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Visum erforderlich
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Reisekrankenversicherungspflicht
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Keine Einreisegenehmigung erforderlich
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Keine zusätzlichen Pflichtformulare erforderlich
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Keine Pflichtimpfungen erforderlich
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Die Übersicht dient als erster Anhaltspunkt. Bitte nehmen Sie zusätzlich die entsprechenden Details zur Kenntnis.

Schnellüberblick: Visum

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Wichtige Änderungen, die Ihre Aufmerksamkeit benötigen!

Bitte beachten Sie die Änderungen in folgenden Bereichen:

  • Einreisemodalitäten
  • Erforderliche Formulare und Dokumente für die Einreise
  • Erforderliche Formulare und Dokumente für die Einreise

Reiseziel:
Russland Country image

Einreiseinformationen

Einreisedokumente Ausreichend Hinweise
Reisepass ausreichend icon Ja

Ein Reisepass ist für die Einreise ausreichend. Der Reisepass muss eine Restgültigkeit von 6 Monaten über die Reisedauer hinaus haben.

Vorläufiger Reisepass ausreichend icon Ja

Ein vorläufiger Reisepass ist für die Einreise ausreichend. Der vorläufige Reisepass muss eine Restgültigkeit von 6 Monaten über die Reisedauer hinaus haben.

Personalausweis ausreichend ! Nein

Ein Personalausweis ist nicht ausreichend für die Einreise.

Vorläufiger Personalausweis ausreichend ! Nein

Ein vorläufiger Personalausweis ist nicht ausreichend für die Einreise.

Hinweis: Bitte beachten Sie in jedem Falle zusätzlich die Hinweise unter "Erforderliche Formulare und Dokumente für die Einreise".
Ausweisdokumente dürfen weder verschmutzt noch beschädigt sein und müssen über ausreichend freie Seiten verfügen. Reisende sollten sicherstellen, dass ihr Reisepass korrekt gestempelt wird, da es ansonsten zu Schwierigkeiten bei der Ausreise kommen kann. Bitte beachten Sie außerdem, dass es bei als gestohlen oder als verloren gemeldeten Ausweisdokumenten zu Problemen beim Grenzübertritt oder gar zur Einreiseverweigerung kommen kann. 
Die Anforderungen an die Ausweisdokumente können je nach Beförderungsunternehmen abweichen, es ist daher ratsam, sich vor Reiseantritt beim ausführenden Beförderer zu informieren. Beispielsweise verlangen viele Kreuzfahrtanbieter, dass Reisedokumente nach Reiseende noch mindestens 6 Monate gültig sind. 
Achtung: Für Reisende mit NCL (Norwegian Cruise Line) ist ein Reisepass zwingend erforderlich.
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Einreisemodalitäten Geändert
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Einreise grundsätzlich gestattet: Ja

Die Einreise ist grundsätzlich gestattet.

Auswärtiges Amt:
Von Reisen in die Russische Föderation wird dringend abgeraten.
Vor Reisen in die an die Ukraine grenzenden Verwaltungsgebiete (Belgorod, Kursk, Brjansk, Woronesch, Rostow, Krasnodar) wird gewarnt.
Vor Reisen auf die Halbinsel Krim wird gewarnt.

Auswärtiges Amt

Zusätzliche Informationen zur Einreise Geändert

Reisende erhalten bei der Einreisekontrolle eine Migrationskarte mit Einreisestempel; diese ist bei der Ausreise unbedingt wieder vorzulegen.

Ausländische Reisende müssen sich in Russland ab einem Aufenthalt von 7 Tagen bei den Behörden registrieren. Bei Unterkunft in einem Hotel wird die Anmeldung vom Personal übernommen.

Reisenden wird geraten, vor Reiseantritt einen Roaming-Vertrag mit ihrem heimischen Mobilfunkanbieter abzuschließen oder sich eine "Travel-eSim" zu besorgen. Mit diesen Optionen können die weiter unten im Bereich "Internet und Mobilfunk" aufgelisteten, seit Juli 2025 geltenden Beschränkungen umgangen werden.

An jeglichen Grenzübergängen des Landes werden biometrische Daten (Fotos, Fingerabdrücke) von ankommenden, ausländischen Reisenden erfasst.

