstoffnamen des Präparats enthält.

Länderbestimmungen für Reisende, die Arzneimittel mit kontrollierten Substanzen mit sich führen

Zusatzinformationen

Reisende sollten sich vor Reisebeginn bei der zuständigen Auslandsvertretung über die aktuellsten Einfuhr- und Zollbestimmungen des Ziellandes informieren.

Minderjährige und Doppelstaatler

Spezielle Anforderungen für Minderjährige
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Kinder in Begleitung eines Erziehungsberechtigten

Minderjährige, die mit nur einem Elternteil bzw. gesetzlichen Sorgeberechtigten reisen, sollten neben einem eigenen Reisepass außerdem eine Kopie ihrer Geburtsurkunde sowie eine schriftliche Vollmacht des nicht mitreisenden Elternteils bzw. gesetzlichen Sorgeberechtigten dabei haben.

Kinder ohne Begleitung von Erziehungsberechtigten

Alleinreisende Minderjährige sollten neben einem eigenen Reisepass außerdem eine Kopie ihrer Geburtsurkunde sowie eine schriftliche Vollmacht beider Elternteile bzw. gesetzlicher Sorgeberechtigter dabei haben.

Weitere Anmerkungen

Aktuell liegen keine gesicherten Informationen vor.

Hinweise für Doppelstaatler
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Hinweise für Doppelstaatler

Reisende mit doppelter Staatsbürgerschaft sollten beachten, auf Anfrage beide Pässe oder mindestens den kanadischen bei der Einreise vorzeigen zu können.

Hinweise für Doppelstaatler (Englisch)

Minderjährige mit Doppelstaatsbürgerschaft

Aktuell liegen keine gesicherten Informationen vor.

Gesundheitsbestimmungen

Impfungen
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Pflichtimpfungen: Nein

Es sind keine Einschränkungen bekannt.

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Empfohlene Impfungen: Ja

Reisende sollten einen kompletten Impfschutz gemäß den Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) sicherstellen:

WHO Impfempfehlungen

Zusätzlich sind für die Reise folgende Impfungen empfohlen:
Covid-19

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Impfung bei besonderer Exposition: Ja

Hepatitis B (v.a. Sexualkontakt, Nadelstichverletzungen, invasive Maßnahmen im Gesundheitswesen)
Tollwut (v.a. Verletzungen durch infizierte Tiere)

Impfungen, die unter „Besondere Exposition“ gelistet werden, setzen voraus, dass Reisende einem entsprechenden Risiko für Krankheitsübertragung ausgesetzt sind. Da Impfungen mit potenziellen Nebenwirkungen einhergehen können sowie einen Kostenfaktor darstellen, ist je nach Reiseprofil (Reiseroute, Reisedauer), geplanten Freizeitaktivitäten (u.a. Camping, Wandern in bewaldeten Gebieten) und beruflichen Tätigkeiten (v.a. im Krankenhaus sowie in der Land- und Forstwirtschaft) eine Nutzen-Risiko-Abwägung erforderlich.

Reisekrankenversicherung
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Krankenversicherungspflicht: Nein

Der Abschluss einer Reisekrankenversicherung, die auch den Rücktransport mit einschließt, wird generell angeraten, selbst wenn dies seitens des Ziellandes nicht zwingend erforderlich ist. Rechnungen und medizinische Unterlagen, die im Zuge der Behandlung ausgestellt werden, sollten aufbewahrt werden.

Zusatzinformationen

Aktuell liegen keine gesicherten Informationen vor.

Ausreiseinformationen

Ausreisemodalitäten
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Landes- und Fremdwährung

Für die Ausfuhr von lokaler oder ausländischer Währung gibt es keine Begrenzung. Beträge, die den Gegenwert von 10.000 CAD überschreiten, müssen deklariert werden.

