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Nationalitäten

Deutschland

Schnellübersicht für Ihre Reise

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Reisepass erforderlich
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Kein Visum erforderlich
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Keine Einreisegenehmigung erforderlich
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Keine zusätzlichen Pflichtformulare erforderlich
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Keine Pflichtimpfungen erforderlich
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Keine Reisekrankenversicherung erforderlich
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Die Übersicht dient als erster Anhaltspunkt. Bitte nehmen Sie zusätzlich die entsprechenden Details zur Kenntnis.

Wichtige Änderungen, die Ihre Aufmerksamkeit benötigen!

Bitte beachten Sie die Änderungen in folgenden Bereichen:

  • Zoll- und Einfuhrbestimmungen
  • Ausreisemodalitäten
  • Infrastruktur

Reiseziel:
Vereinigte Arabische Emirate Country image

Einreiseinformationen

Einreisedokumente Ausreichend Hinweise
Reisepass ausreichend icon Ja

Ein Reisepass ist für die Einreise ausreichend. Der Reisepass muss bei Reiseantritt eine Restgültigkeit von 6 Monaten haben. Ein biometrischer Reisepass ist für die visumsfreie Einreise erforderlich.

Vorläufiger Reisepass ausreichend ! Nein

Ein vorläufiger Reisepass ist nicht ausreichend für die Einreise.

Personalausweis ausreichend ! Nein

Ein Personalausweis ist nicht ausreichend für die Einreise.

Vorläufiger Personalausweis ausreichend ! Nein

Ein vorläufiger Personalausweis ist nicht ausreichend für die Einreise.

Hinweis: Bitte beachten Sie in jedem Falle zusätzlich die Hinweise unter "Erforderliche Formulare und Dokumente für die Einreise".
Achtung: Die Einreise wird nur Personen gestattet, deren Reisepass das Geschlecht als „M“ (männlich) oder „F“ (weiblich) ausweist. Reisenden, deren Geburtsdatum im Pass mit unvollständigen Daten (z.B. „XX.XX") angegeben ist oder die keinen Vor- oder Nachnamen führen, kann die Einreise ebenfalls verweigert werden. Betroffene Passagiere werden umgehend an ihren Ausgangspunkt zurückgeschickt.

Achtung: Kinderreisepässe werden nur anerkannt, wenn sie nicht verlängert wurden.

Bei der Ein- und Ausreise sollte dasselbe Reisedokument genutzt werden.

Ausweisdokumente dürfen weder verschmutzt noch beschädigt sein und müssen über ausreichend freie Seiten verfügen. Reisende sollten sicherstellen, dass ihr Reisepass korrekt gestempelt wird, da es ansonsten zu Schwierigkeiten bei der Ausreise kommen kann. Bitte beachten Sie außerdem, dass es bei als gestohlen oder als verloren gemeldeten Ausweisdokumenten zu Problemen beim Grenzübertritt oder gar zur Einreiseverweigerung kommen kann. 
Die Anforderungen an die Ausweisdokumente können je nach Beförderungsunternehmen abweichen, es ist daher ratsam, sich vor Reiseantritt beim ausführenden Beförderer zu informieren. Beispielsweise verlangen viele Kreuzfahrtanbieter, dass Reisedokumente nach Reiseende noch mindestens 6 Monate gültig sind. 
Achtung: Für Reisende mit NCL (Norwegian Cruise Line) ist ein Reisepass zwingend erforderlich.
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Einreisemodalitäten
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Einreise grundsätzlich gestattet: Ja

Die Einreise ist grundsätzlich gestattet.

Zusätzliche Informationen zur Einreise

In manchen Ländern können Grenzbeamte von Reisenden die Herausgabe von Benutzernamen und Passwörtern für soziale Medien verlangen. Zudem ist unter Umständen die Nutzung bestimmter Anwendungen, Apps oder VPN-Dienste verboten.

Erforderliche Formulare und Dokumente für die Einreise
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Visum erforderlich für Aufenthalt: Nein

Es ist kein Visum für den Aufenthalt erforderlich.