Aufgrund des Krieges in der Ukraine ist der Flugverkehr zwischen Russland und vielen Staaten größtenteils ausgesetzt. Vollständig geschlossen sind folgende Flughäfen: Anapa, Belgorod, Brjansk, Krasnodar, Kursk, Lipezk, Rostow am Don, Simferopol (völkerrechtswidrig annektierte Krim), und Woronesch.
Der Flughafen Gelendzhik ist seit Ende Juli 2025 wieder für Inlandsflüge geöffnet.
Die Grenzübergänge mit Finnland sind geschlossen. Ein- und Ausreisen auf dem Landweg können über einige wenige Grenzübergänge via Polen, Litauen, Estland, Lettland und Norwegen erfolgen.

Achtung: Auch wenn auf dem Landweg zwischen Belarus und der Russischen Föderation keine Grenzkontrollen stattfinden, dürfen Angehörige eines Drittstaates nicht auf diesem Wege einreisen. Die Einreise muss über einen internationalen Grenzübergang erfolgen. Demnach ist die Einreise per Auto, Bus oder Zug aus Belarus nicht möglich.

Bei der Einreise kann es zu Verzögerungen aufgrund von Fragen und bei Verweigerung auch zu Verhören kommen.

In manchen Ländern können Grenzbeamte von Reisenden die Herausgabe von Benutzernamen und Passwörtern für soziale Medien verlangen. Zudem ist unter Umständen die Nutzung bestimmter Anwendungen, Apps oder VPN-Dienste verboten.

Erforderliche Formulare und Dokumente für die Einreise Geändert alert icon
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Visum erforderlich für Aufenthalt: Ja Geändert

Es ist ein Visum für den Aufenthalt erforderlich. Dieses kann als e-Visum beantragt werden.

Die Bearbeitungszeit für ein eVisum beträgt in der Regel höchstens 4 Kalendertage.
Hinweis: Seit dem 11.01.2025 dürfen sich ausländische Staatsbürger, die im Besitz eines russischen Visums sind, während der Gültigkeitsdauer des Visums auch in Belarus aufhalten. Diese Regelung gilt jedoch nur bei Einreise über bestimmte Grenzübergänge (s. nachfolgende Webseite).
Die hier angegebene Bearbeitungsdauer setzt voraus, dass alle benötigten Unterlagen eingereicht und die Antragsgebühren bezahlt wurden.

Außenministerium Belarus

Die Ein- und Ausreise mit einem eVisum ist nur an bestimmten Grenzübergängen möglich, weitere Informationen bietet untenstehender Link:
Für einen Visumantrag werden unter Umständen folgende Unterlagen benötigt: Nachweis einer gültigen Krankenversicherung, ausreichender finanzieller Mittel für die Dauer des Aufenthaltes, eines Rückreise-/Weiterreise-Tickets, einer Unterkunft sowie Passbilder und Einladungsschreiben. Zur Beantragung eines Visums für Minderjährige, die allein oder mit nur einem Sorgeberechtigten reisen, wird unter Umständen eine Geburtsurkunde sowie die Einverständniserklärung des anderen Sorgeberechtigten benötigt. Verbindliche Auskunft erteilt die zuständige Auslandsvertretung.

eVisum-Grenzübergangsstellen

eVisa Russland

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Einreisegenehmigung erforderlich für Aufenthalt: Nein

Es sind keine Einschränkungen bekannt.

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Zusätzliche Pflichtformulare und Erklärungen: Nein

Soweit bekannt, werden aktuell keine zusätzlichen Pflichtformulare oder Reiseerklärungen für die Einreise verlangt.

Hinweis für Kreuzfahrtreisende: Es besteht die Möglichkeit, dass Reedereien für ihre Gäste das Ausfüllen und die Übermittlung von für die Reise benötigten Formularen übernehmen.
Reisende werden darauf hingewiesen, sich direkt bei der jeweiligen Reederei oder dem zuständigen Reisebüro zu erkundigen, ob ein solcher Service für die gebuchte Kreuzfahrt verfügbar ist und welche spezifischen Dokumente dies gegebenenfalls umfasst. Eine frühzeitige Klärung stellt die fristgerechte und korrekte Einreichung aller erforderlichen Unterlagen sicher.