Ausfuhrbeschränkte und verbotene Waren

Es sind keine besonderen Restriktionen im Hinblick auf ausfuhrbeschränkte oder verbotene Waren bekannt.
Die Ein- und Ausfuhr von geschützten Tieren- und Pflanzenarten sowie Erzeugnissen daraus ist im Rahmen des Washingtoner Artenschutzabkommens streng geregelt. Eine Ein- bzw. Ausfuhr bedarf daher der expliziten Genehmigung, um Beschlagnahmung und Strafen zu verhindern. Weitere Informationen erteilen die lokalen Zollbehörden des Abreise- oder Ziellandes.

Text des Washingtoner Artenschutzabkommens

Zusatzinformationen

Es liegen keine weiteren Informationen in Bezug auf Ausreisebestimmungen vor.

Informationen zu Minderjährigen

Es gelten keine besonderen Bestimmungen für Minderjährige.

Über das Zielgebiet

Zentrale Notrufnummer
911
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Gut zu wissen
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Hauptstadt

Ottawa

Sprachen

Englisch, Französisch

Währung

Kanadischer Dollar (CAD)

Telefonvorwahl

+1

Trinkgelder

Trinkgelder werden in Kanada grundsätzlich erwartet.
Restaurants: 15 - 20 % der Rechnungssumme
Hotels: Reinigungskräfte sollten 2 - 3 USD pro Zimmer/Tag erhalten, für Gepäckträger/Pagen sind 1 -2 USD pro Gepäckstück angemessen
Taxis: 10 - 15 % des Fahrpreises
Tourguide: 10 % des Endbetrags

Medizinische Versorgung
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Zugang und Qualität

Landesweit ist eine EU-vergleichbare medizinische Versorgung zu erwarten.
Private Gesundheitseinrichtungen bieten in der Regel eine umfangreichere Ausstattung als öffentliche, allerdings sind die Behandlungskosten dort meist höher.

Behandlungskosten

In der Regel sind die Behandlungskosten vor Ort zu begleichen. Die Zahlung kann üblicherweise bar oder per Kreditkarte erfolgen.
Ausgenommen hiervon sind lediglich Erstmaßnahmen in lebensbedrohlichen Notfällen.

Medikamente


Es wird dringend empfohlen, eine eigene Reiseapotheke mitzuführen, die sowohl regelmäßig benötigte Medikamente als auch Arzneimittel für typische Reisebeschwerden enthält.

Zusatzinformationen

Eine Übersicht über lokale Fachärzte und Allgemeinmediziner mit der Möglichkeit der direkten Terminbuchung bietet die Plattform Air Doctor.

Air Doctor

Geld
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Bargeldauszahlung mit Kreditkarte möglich: Ja

An Geldautomaten lässt sich mit herkömmlichen Kreditkarten Geld abheben.

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Bargeldauszahlung mit Bank-/Debitkarte möglich: Ja

An Geldautomaten lässt sich mit einer ausländischen Bank-/Debitkarte Geld abheben.

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Kreditkartenzahlung: Ja

Zahlungen mit herkömmlichen Kreditkarten werden vielerorts akzeptiert.

Mobile Zahlungsarten

Auch mobile Zahlungsmethoden werden im täglichen Gebrauch immer häufiger genutzt. Internationale Anbieter sind zum Beispiel Apple Pay, Google Pay, Samsung Pay oder PayPal.

Zusatzinformationen


Beim Gebrauch von Kreditkarten in Geschäften oder an Geldautomaten können Kartendaten über manipulierte Lesegeräte (Skimming) abgegriffen werden. Für den Fall des Kartenverlustes oder Diebstahls, sowie bei vermuteten Betrugs- oder Missbrauchsfällen sollten Reisende die Kontaktdaten ihrer Bank mit sich führen (Servicenummer, App/Online-Zugriff), um schnellstmöglich Sicherheitsmaßnahmen, wie z.B. Kartensperrungen, einleiten zu können.

Reisenden wird geraten, vor anstehenden Auslandsreisen ihr Geldinstitut zu kontaktieren, um sich über mögliche Einschränkungen bei der Bezahlung/Bargeldabhebung sowie alternative Geldversorgungsmöglichkeiten im Zielland zu informieren.