Sofern eine Reisedauer von 90 Tagen nicht überschritten wird, ist kein Visum erforderlich.
Auf Nachfrage müssen Reisende bei der Ankunft u.U. ein Rück- oder Weiterflugticket, eine Hotelbestätigung und/oder ausreichende finanzielle Mittel vorweisen können.

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Einreisegenehmigung erforderlich für Aufenthalt: Nein

Es sind keine Einschränkungen bekannt.

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Zusätzliche Pflichtformulare und Erklärungen: Nein

Soweit bekannt, werden aktuell keine zusätzlichen Pflichtformulare oder Reiseerklärungen für die Einreise verlangt.

Hinweis für Kreuzfahrtreisende: Es besteht die Möglichkeit, dass Reedereien für ihre Gäste das Ausfüllen und die Übermittlung von für die Reise benötigten Formularen übernehmen.
Reisende werden darauf hingewiesen, sich direkt bei der jeweiligen Reederei oder dem zuständigen Reisebüro zu erkundigen, ob ein solcher Service für die gebuchte Kreuzfahrt verfügbar ist und welche spezifischen Dokumente dies gegebenenfalls umfasst. Eine frühzeitige Klärung stellt die fristgerechte und korrekte Einreichung aller erforderlichen Unterlagen sicher.

Aufenthaltsverlängerung

Reisende können ihr Visum online verlängern.

Einwanderungsbehörde VAE

Einwanderungsbehörde Dubai

Reisende sollten sicherstellen, die zulässige Aufenthaltsdauer im Zielland nicht zu überziehen, um etwaige Sanktionen wie Geldstrafen, Abschiebehaft oder gar Einreisesperren zu vermeiden.

Zoll- und Einfuhrbestimmungen Geändert
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Landes- und Fremdwährung

Beträge, die den Gegenwert von 100.000 AED übersteigen, müssen bei der Ankunft deklariert werden.
Der Besitz und die Einfuhr von Falschgeld wird mit hohen Strafen geahndet.

Einfuhrbeschränkte und verbotene Waren Geändert

Die Einfuhr von Waffen, Drogen, Falschgeld und pornographischen Artikeln ist strengstens verboten. Freizügige Titelseiten können bereits als Pornografie ausgelegt werden.
Mitgeführte Datenträger wie Smartphones, Tablets oder USB-Sticks werden ggf. überprüft.
Die Einfuhr von E-Zigaretten im Koffer ist untersagt. Für Schusswaffen und Munition ist eine Genehmigung des Innenministeriums erforderlich.
Es gibt vielfältige Beschränkungen im Hinblick auf die Einfuhr von tierischen und pflanzlichen Produkten. Daher wird empfohlen, hiervon abzusehen.
Bargeld, Schmuck, Edelsteine und Waren im Gesamtwert von mehr als 60.000 AED müssen von Reisenden, die in die VAE einreisen, vorab online über die Zollplattform AFSEH deklariert werden.
Weitere Informationen sowie erlaubte Freimengen für die Mitnahme von Alkohol, Tabakprodukten und anderen Waren bietet folgende Webseite:

Zollvorschriften Vereinigte Arabische Emirate

Zollplattform VAE

Die Ein- und Ausfuhr von geschützten Tieren- und Pflanzenarten sowie Erzeugnissen daraus ist im Rahmen des Washingtoner Artenschutzabkommens streng geregelt. Eine Ein- bzw. Ausfuhr bedarf daher der expliziten Genehmigung, um Beschlagnahmung und Strafen zu verhindern. Weitere Informationen erteilen die lokalen Zollbehörden des Abreise- oder Ziellandes.

Text des Washingtoner Artenschutzabkommens

Medikamente

Die Einfuhr einiger gängiger Medikamente bzw. deren Inhaltsstoffen ist ohne ärztliche Verschreibung verboten. Mit Attest beträgt die max. Verbrauchsdauer drei Monate.
CBD-Öl wird u.a. als Droge behandelt. Für Medikamente, die Betäubungsmittel und psychotropische Wirkstoffe enthalten oder aus anderen Gründen besonderer Kontrolle durch die VAE-Behörden unterliegen, kann über die Webseite des VAE Gesundheitsministeriums eine Einfuhrgenehmigung beantragt werden. Dort sind auch Richtlinien für die Einfuhr von Medikamenten eingestellt. 