Aufenthaltsverlängerung

Reisende müssen eine gewünschte Aufenthaltsverlängerung rechtzeitig anmelden. Ablauffristen sind strengstens einzuhalten; im Falle einer Überziehung der erlaubten Aufenthaltsdauer ist u.U. der Erwerb eines Ausreisevisums erforderlich.
Reisende sollten sicherstellen, die zulässige Aufenthaltsdauer im Zielland nicht zu überziehen, um etwaige Sanktionen wie Geldstrafen, Abschiebehaft oder gar Einreisesperren zu vermeiden.

Zoll- und Einfuhrbestimmungen
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Landes- und Fremdwährung

Beträge ab einem Gegenwert von 10.000 USD müssen bei der Einreise deklariert werden.
Der Besitz und die Einfuhr von Falschgeld wird mit hohen Strafen geahndet.

Einfuhrbeschränkte und verbotene Waren

Die Einfuhr von Fotografien und Materialien, die sich gegen die Russische Föderation richten, ist untersagt. Militärische Waffen und Munition, Betäubungsmittel, Obst und Gemüse dürfen nicht eingeführt werden. Selbst die Mitnahme kleinster Mengen leichter Drogen kann einen langjährigen Freiheitsentzug zur Folge haben. Zu beachten ist außerdem, dass in Russland cannabishaltige Medikamente, Kosmetika oder Gummibärchen ebenfalls als Drogen gelten.
Die Ein- und Ausfuhr von geschützten Tieren- und Pflanzenarten sowie Erzeugnissen daraus ist im Rahmen des Washingtoner Artenschutzabkommens streng geregelt. Eine Ein- bzw. Ausfuhr bedarf daher der expliziten Genehmigung, um Beschlagnahmung und Strafen zu verhindern. Weitere Informationen erteilen die lokalen Zollbehörden des Abreise- oder Ziellandes.

Text des Washingtoner Artenschutzabkommens

Medikamente

Die Einfuhr von bestimmten (auch verschriebenen/ verschreibungspflichtigen) Medikamenten kann Auflagen unterliegen bzw. gänzlich verboten sein. Dies gilt insbesondere für Opiate, Schmerzmittel und Psychopharmaka. Listen möglicherweise verbotener Substanzen sind über die Webseite des International Narcotics Control Board oder die jeweiligen lokalen Behörden abrufbar. Grundsätzlich kann jedoch nur die Botschaft, das Konsulat und/oder das nationale Zollamt verlässlich Auskunft darüber geben, welche Regeln und Vorschriften aktuell im Zielland gelten. Reisenden, die Medikamente mitnehmen, wird grundsätzlich geraten, eine mehrsprachige ärztliche Bescheinigung mitzuführen, die Angaben zu Einzel- und Tagesdosierungen sowie den Wirkstoffnamen des Präparats enthält.

Länderbestimmungen für Reisende, die Arzneimittel mit kontrollierten Substanzen mit sich führen

Zusatzinformationen

Reisende sollten sich vergewissern, dass ein Zollbeamter ihre Zollerklärung bei der Einreise abstempelt. Ist kein Stempel vorhanden, können die Behörden bei der Ausreise Geld oder IhreWaren beschlagnahmen oder eine Geldstrafe verhängen.
Die Ausfuhr von Geld von der EU nach Russland in Mengen, die über den persönlichen Bedarf hinausgehen, wurde verboten. Die Beträge des "persönlichen Bedarfs" variieren. Den Bedarf sollte man an den Grenzen mittels Hotelreservierungen o.ä. belegen können.
Reisende sollten sich vor Reisebeginn bei der zuständigen Auslandsvertretung über die aktuellsten Einfuhr- und Zollbestimmungen des Ziellandes informieren.

Minderjährige und Doppelstaatler

Spezielle Anforderungen für Minderjährige
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Kinder in Begleitung eines Erziehungsberechtigten

Hinsichtlich der Einreise von Minderjährigen sind keine besonderen Bestimmungen bekannt. Es ist jedoch ratsam, dass Minderjährige, die alleine oder mit nur einem Elternteil/Sorgeberechtigten reisen, eine Einverständniserklärung bzw. Reisevollmacht mitführen.

