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Schnellübersicht für Ihre Reise

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Visum erforderlich
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Zusätzliche Pflichtformulare erforderlich
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Reisepass erforderlich
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Keine Einreisegenehmigung erforderlich
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Keine Pflichtimpfungen erforderlich
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Keine Reisekrankenversicherung erforderlich
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Die Übersicht dient als erster Anhaltspunkt. Bitte nehmen Sie zusätzlich die entsprechenden Details zur Kenntnis.
Reiseziel:
Sri Lanka Country image

Einreiseinformationen

Einreisedokumente Ausreichend Hinweise
Reisepass ausreichend icon Ja

Ein Reisepass ist für die Einreise ausreichend. Der Reisepass muss bei Reiseantritt eine Restgültigkeit von 6 Monaten haben.

Vorläufiger Reisepass ausreichend icon Ja

Ein vorläufiger Reisepass ist für die Einreise ausreichend. Der vorläufige Reisepass muss bei Reiseantritt eine Restgültigkeit von 6 Monaten haben.

Personalausweis ausreichend ! Nein

Ein Personalausweis ist nicht ausreichend für die Einreise.

Vorläufiger Personalausweis ausreichend ! Nein

Ein vorläufiger Personalausweis ist nicht ausreichend für die Einreise.

Hinweis: Bitte beachten Sie in jedem Falle zusätzlich die Hinweise unter "Erforderliche Formulare und Dokumente für die Einreise".
Ausweisdokumente dürfen weder verschmutzt noch beschädigt sein und müssen über ausreichend freie Seiten verfügen. Reisende sollten sicherstellen, dass ihr Reisepass korrekt gestempelt wird, da es ansonsten zu Schwierigkeiten bei der Ausreise kommen kann. Bitte beachten Sie außerdem, dass es bei als gestohlen oder als verloren gemeldeten Ausweisdokumenten zu Problemen beim Grenzübertritt oder gar zur Einreiseverweigerung kommen kann. 
Die Anforderungen an die Ausweisdokumente können je nach Beförderungsunternehmen abweichen, es ist daher ratsam, sich vor Reiseantritt beim ausführenden Beförderer zu informieren. Beispielsweise verlangen viele Kreuzfahrtanbieter, dass Reisedokumente nach Reiseende noch mindestens 6 Monate gültig sind.
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Einreisemodalitäten
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Einreise grundsätzlich gestattet: Ja

Die Einreise ist grundsätzlich gestattet.

Zusätzliche Informationen zur Einreise

In manchen Ländern können Grenzbeamte von Reisenden die Herausgabe von Benutzernamen und Passwörtern für soziale Medien verlangen. Zudem ist unter Umständen die Nutzung bestimmter Anwendungen, Apps oder VPN-Dienste verboten.

Erforderliche Formulare und Dokumente für die Einreise alert icon
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Visum erforderlich für Aufenthalt: Ja

Es ist ein Visum für den Aufenthalt erforderlich. Dieses kann bei Ankunft als "Visa on Arrival" beantragt werden.

Achtung: Aktuellen Medienberichten zufolge ist es Reisenden derzeit nicht möglich, für die Einreise nach Sri Lanka ein eVisum zu beantragen. Grund ist ein Gerichtsbeschluss von Anfang August 2024, der die Verteilung von elektronischen Visa durch zwei private Unternehmen unterbindet. Die Migrationsbehörde hat die Ausstellung von eVisa entsprechend ausgesetzt, die Webseite ist vorübergehend gesperrt. Reisende können ihr Visum nun bei Ankunft in Sri Lanka beantragen.

Mit einem Visa on Arrival können sich Reisende meist für einen Zeitraum von 30 Tagen im Land aufhalten.
Reisenden wird geraten, das Visum vor Reiseantritt im Sri Lanka Electronic Travel Authorization System (ETA) zu beantragen. Die Bestätigung liegt meist innerhalb von 24 Stunden vor. Damit können u.U. Wartezeiten bei der Einreise vermieden werden.