Gesundheitsministerium Vereinigte Arabische Emirate

Zusatzinformationen

Reisende sollten sich vor Reisebeginn bei der zuständigen Auslandsvertretung über die aktuellsten Einfuhr- und Zollbestimmungen des Ziellandes informieren.

Minderjährige und Doppelstaatler

Spezielle Anforderungen für Minderjährige
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Kinder in Begleitung eines Erziehungsberechtigten

Hinsichtlich der Einreise von Minderjährigen sind keine besonderen Bestimmungen bekannt. Es ist jedoch ratsam, dass Minderjährige, die alleine oder mit nur einem Elternteil/Sorgeberechtigten reisen, eine Einverständniserklärung bzw. Reisevollmacht mitführen.

Kinder ohne Begleitung von Erziehungsberechtigten

Die Einreise minderjähriger Personen unter 18 Jahren ohne Begleitung eines Elternteils/Sorgeberechtigten ist nicht gestattet.

Weitere Anmerkungen

Aktuell liegen keine gesicherten Informationen vor.

Hinweise für Doppelstaatler
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Hinweise für Doppelstaatler

Personen mit doppelter Staatsangehörigkeit sollten beachten, dass das Zielland unter Umständen keine Mehrfachstaatsbürgerschaften anerkennt. Der Anspruch auf konsularische Betreuung im Zielland ist daher nicht gewährleistet, d.h. die Botschaft des anderen Landes kann in Notfällen (u.a. Inhaftierung) womöglich nur begrenzt oder gar keinen Schutz bieten. Zudem können Reisende aufgrund nationaler Bestimmungen zur Leistung des Wehrdienstes verpflichtet werden.

Minderjährige mit Doppelstaatsbürgerschaft

Aktuell liegen keine gesicherten Informationen vor.

Gesundheitsbestimmungen

Impfungen
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Pflichtimpfungen: Nein

Es sind keine Einschränkungen bekannt.

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Empfohlene Impfungen: Ja

Reisende sollten einen kompletten Impfschutz gemäß den Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) sicherstellen:

WHO Impfempfehlungen

Zusätzlich sind für die Reise folgende Impfungen empfohlen:
Covid-19
Hepatitis A

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Impfung bei besonderer Exposition: Ja

Denguefieber (v.a. Mückenstiche)
Hepatitis B (v.a. Sexualkontakt, Nadelstichverletzungen, invasive Maßnahmen im Gesundheitswesen)
Typhus (v.a. schlechte Hygienebedingungen, kontaminierte Lebensmittel und Trinkwasser)

Impfungen, die unter „Besondere Exposition“ gelistet werden, setzen voraus, dass Reisende einem entsprechenden Risiko für Krankheitsübertragung ausgesetzt sind. Da Impfungen mit potenziellen Nebenwirkungen einhergehen können sowie einen Kostenfaktor darstellen, ist je nach Reiseprofil (Reiseroute, Reisedauer), geplanten Freizeitaktivitäten (u.a. Camping, Wandern in bewaldeten Gebieten) und beruflichen Tätigkeiten (v.a. im Krankenhaus sowie in der Land- und Forstwirtschaft) eine Nutzen-Risiko-Abwägung erforderlich.

Reisekrankenversicherung
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Krankenversicherungspflicht: Nein

Der Abschluss einer Reisekrankenversicherung, die auch den Rücktransport mit einschließt, wird generell angeraten, selbst wenn dies seitens des Ziellandes nicht zwingend erforderlich ist. Rechnungen und medizinische Unterlagen, die im Zuge der Behandlung ausgestellt werden, sollten aufbewahrt werden.

Zusatzinformationen

Aktuell liegen keine gesicherten Informationen vor.

