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Schnellübersicht für Ihre Reise
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Einreiseinformationen
Einreisedokumente | Ausreichend | Hinweise |
---|---|---|
Reisepass ausreichend |
|
Ein Reisepass ist für die Einreise ausreichend. Der Reisepass muss bei Reiseantritt eine Restgültigkeit von 6 Monaten haben. |
Vorläufiger Reisepass ausreichend |
|
Ein vorläufiger Reisepass ist für die Einreise ausreichend. Der vorläufige Reisepass muss bei Reiseantritt eine Restgültigkeit von 6 Monaten haben. |
Personalausweis ausreichend | ! Nein |
Ein Personalausweis ist nicht ausreichend für die Einreise. |
Vorläufiger Personalausweis ausreichend | ! Nein |
Ein vorläufiger Personalausweis ist nicht ausreichend für die Einreise. |
Einreisemodalitäten
Erforderliche Formulare und Dokumente für die Einreise
Visum erforderlich für Aufenthalt: Ja
Es ist ein Visum für den Aufenthalt erforderlich. Dieses kann bei Ankunft als "Visa on Arrival" beantragt werden.
Elektronische Einreisegenehmigung (ETA)
Zusätzliche Pflichtformulare und Erklärungen: Ja
Hinweis: Die Arrival-Card kann derzeit nicht ausgefüllt werden, die entsprechende Webseite funktioniert seit einiger Zeit nicht. Generell besteht Unklarheit darüber, ob das Formular überhaupt noch erforderlich ist. Sri-lankische Behörden haben hierzu bislang keine Angaben gemacht.
Reisende werden darauf hingewiesen, sich direkt bei der jeweiligen Reederei oder dem zuständigen Reisebüro zu erkundigen, ob ein solcher Service für die gebuchte Kreuzfahrt verfügbar ist und welche spezifischen Dokumente dies gegebenenfalls umfasst. Eine frühzeitige Klärung stellt die fristgerechte und korrekte Einreichung aller erforderlichen Unterlagen sicher.
Zoll- und Einfuhrbestimmungen
Minderjährige und Doppelstaatler
Gesundheitsbestimmungen
Impfungen
Impfung bei besonderer Exposition: Ja
Reisekrankenversicherung
Krankenversicherungspflicht: Nein
Ausreiseinformationen
Über das Zielgebiet
Polizei | Rettungswagen | Feuerwehr |
---|---|---|
118 oder 119 Touristen-Polizei: 011-2421052 |
110 |
110 |
Gut zu wissen
Medizinische Versorgung
Medikamente
Geld
Zusatzinformationen
Infrastruktur
Internet- und Mobilfunk
Verkehr
Internationaler Führerschein erforderlich: Ja
Strafrechtliche Besonderheiten
Ansprechpartner vor Ort
Hinweis: Die Einreisebestimmungen können sich jederzeit kurzfristig ändern oder es können individuelle Ausnahmefälle auftreten. Nur die zuständige Auslandsvertretung kann daher rechtsverbindliche Aussagen treffen oder über die hier aufgeführten Informationen hinausgehende Hinweise liefern.
Für genauere Informationen und Rückfragen richten Sie sich bitte an Ihre Reisevertriebsstelle:
BoTravel
https://botravel.de/ | |
info@botravel.de | |
(+49)7651 97 200 66 | |
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Gutachstraße 2, 79822 Titisee-Neustadt, DE |