Kinder ohne Begleitung von Erziehungsberechtigten

Hinsichtlich der Einreise von Minderjährigen sind keine besonderen Bestimmungen bekannt. Es ist jedoch ratsam, dass Minderjährige, die alleine oder mit nur einem Elternteil/Sorgeberechtigten reisen, eine Einverständniserklärung bzw. Reisevollmacht mitführen.

Weitere Anmerkungen

Aktuell liegen keine gesicherten Informationen vor.

Hinweise für Doppelstaatler
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Hinweise für Doppelstaatler

Personen, die neben der russischen noch weitere Staatsangehörigkeiten besitzen, werden von russischen Behörden ausschließlich als Russen angesehen.
In Russland unterliegen männliche Staatsangehörige ab 18 Jahren der Wehrpflicht.
Reisende, die neben der russischen noch eine weitere Staatsangehörigkeit besitzen, können von örtlichen Behörden zur Ableistung des Militärdienstes verpflichtet bzw. an der Ausreise gehindert werden, falls sie noch keinen Militärdienst geleistet haben. Doppelstaatsbürgern wird entsprechend geraten, sich vor Reiseantritt bei der nächstgelegenen Botschaft oder dem nächstgelegenen Konsulat Russlands über ihren Status zu informieren.

Minderjährige mit Doppelstaatsbürgerschaft

Aktuell liegen keine gesicherten Informationen vor.

Gesundheitsbestimmungen

Impfungen
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Pflichtimpfungen: Nein

Es sind keine Einschränkungen bekannt.

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Empfohlene Impfungen: Ja

Reisende sollten einen kompletten Impfschutz gemäß den Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) sicherstellen:

WHO Impfempfehlungen

Zusätzlich sind für die Reise folgende Impfungen empfohlen:
Covid-19
Hepatitis A

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Impfung bei besonderer Exposition: Ja

Hepatitis B (v.a. Sexualkontakt, Nadelstichverletzungen, invasive Maßnahmen im Gesundheitswesen)
FSME (Outdoor-Aktivitäten in Endemiegebieten)
Tollwut (v.a. Verletzungen durch infizierte Tiere)

Impfungen, die unter „Besondere Exposition“ gelistet werden, setzen voraus, dass Reisende einem entsprechenden Risiko für Krankheitsübertragung ausgesetzt sind. Da Impfungen mit potenziellen Nebenwirkungen einhergehen können sowie einen Kostenfaktor darstellen, ist je nach Reiseprofil (Reiseroute, Reisedauer), geplanten Freizeitaktivitäten (u.a. Camping, Wandern in bewaldeten Gebieten) und beruflichen Tätigkeiten (v.a. im Krankenhaus sowie in der Land- und Forstwirtschaft) eine Nutzen-Risiko-Abwägung erforderlich.

Reisekrankenversicherung alert icon
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Krankenversicherungspflicht: Ja

Für einen Visumantrag wird der Nachweis einer gültigen und durch die russische Vertretung anerkannten Reisekrankenversicherung verlangt.

Zusatzinformationen

Aktuell liegen keine gesicherten Informationen vor.

Ausreiseinformationen

Ausreisemodalitäten
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Landes- und Fremdwährung

Währungen im Gegenwert von über 10.000 USD dürfen derzeit nicht ausgeführt werden.

Ausfuhrbeschränkte und verbotene Waren

Achtung: Die Ausfuhr von Banknoten eines EU-Mitgliedsstaats nach Belarus und Russland ist verboten. Mit Kontrollen durch die zuständigen Zollbehörden ist zu rechnen.
Die Ausfuhr von Edelmetallen, Steinen, Perlen und daraus hergestellten Gegenständen, die bei der Ankunft nicht deklariert wurde, ist verboten.
Dies gilt ebenfalls für mehr als 50 Jahre alte Antiquitäten sowie Pelze.
Für die Ausfuhr von archäologischen, historischen und künstlerischen Gegenstände ist eine Ausfuhrgenehmigung des Ministeriums für kulturelle Angelegenheiten sowie ein Foto des auszuführenden Gegenstands erforderlich.