Kreditkarten von American Express werden außerhalb der USA oft nur selten oder gar nicht akzeptiert.

Infrastruktur
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Steckdosenadapter: Ja

Reisende sollten sicherheitshalber einen Steckeradapter mit sich führen, da im Zielland mehrere Steckdosentypen existieren oder nicht der Steckdosentyp zu erwarten ist, der im Ausgangsland verbreitet ist.

Stecker und Steckdosentypen

Internet- und Mobilfunk

Auf Reisen fällt aufgrund der intensiven Verwendung von Mobilgeräten (Navigation und Suche nach Unterkünften oder Restaurants, Kommunikation mit Familie/Freunden) oft ein erheblicher Datenverbrauch an. Die Nutzung inländischer Tarife für internationales Roaming kann unter Umständen jedoch mit äußerst hohen Kosten verbunden sein. Oft erweisen sich daher lokale SIM-Karten (für entsperrte Geräte) oder eSIM-Services (für kompatible Endgeräte) als deutlich kostengünstigere Alternativen zum Inlandstarif.

Reisende sollten beachten, dass auch in Ländern mit guter Netzverfügbarkeit eine durchgängige Abdeckung in ländlichen oder entlegenen Gebieten nicht immer gewährleistet werden kann. Detaillierte Angaben zur Netzabdeckung im ausgewählten Zielland stellt die GSM Association auf ihrer Webseite bereit.

GSM Association

Verkehr
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Tempolimit innerorts

Die im Folgenden aufgeführten Höchstgeschwindigkeiten gelten, sofern nicht anders durch entsprechende Schilder gekennzeichnet.

Innerorts gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h.

Tempolimit außerorts

Außerhalb von Städten und anderen bewohnten Gebieten gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h.

Tempolimit Autobahn

Auf Autobahnen gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h.
In manchen Regionen kann die Geschwindigkeitsbegrenzung auf Autobahnen 120 km/h betragen.

Promillegrenze

Im Land gilt eine Promillegrenze von 0,8.

Zusatzinformationen

In Kanada gilt Rechtsverkehr.
In Kanada gilt lediglich in den Provinzen Québec und British Columbia eine Winterreifenpflicht. Die Reifen müssen eine Mindestprofiltiefe von 1,6 mm haben.

Strafrechtliche Besonderheiten Geändert
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Strafrechtliche Besonderheiten Geändert

Der Konsum von Alkohol im öffentlichen Raum ist außerhalb lizenzierter Lokale illegal und kann strafrechtlich geahndet werden.


Verstöße gegen Betäubungsmittelgesetze (u.a. Drogenbesitz/-Handel/-Konsum) sind strafbar und werden zum Teil sehr streng geahndet. Es ist mit langjährigen Haftstrafen zu rechnen.

Aufgrund der hohen Waldbrandgefahr gelten in der Provinz Nova Scotia bereits seit dem 05.08.2025 strenge Einschränkungen für das Betreten von Waldgebieten. Bis zum 15.10.2025 sind Wandern, Angeln, die Nutzung von Fahrzeugen im Wald und das Campen außerhalb ausgewiesener Plätze untersagt. Die Regelung gilt für alle staatlichen und privaten Landflächen. Zuwiderhandlungen können mit Bußgeldern von bis zu 25.000 CAD bestraft werden.

Der Besitz von Waffen ist strafbar und/oder nur mit Genehmigung erlaubt.

Ansprechpartner vor Ort
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Diplomatische Vertretungen

Unter dem folgenden Link finden Sie Informationen zu Ihrer Vertretung im Ausland:

EmbassyPages

Staatsangehörige von EU-Mitgliedsstaaten haben bei fehlender eigener diplomatischer Vertretung im Zielland die Möglichkeit, konsularische Betreuung in der Botschaft eines anderen EU-Mitgliedsstaates einzuholen.

Botschaften und Auslandsvertretungen bieten eine Vielzahl von Dienstleistungen an, die allerdings je nach Land und spezifischer Situation variieren können.