Ausreiseinformationen

Ausreisemodalitäten Geändert
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Landes- und Fremdwährung

Lokale und ausländische Währungen, die den Gegenwert von 100.000 AED übersteigen, müssen bei der Ausreise deklariert werden.

Ausfuhrbeschränkte und verbotene Waren Geändert

Für große Mengen an Bargeld, Gold und Schmuck ist ein Herkunfts-/Kaufnachweis erforderlich. Zudem müssen Bargeld, Schmuck, Edelsteine und Waren im Gesamtwert von mehr als 60.000 AED von Reisenden, die die VAE verlassen, vorab online über die Zollplattform AFSEH deklariert werden.

Zollplattform VAE

Die Ein- und Ausfuhr von geschützten Tieren- und Pflanzenarten sowie Erzeugnissen daraus ist im Rahmen des Washingtoner Artenschutzabkommens streng geregelt. Eine Ein- bzw. Ausfuhr bedarf daher der expliziten Genehmigung, um Beschlagnahmung und Strafen zu verhindern. Weitere Informationen erteilen die lokalen Zollbehörden des Abreise- oder Ziellandes.

Text des Washingtoner Artenschutzabkommens

Zusatzinformationen

Reisende, die die Vereinigten Arabischen Emirate auf dem Landweg verlassen und keine Staatsangehörigen eines Landes des Golfkooperationsrates (GCC) sind, müssen eine Ausreisegebühr entrichten. Diese kann lediglich in der Landeswährung bezahlt werden.
Eine Ausreisesperre kann für Personen verhängt werden, die sich in einem laufenden Gerichtsverfahren befinden.

Informationen zu Minderjährigen

Es gelten keine besonderen Bestimmungen für Minderjährige.

Über das Zielgebiet

Zentrale Notrufnummer Polizei Rettungswagen Feuerwehr
999
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999
Phone icon
998
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997
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Gut zu wissen
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Hauptstadt

Abu Dhabi

Sprachen

Arabisch

Währung

VAE-Dirham (AED)

Telefonvorwahl

+971

Trinkgelder

Restaurants: 10-15% der Rechnung sind als Trinkgeld üblich.
Hotels: Reinigungspersonal kann mit 10 AED pro Nacht bedacht werden.
Taxis: Ein Trinkgeld von 5-10AED ist üblich.
Tourguides: 10% der Tourgebühren können als Trinkgeld aufgewendet werden.

Medizinische Versorgung
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Zugang und Qualität

Landesweit ist eine EU-vergleichbare medizinische Versorgung zu erwarten.
Private Gesundheitseinrichtungen bieten in der Regel eine umfangreichere Ausstattung als öffentliche, allerdings sind die Behandlungskosten dort meist höher.

Behandlungskosten

In der Regel sind die Behandlungskosten vor Ort zu begleichen. Die Zahlung kann üblicherweise bar oder per Kreditkarte erfolgen.
Notfallpatienten werden hingegen jederzeit ohne Vorauszahlung versorgt.

Reisende können an der Ausreise aus den VAE gehindert werden, wenn sie ihre Arztrechnung nicht bezahlen können.

Medikamente

Die Versorgung mit Arzneimitteln und medizinischen Produkten ist nicht landesweit sichergestellt. Einige Medikamente sind möglicherweise nicht erhältlich.

Es wird dringend empfohlen, eine eigene Reiseapotheke mitzuführen, die sowohl regelmäßig benötigte Medikamente als auch Arzneimittel für typische Reisebeschwerden enthält.

Zusatzinformationen

Eine Übersicht über lokale Fachärzte und Allgemeinmediziner mit der Möglichkeit der direkten Terminbuchung bietet die Plattform Air Doctor.

Air Doctor

Geld
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Bargeldauszahlung mit Kreditkarte möglich: Ja

An Geldautomaten lässt sich mit herkömmlichen Kreditkarten Geld abheben.

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Bargeldauszahlung mit Bank-/Debitkarte möglich: Nein

An Geldautomaten lässt sich mit einer ausländischen Bank-/Debitkarte kein Geld abheben.