Die Ein- und Ausfuhr von geschützten Tieren- und Pflanzenarten sowie Erzeugnissen daraus ist im Rahmen des Washingtoner Artenschutzabkommens streng geregelt. Eine Ein- bzw. Ausfuhr bedarf daher der expliziten Genehmigung, um Beschlagnahmung und Strafen zu verhindern. Weitere Informationen erteilen die lokalen Zollbehörden des Abreise- oder Ziellandes.

Text des Washingtoner Artenschutzabkommens

Zusatzinformationen

Im Falle von Verbindlichkeiten wie Steuern, Strafgebühren, Unterhaltszahlungen und Krediten, kann eine Ausreise verweigert werden.

Informationen zu Minderjährigen

Es gelten keine besonderen Bestimmungen für Minderjährige.

Über das Zielgebiet

Zentrale Notrufnummer Polizei Rettungswagen Feuerwehr
112
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102 (Festnetz) oder 020 (Handy)
Phone icon
03 (Festnetz) oder 103 (Handy)
Phone icon
101
Phone icon

Gut zu wissen
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Hauptstadt

Moskau

Sprachen

Russisch

Währung

Rubel (RUB)

Telefonvorwahl

+7

Trinkgelder

Trinkgelder sind in Russland in den meisten Branchen üblich.
Restaurants: Trinkgelder sind meist in der Rechnung mit einbegriffen, es werden jedoch meistens noch zusätzlich 5 bis 15 Prozent gegeben.
Hotels: Trinkgelder werden direkt übergeben, sind jedoch noch nicht überall üblich.
Taxis: Üblich sind 5 bis 10 Prozent der Rechnungssumme.
Tourguides: Private Reiseführer nehmen gerne Trinkgeld an.

Medizinische Versorgung
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Zugang und Qualität

In Großstädten sowie in touristischen Ortschaften ist eine medizinische Versorgung ähnlich dem EU-Standard zu erwarten.
Private Gesundheitseinrichtungen bieten in der Regel eine umfangreichere Ausstattung als öffentliche, allerdings sind die Behandlungskosten dort meist höher.

Behandlungskosten

In der Regel sind die Behandlungskosten vor Ort und in bar zu begleichen.
Die Notfallbehandlung in staatlichen Kliniken ist in der Regel kostenlos, allerdings entsprechen die öffentlichen Krankenhäuser in Bezug auf Ausstattung und Fachwissen oft nicht den europäischen Standards.

Medikamente

Es sind Fälle von Medikamentenfälschung bekannt. Reisende sollten daher darauf achten, Medikamente nur von zertifizierten Verkaufsstellen zu beziehen.
Die Versorgung mit Arzneimitteln und medizinischen Produkten ist nicht landesweit sichergestellt. Einige Medikamente sind möglicherweise nicht erhältlich.

Es wird dringend empfohlen, eine eigene Reiseapotheke mitzuführen, die sowohl regelmäßig benötigte Medikamente als auch Arzneimittel für typische Reisebeschwerden enthält.

Zusatzinformationen

Eine Übersicht über lokale Fachärzte und Allgemeinmediziner mit der Möglichkeit der direkten Terminbuchung bietet die Plattform Air Doctor.

Air Doctor

Geld
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Bargeldauszahlung mit Kreditkarte möglich: Ja

Mit Kreditkarten gängiger Zahlungsdienstleister lässt sich aufgrund bestehender Sanktionen gegen Russland kein Geld an ATMs abheben. Ausnahmen bilden Karten von Instituten jener Staaten, die keine Sanktionen verhängt haben (bspw. UnionPay China).

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Bargeldauszahlung mit Bank-/Debitkarte möglich: Nein

Mit Bank-/Debitkarten gängiger Zahlungsdienstleister lässt sich aufgrund bestehender Sanktionen gegen Russland kein Geld an ATMs abheben. Ausnahmen bilden Karten von Instituten jener Staaten, die keine Sanktionen verhängt haben (bspw. UnionPay China).

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Kreditkartenzahlung: Nein

Kreditkartenzahlungen werden kaum oder gar nicht akzeptiert. Im Land herrscht Bargeldwirtschaft.

Mobile Zahlungsarten

Auch mobile Zahlungsmethoden werden im täglichen Gebrauch immer häufiger genutzt. Internationale Anbieter sind zum Beispiel Apple Pay, Google Pay, Samsung Pay oder PayPal.