Wichtige Aufgaben von Botschaften und Konsulaten:

Schutz und Unterstützung der Staatsangehörigen: Sie bieten Hilfe bei Notfällen, wie verlorenen Pässen, Unfällen oder Naturkatastrophen. Auch in Fällen von Verhaftung oder Inhaftierung im Ausland kann die Botschaft Unterstützung anbieten.
Visa und Einreiseinformationen: Botschaften sind oft für die Ausstellung von Visa zuständig und bieten Informationen über Einreisebestimmungen, die sich je nach Ziel- und Herkunftsland unterscheiden können.
Reisedokumente: Bei Verlust oder Diebstahl des Reisepasses kann die Botschaft Ersatzdokumente ausstellen, die es Reisenden ermöglichen, nach Hause zurückzukehren.
Notfallhilfe: In Krisensituationen (wie z.B. politischen Unruhen oder Naturkatastrophen) bieten Botschaften und Konsulate Evakuierungshilfe und Sicherheitshinweise.
Bürgerdienst: Botschaften bieten Dienstleistungen wie die Beglaubigung von Dokumenten, die Registrierung von Geburten im Ausland oder die Unterstützung bei rechtlichen Angelegenheiten.

Was Botschaften und Konsulate nicht leisten können:

Rechtsberatung und Rechtsvertretung: Botschaften können keine Rechtsberatung anbieten oder Rechtsvertretung vor Gericht übernehmen. Sie können jedoch Listen von lokalen Anwälten bereitstellen.
Finanzielle Unterstützung: In der Regel können Botschaften keine finanziellen Hilfen gewähren oder Reise- und Unterkunftskosten übernehmen, es sei denn, es handelt sich um sehr spezielle Notfälle.
Einmischung in die Justiz eines Gastlandes: Botschaften können nicht in die Gerichtsbarkeit des Gastlandes eingreifen oder deren Entscheidungen beeinflussen.
Hilfe für Personen mit doppelter Staatsbürgerschaft: Der Anspruch auf konsularische Betreuung im Zielland kann in diesem Fall oft nicht gewährleistet werden, d.h. in Notfällen (u.a. Inhaftierung) können Botschaften oder Auslandsvertretungen womöglich nur begrenzt oder gar keine Hilfestellung bieten.
Erteilung von Arbeitsgenehmigungen: Die Erteilung von Arbeitsgenehmigungen und Aufenthaltsgenehmigungen liegt nicht in der Zuständigkeit der Botschaften, sondern wird durch die Behörden des Gastlandes geregelt.

Praktische Tipps für Reisende:

Kontaktdaten der Botschaft: Notieren Sie sich die Kontaktdaten der Botschaft Ihres Heimatlandes im Reiseland, bevor Sie abreisen. Diese Informationen können im Notfall sehr wertvoll sein.
Kopien wichtiger Dokumente: Machen Sie Kopien Ihres Reisepasses, Visums und anderer wichtiger Dokumente. Bewahren Sie diese getrennt von den Originalen auf.
Informiert reisen: Informieren Sie sich vor Ihrer Reise über die politischen, sozialen und wirtschaftlichen Verhältnisse im Gastland und beachten Sie Reisewarnungen und -hinweise. Nutzen Sie dafür Krisenfrühwarnsysteme erfahrener Dienstleister wie A3M Global Monitoring.

Tourismuszentrale

Hinweis: Die Einreisebestimmungen können sich jederzeit kurzfristig ändern oder es können individuelle Ausnahmefälle auftreten. Nur die zuständige Auslandsvertretung kann daher rechtsverbindliche Aussagen treffen oder über die hier aufgeführten Informationen hinausgehende Hinweise liefern.

Für genauere Informationen und Rückfragen richten Sie sich bitte an Ihre Reisevertriebsstelle:

BoTravel

website-iconhttps://botravel.de/
email-iconinfo@botravel.de
phone-icon(+49)7651 97 200 66
address-icon Gutachstraße 2, 79822 Titisee-Neustadt, DE

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