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Kreditkartenzahlung: Ja

Zahlungen mit herkömmlichen Kreditkarten werden vielerorts akzeptiert.

Mobile Zahlungsarten

Auch mobile Zahlungsmethoden werden im täglichen Gebrauch immer häufiger genutzt. Internationale Anbieter sind zum Beispiel Apple Pay, Google Pay, Samsung Pay oder PayPal.

Zusatzinformationen


Beim Gebrauch von Kreditkarten in Geschäften oder an Geldautomaten können Kartendaten über manipulierte Lesegeräte (Skimming) abgegriffen werden. Für den Fall des Kartenverlustes oder Diebstahls, sowie bei vermuteten Betrugs- oder Missbrauchsfällen sollten Reisende die Kontaktdaten ihrer Bank mit sich führen (Servicenummer, App/Online-Zugriff), um schnellstmöglich Sicherheitsmaßnahmen, wie z.B. Kartensperrungen, einleiten zu können.

Reisenden wird geraten, vor anstehenden Auslandsreisen ihr Geldinstitut zu kontaktieren, um sich über mögliche Einschränkungen bei der Bezahlung/Bargeldabhebung sowie alternative Geldversorgungsmöglichkeiten im Zielland zu informieren.

Kreditkarten von American Express werden außerhalb der USA oft nur selten oder gar nicht akzeptiert.

Infrastruktur Geändert
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Steckdosenadapter: Ja

Reisende sollten sicherheitshalber einen Steckeradapter mit sich führen, da im Zielland mehrere Steckdosentypen existieren oder nicht der Steckdosentyp zu erwarten ist, der im Ausgangsland verbreitet ist.

Stecker und Steckdosentypen

Internet- und Mobilfunk Geändert

Bestimmte, weit verbreitete Kommunikations-Apps (u.a. WhatsApp, FaceTime) sind in den VAE für Sprach-/Videoanrufe gesperrt und können ausschließlich für Text- und Sprachnachrichten verwendet werden. Alternativen werden durch Videokonferenz-Apps oder die kostenpflichtige Nutzung der herkömmlichen (Mobil-)Telefonie geboten.

Auf Reisen fällt aufgrund der intensiven Verwendung von Mobilgeräten (Navigation und Suche nach Unterkünften oder Restaurants, Kommunikation mit Familie/Freunden) oft ein erheblicher Datenverbrauch an. Die Nutzung inländischer Tarife für internationales Roaming kann unter Umständen jedoch mit äußerst hohen Kosten verbunden sein. Oft erweisen sich daher lokale SIM-Karten (für entsperrte Geräte) oder eSIM-Services (für kompatible Endgeräte) als deutlich kostengünstigere Alternativen zum Inlandstarif.

Reisende sollten beachten, dass auch in Ländern mit guter Netzverfügbarkeit eine durchgängige Abdeckung in ländlichen oder entlegenen Gebieten nicht immer gewährleistet werden kann. Detaillierte Angaben zur Netzabdeckung im ausgewählten Zielland stellt die GSM Association auf ihrer Webseite bereit.

GSM Association

Verkehr
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Tempolimit innerorts

Die im Folgenden aufgeführten Höchstgeschwindigkeiten gelten, sofern nicht anders durch entsprechende Schilder gekennzeichnet.

Innerorts gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h.

Tempolimit außerorts

Außerhalb von Städten und anderen bewohnten Gebieten gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h.

Tempolimit Autobahn

Auf Autobahnen in den Vereinigten Arabischen Emiraten gelten verschieden Höchstgeschwindigkeiten.
In Dubai gilt 110 km/h, in Abu Dhabi 140 km/h und auf anderen Autobahnen gilt in der Regel 120 km/h. Die Höchstgeschwindigkeiten der jeweiligen Autobahn stehen ausgeschildert.

Promillegrenze

Im Land gilt eine Promillegrenze von 0,0.

Zusatzinformationen

Im Land herrscht Rechtsverkehr.