Zusatzinformationen

Aufgrund der aktuellen Sanktionen ist es nahezu unmöglich, mit gängigen Kreditkarten (u.a. Visa/Mastercard) in Russland Geld abzuheben oder Überweisungen durchzuführen. Reisende sollten daher ausreichend Bargeld für den örtlichen Umtausch in Rubel mitführen, um ihre Ausgaben decken zu können.

Gemäß der EU-Verordnung EU833/2014 ist die Mitnahme von Bargeld in Euro und anderen amtlichen Währungen eines EU-Mitgliedstaats nach Russland grundsätzlich untersagt. Reisende dürfen lediglich Bargeld für den persönlichen Bedarf mitführen. Dieser ist begrenzt und muss an der EU-Außengrenze plausibel gemacht werden. Die Grenzbehörden handhaben diese Regelung teils sehr restriktiv. Die Ausfuhr anderer Währungen bleibt unberührt. Um Probleme an der Grenze zu vermeiden, empfiehlt sich der Umtausch größerer Bargeldbeträge vor der Reise.

Bargeld kann am Flughafen, bei einer Bank, in größeren Hotels oder in offiziellen Wechselstuben gewechselt werden. Illegaler Devisentausch ist strafbar.


Beim Gebrauch von Kreditkarten in Geschäften oder an Geldautomaten können Kartendaten über manipulierte Lesegeräte (Skimming) abgegriffen werden. Für den Fall des Kartenverlustes oder Diebstahls, sowie bei vermuteten Betrugs- oder Missbrauchsfällen sollten Reisende die Kontaktdaten ihrer Bank mit sich führen (Servicenummer, App/Online-Zugriff), um schnellstmöglich Sicherheitsmaßnahmen, wie z.B. Kartensperrungen, einleiten zu können.

Reisenden wird geraten, vor anstehenden Auslandsreisen ihr Geldinstitut zu kontaktieren, um sich über mögliche Einschränkungen bei der Bezahlung/Bargeldabhebung sowie alternative Geldversorgungsmöglichkeiten im Zielland zu informieren.

Kreditkarten von American Express werden außerhalb der USA oft nur selten oder gar nicht akzeptiert.

Infrastruktur
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Steckdosenadapter: Nein

Reisende können in dem Zielland die gleichen Steckdosen erwarten, wie im Ausgangsland.

Stecker und Steckdosentypen

Internet- und Mobilfunk

In Russland unterliegt der Mobilfunk- und Internetsektor einer zunehmenden staatlichen Kontrolle. Die russische Regierung übt eine verstärkte Überwachung des Internets aus, was u.a. die Kontrolle von Online-Kommunikation und die Zensur von Inhalten einschließt. Der Zugang zu bestimmten ausländischen Webseiten und sozialen Medien kann eingeschränkt oder blockiert sein.

Die Nutzung von VPNs zur Umgehung von Internetsperren ist in Russland nicht grundsätzlich untersagt. Allerdings findet eine intensive Kontrolle und Behinderung dieser Dienste statt. Insbesondere die Verwendung nicht verifizierter VPNs ist strafbar.

Russische Telekommunikationsanbieter sind zudem gesetzlich verpflichtet, Daten von Nutzern zu speichern und diese auf Anfrage an die Behörden weiterzugeben. Dies betrifft auch ausländische Reisende, die lokale SIM-Karten verwenden. Selbst wenn persönliche Daten wie Fotos, Videos, Chatverläufe oder Beiträge in sozialen Medien vom Mobiltelefon entfernt werden, besteht die Gefahr, dass diese wiederhergestellt und analysiert werden. Insbesondere kritische Äußerungen gegenüber der Regierung können so gegen die betreffenden Personen verwendet werden. Reisende sollten sich der möglichen Überwachung ihrer Online-Aktivitäten bewusst sein.

Ausländische Staatsangehörige, die in Russland eine SIM-Karte nutzen oder neu erwerben möchten, müssen einen umfassenden Identifikationsprozess durchlaufen, der die Beantragung einer SNILS-Nummer (russische Sozialversicherungsnummer), die Einrichtung eines Kontos auf der staatlichen Online-Dienstleistungsplattform GosUslugi sowie eine biometrische Identifikation beinhaltet. Diese strengen Auflagen gelten unabhängig von der Aufenthaltsdauer oder dem Visumtyp.

Auf Reisen fällt aufgrund der intensiven Verwendung von Mobilgeräten (Navigation und Suche nach Unterkünften oder Restaurants, Kommunikation mit Familie/Freunden) oft ein erheblicher Datenverbrauch an. Die Nutzung inländischer Tarife für internationales Roaming kann unter Umständen jedoch mit äußerst hohen Kosten verbunden sein. Oft erweisen sich daher lokale SIM-Karten (für entsperrte Geräte) oder eSIM-Services (für kompatible Endgeräte) als deutlich kostengünstigere Alternativen zum Inlandstarif.

Reisende sollten beachten, dass auch in Ländern mit guter Netzverfügbarkeit eine durchgängige Abdeckung in ländlichen oder entlegenen Gebieten nicht immer gewährleistet werden kann. Detaillierte Angaben zur Netzabdeckung im ausgewählten Zielland stellt die GSM Association auf ihrer Webseite bereit.

GSM Association

Verkehr
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Tempolimit innerorts

Die im Folgenden aufgeführten Höchstgeschwindigkeiten gelten, sofern nicht anders durch entsprechende Schilder gekennzeichnet.

Innerorts gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h.

Tempolimit außerorts

Außerhalb von Städten und anderen bewohnten Gebieten gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 90 km/h.

Tempolimit Autobahn

Auf Autobahnen gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 110 km/h.

Promillegrenze

Im Land gilt eine Promillegrenze von 0,3.

Zusatzinformationen

Das Fahren mit eingeschaltetem Licht ist auf Autobahnen sowie außerorts ganzjährig, auch tagsüber, verpflichtend.
Im Land herrscht Rechtsverkehr.
In Russland gilt in den Monaten Dezember, Januar und Februar eine Winterreifenpflicht.

Strafrechtliche Besonderheiten
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Strafrechtliche Besonderheiten

Ein Ausweisdokument ist stets mitzuführen. Sollten Reisende bei Kontrollen kein gültiges Ausweisdokument vorweisen können, sind Strafen möglich.

Das Fotografieren von als militärisch oder sicherheitsrelevant eingestuften Einrichtungen und/oder uniformierten Personen ist verboten und kann strafrechtlich verfolgt werden.
Staats- oder regierungskritische Äußerungen (auch in den sozialen Medien) können von den Behörden strafrechtlich verfolgt werden.
In Russland ist die Verwendung von (verifizierten) VPNs (virtuelle private Netzwerke) zum Umgehen von Internetsperren nicht illegal. Allerdings ist seit November 2024 die öffentliche Verbreitung von Informationen über VPN-Apps und andere Methoden zur Umgehung von Internetsperren verboten.
Jegliche Handlung, die als das Propagieren einer anderen als im Land vorherrschenden Religion interpretiert werden kann, ist strafrechtlich untersagt. Dies umfasst auch die Verbreitung religiöser Schriften.

Verstöße gegen Betäubungsmittelgesetze (u.a. Drogenbesitz/-Handel/-Konsum) sind strafbar und werden zum Teil sehr streng geahndet. Es ist mit langjährigen Haftstrafen zu rechnen.

Die Nutzung von Drohnen in nicht genehmigten Gebieten kann strafrechtlich verfolgt werden. Reisende sollten sich über die örtliche Gesetzgebung informieren.
Vor der Benutzung von Drohnen muss eine Genehmigung bei der russischen Luftfahrtbehörde eingeholt werden.
Der Zugang zu bestimmten Gebieten, etwa Militär- und Grenzzonen, ist eingeschränkt. Vor dem Betreten müssen entsprechende Genehmigungen der örtlichen Behörden eingeholt werden. Bei Missachtung drohen strafrechtliche Konsequenzen.
Der Besitz von Waffen ist strafbar und/oder nur mit Genehmigung erlaubt.

Ansprechpartner vor Ort
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Diplomatische Vertretungen

Unter dem folgenden Link finden Sie Informationen zu Ihrer Vertretung im Ausland:

EmbassyPages

Staatsangehörige von EU-Mitgliedsstaaten haben bei fehlender eigener diplomatischer Vertretung im Zielland die Möglichkeit, konsularische Betreuung in der Botschaft eines anderen EU-Mitgliedsstaates einzuholen.