Strafrechtliche Besonderheiten
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Strafrechtliche Besonderheiten

Das Fotografieren von als militärisch oder sicherheitsrelevant eingestuften Einrichtungen und/oder uniformierten Personen ist verboten und kann strafrechtlich verfolgt werden.
Dies gilt auch für Industrieanlagen und Brücken.
Aussagen, die in Bezug auf Religion als abwertend oder beleidigend interpretiert werden, können ernste strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Staats- oder regierungskritische Äußerungen (auch in den sozialen Medien) können von den Behörden strafrechtlich verfolgt werden.
Die Nutzung von VPN-Netzwerken, um auf staatlich reglementierte Websites zuzugreifen, ist strafbar.
Das Zeigen von Zuneigung in der Öffentlichkeit kann als sexuell anstößig interpretiert und von den Behörden strafrechtlich geahndet werden. 
Der Konsum von Alkohol im öffentlichen Raum ist außerhalb lizenzierter Lokale illegal und kann strafrechtlich geahndet werden.

Im Emirat Sharjah gilt ein absolutes Alkoholverbot.
Jegliche Handlung, die als das Propagieren einer anderen als im Land vorherrschenden Religion interpretiert werden kann, ist strafrechtlich untersagt. Dies umfasst auch die Verbreitung religiöser Schriften.
Aussagen, die in Bezug auf das Herrscherhaus als abwertend oder beleidigend interpretiert werden können, ziehen unter Umständen ernste strafrechtliche Konsequenzen nach sich.
Das Verschmutzen der Umwelt ist strafbar und kann bereits bei geringen Vergehen streng geahndet werden. Dies betrifft vor allem das Zurücklassen von Müll im öffentlichen Raum.
Beim Baden und Sonnen im öffentlichen Raum gilt ein strenges Nacktheitsverbot. Dies betrifft im Speziellen bei Frauen das Entblößen des Oberkörpers, und im Allgemeinen bei beiden Geschlechtern die Sichtbarkeit des Intimbereichs. Zuwiderhandlungen sind strafbar.
Glücksspiel ist verboten und strafbar. Was als Glücksspiel gilt, kann bedingt sehr eng ausgelegt werden und auch reguläre Kartenspiele oder Brettspiele beinhalten.
Politische Aktivitäten, wie die Teilnahme an politischen Demonstrationen oder Kundgebungen, sind Reisenden verboten und können geahndet werden.
Der Besitz von pornografischem Material ist verboten und wird strafrechtlich geahndet.
Fluchen in der Öffentlichkeit ist verboten und strafbar.
Prostitution ist verboten und wird strafrechtlich verfolgt. Dies kann für das Angebot oder für die Inanspruchnahme von sexuellen Dienstleistungen gelten.

Außereheliche sexuelle Beziehungen sind illegal und werden streng geahndet.
Unverheirateten Paaren ist das Anmieten von Unterkünften (Hotelzimmer, Wohnungen etc.) jedoch mittlerweile gestattet.

Verstöße gegen Betäubungsmittelgesetze (u.a. Drogenbesitz/-Handel/-Konsum) sind strafbar und werden zum Teil sehr streng geahndet. Es ist mit langjährigen Haftstrafen zu rechnen.

Im Emirat Fujairah ist eine vorherige Anmeldung für Bergwanderungen obligatorisch. Ein Verstoß kann mit hohen Geldstrafen geahndet werden.

Der Besitz von Waffen ist strafbar und/oder nur mit Genehmigung erlaubt.

Ansprechpartner vor Ort
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Diplomatische Vertretungen

Unter dem folgenden Link finden Sie Informationen zu Ihrer Vertretung im Ausland:

EmbassyPages

Staatsangehörige von EU-Mitgliedsstaaten haben bei fehlender eigener diplomatischer Vertretung im Zielland die Möglichkeit, konsularische Betreuung in der Botschaft eines anderen EU-Mitgliedsstaates einzuholen.

Botschaften und Auslandsvertretungen bieten eine Vielzahl von Dienstleistungen an, die allerdings je nach Land und spezifischer Situation variieren können.