Botschaften und Auslandsvertretungen bieten eine Vielzahl von Dienstleistungen an, die allerdings je nach Land und spezifischer Situation variieren können.

Wichtige Aufgaben von Botschaften und Konsulaten:

Schutz und Unterstützung der Staatsangehörigen: Sie bieten Hilfe bei Notfällen, wie verlorenen Pässen, Unfällen oder Naturkatastrophen. Auch in Fällen von Verhaftung oder Inhaftierung im Ausland kann die Botschaft Unterstützung anbieten.
Visa und Einreiseinformationen: Botschaften sind oft für die Ausstellung von Visa zuständig und bieten Informationen über Einreisebestimmungen, die sich je nach Ziel- und Herkunftsland unterscheiden können.
Reisedokumente: Bei Verlust oder Diebstahl des Reisepasses kann die Botschaft Ersatzdokumente ausstellen, die es Reisenden ermöglichen, nach Hause zurückzukehren.
Notfallhilfe: In Krisensituationen (wie z.B. politischen Unruhen oder Naturkatastrophen) bieten Botschaften und Konsulate Evakuierungshilfe und Sicherheitshinweise.
Bürgerdienst: Botschaften bieten Dienstleistungen wie die Beglaubigung von Dokumenten, die Registrierung von Geburten im Ausland oder die Unterstützung bei rechtlichen Angelegenheiten.

Was Botschaften und Konsulate nicht leisten können:

Rechtsberatung und Rechtsvertretung: Botschaften können keine Rechtsberatung anbieten oder Rechtsvertretung vor Gericht übernehmen. Sie können jedoch Listen von lokalen Anwälten bereitstellen.
Finanzielle Unterstützung: In der Regel können Botschaften keine finanziellen Hilfen gewähren oder Reise- und Unterkunftskosten übernehmen, es sei denn, es handelt sich um sehr spezielle Notfälle.
Einmischung in die Justiz eines Gastlandes: Botschaften können nicht in die Gerichtsbarkeit des Gastlandes eingreifen oder deren Entscheidungen beeinflussen.
Hilfe für Personen mit doppelter Staatsbürgerschaft: Der Anspruch auf konsularische Betreuung im Zielland kann in diesem Fall oft nicht gewährleistet werden, d.h. in Notfällen (u.a. Inhaftierung) können Botschaften oder Auslandsvertretungen womöglich nur begrenzt oder gar keine Hilfestellung bieten.
Erteilung von Arbeitsgenehmigungen: Die Erteilung von Arbeitsgenehmigungen und Aufenthaltsgenehmigungen liegt nicht in der Zuständigkeit der Botschaften, sondern wird durch die Behörden des Gastlandes geregelt.

Praktische Tipps für Reisende:

Kontaktdaten der Botschaft: Notieren Sie sich die Kontaktdaten der Botschaft Ihres Heimatlandes im Reiseland, bevor Sie abreisen. Diese Informationen können im Notfall sehr wertvoll sein.
Kopien wichtiger Dokumente: Machen Sie Kopien Ihres Reisepasses, Visums und anderer wichtiger Dokumente. Bewahren Sie diese getrennt von den Originalen auf.
Informiert reisen: Informieren Sie sich vor Ihrer Reise über die politischen, sozialen und wirtschaftlichen Verhältnisse im Gastland und beachten Sie Reisewarnungen und -hinweise. Nutzen Sie dafür Krisenfrühwarnsysteme erfahrener Dienstleister wie A3M Global Monitoring.

Hinweis: Die Einreisebestimmungen können sich jederzeit kurzfristig ändern oder es können individuelle Ausnahmefälle auftreten. Nur die zuständige Auslandsvertretung kann daher rechtsverbindliche Aussagen treffen oder über die hier aufgeführten Informationen hinausgehende Hinweise liefern.

Für genauere Informationen und Rückfragen richten Sie sich bitte an Ihre Reisevertriebsstelle:

BoTravel

website-iconhttps://botravel.de/
email-iconinfo@botravel.de
phone-icon(+49)7651 97 200 66
address-icon Gutachstraße 2, 79822 Titisee-Neustadt, DE

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