Wichtige Aufgaben von Botschaften und Konsulaten:

Schutz und Unterstützung der Staatsangehörigen: Sie bieten Hilfe bei Notfällen, wie verlorenen Pässen, Unfällen oder Naturkatastrophen. Auch in Fällen von Verhaftung oder Inhaftierung im Ausland kann die Botschaft Unterstützung anbieten.
Visa und Einreiseinformationen: Botschaften sind oft für die Ausstellung von Visa zuständig und bieten Informationen über Einreisebestimmungen, die sich je nach Ziel- und Herkunftsland unterscheiden können.
Reisedokumente: Bei Verlust oder Diebstahl des Reisepasses kann die Botschaft Ersatzdokumente ausstellen, die es Reisenden ermöglichen, nach Hause zurückzukehren.
Notfallhilfe: In Krisensituationen (wie z.B. politischen Unruhen oder Naturkatastrophen) bieten Botschaften und Konsulate Evakuierungshilfe und Sicherheitshinweise.
Bürgerdienst: Botschaften bieten Dienstleistungen wie die Beglaubigung von Dokumenten, die Registrierung von Geburten im Ausland oder die Unterstützung bei rechtlichen Angelegenheiten.

Was Botschaften und Konsulate nicht leisten können:

Rechtsberatung und Rechtsvertretung: Botschaften können keine Rechtsberatung anbieten oder Rechtsvertretung vor Gericht übernehmen. Sie können jedoch Listen von lokalen Anwälten bereitstellen.
Finanzielle Unterstützung: In der Regel können Botschaften keine finanziellen Hilfen gewähren oder Reise- und Unterkunftskosten übernehmen, es sei denn, es handelt sich um sehr spezielle Notfälle.
Einmischung in die Justiz eines Gastlandes: Botschaften können nicht in die Gerichtsbarkeit des Gastlandes eingreifen oder deren Entscheidungen beeinflussen.
Hilfe für Personen mit doppelter Staatsbürgerschaft: Der Anspruch auf konsularische Betreuung im Zielland kann in diesem Fall oft nicht gewährleistet werden, d.h. in Notfällen (u.a. Inhaftierung) können Botschaften oder Auslandsvertretungen womöglich nur begrenzt oder gar keine Hilfestellung bieten.
Erteilung von Arbeitsgenehmigungen: Die Erteilung von Arbeitsgenehmigungen und Aufenthaltsgenehmigungen liegt nicht in der Zuständigkeit der Botschaften, sondern wird durch die Behörden des Gastlandes geregelt.

Praktische Tipps für Reisende:

Kontaktdaten der Botschaft: Notieren Sie sich die Kontaktdaten der Botschaft Ihres Heimatlandes im Reiseland, bevor Sie abreisen. Diese Informationen können im Notfall sehr wertvoll sein.
Kopien wichtiger Dokumente: Machen Sie Kopien Ihres Reisepasses, Visums und anderer wichtiger Dokumente. Bewahren Sie diese getrennt von den Originalen auf.
Informiert reisen: Informieren Sie sich vor Ihrer Reise über die politischen, sozialen und wirtschaftlichen Verhältnisse im Gastland und beachten Sie Reisewarnungen und -hinweise. Nutzen Sie dafür Krisenfrühwarnsysteme erfahrener Dienstleister wie A3M Global Monitoring.

Tourismuszentrale

Hinweis: Die Einreisebestimmungen können sich jederzeit kurzfristig ändern oder es können individuelle Ausnahmefälle auftreten. Nur die zuständige Auslandsvertretung kann daher rechtsverbindliche Aussagen treffen oder über die hier aufgeführten Informationen hinausgehende Hinweise liefern.

Für genauere Informationen und Rückfragen richten Sie sich bitte an Ihre Reisevertriebsstelle:

BoTravel

website-iconhttps://botravel.de/
email-iconinfo@botravel.de
phone-icon(+49)7651 97 200 66
address-icon Gutachstraße 2, 79822 Titisee-Neustadt, DE

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