Elektronische Einreisegenehmigung (ETA)

Für einen Visumantrag werden unter Umständen folgende Unterlagen benötigt: Nachweis einer gültigen Krankenversicherung, ausreichender finanzieller Mittel für die Dauer des Aufenthaltes, eines Rückreise-/Weiterreise-Tickets, einer Unterkunft sowie Passbilder und Einladungsschreiben. Zur Beantragung eines Visums für Minderjährige, die allein oder mit nur einem Sorgeberechtigten reisen, wird unter Umständen eine Geburtsurkunde sowie die Einverständniserklärung des anderen Sorgeberechtigten benötigt. Verbindliche Auskunft erteilt die zuständige Auslandsvertretung.

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Einreisegenehmigung erforderlich für Aufenthalt: Nein

Es sind keine Einschränkungen bekannt.

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Zusätzliche Pflichtformulare und Erklärungen: Ja

Reisende müssen innerhalb von 72 Stunden vor der Einreise online eine Digital Arrival Card ausfüllen.
Hinweis: Die Arrival-Card kann derzeit nicht ausgefüllt werden, die entsprechende Webseite funktioniert seit einiger Zeit nicht. Generell besteht Unklarheit darüber, ob das Formular überhaupt noch erforderlich ist. Sri-lankische Behörden haben hierzu bislang keine Angaben gemacht.

Digital Arrival Card


Hinweis für Kreuzfahrtreisende: Es besteht die Möglichkeit, dass Reedereien für ihre Gäste das Ausfüllen und die Übermittlung von für die Reise benötigten Formularen übernehmen.
Reisende werden darauf hingewiesen, sich direkt bei der jeweiligen Reederei oder dem zuständigen Reisebüro zu erkundigen, ob ein solcher Service für die gebuchte Kreuzfahrt verfügbar ist und welche spezifischen Dokumente dies gegebenenfalls umfasst. Eine frühzeitige Klärung stellt die fristgerechte und korrekte Einreichung aller erforderlichen Unterlagen sicher.

Aufenthaltsverlängerung

Reisende sollten sicherstellen, die zulässige Aufenthaltsdauer im Zielland nicht zu überziehen, um etwaige Sanktionen wie Geldstrafen, Abschiebehaft oder gar Einreisesperren zu vermeiden.

Zoll- und Einfuhrbestimmungen
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Landes- und Fremdwährung

Die Einfuhr von Landeswährung ist Touristen nicht gestattet. Für die Einfuhr von Fremdwährung gibt es keine Obergrenze, sie muss jedoch deklariert werden, wenn der Wert 15.000 USD übersteigt. 
Der Besitz und die Einfuhr von Falschgeld wird mit hohen Strafen geahndet.

Einfuhrbeschränkte und verbotene Waren

Es herrscht ein Einfuhrverbot für die folgenden Gegenstände: Betäubungsmittel, psychotrope Substanzen, Drogenausgangsstoffe, pornografische und pro-religiöse Literatur sowie Tabakerzeugnisse.
Weitere Informationen sowie erlaubte Freimengen für die Mitnahme von Alkohol und anderen Waren bietet folgende Webseite:

Zollbehörde Sri Lanka

Die Ein- und Ausfuhr von geschützten Tieren- und Pflanzenarten sowie Erzeugnissen daraus ist im Rahmen des Washingtoner Artenschutzabkommens streng geregelt. Eine Ein- bzw. Ausfuhr bedarf daher der expliziten Genehmigung, um Beschlagnahmung und Strafen zu verhindern. Weitere Informationen erteilen die lokalen Zollbehörden des Abreise- oder Ziellandes.

Text des Washingtoner Artenschutzabkommens

Medikamente

Die Einfuhr von bestimmten (auch verschriebenen/ verschreibungspflichtigen) Medikamenten kann Auflagen unterliegen bzw. gänzlich verboten sein. Dies gilt insbesondere für Opiate, Schmerzmittel und Psychopharmaka. Listen möglicherweise verbotener Substanzen sind über die Webseite des International Narcotics Control Board oder die jeweiligen lokalen Behörden abrufbar. Grundsätzlich kann jedoch nur die Botschaft, das Konsulat und/oder das nationale Zollamt verlässlich Auskunft darüber geben, welche Regeln und Vorschriften aktuell im Zielland gelten. Reisenden, die Medikamente mitnehmen, wird grundsätzlich geraten, eine mehrsprachige ärztliche Bescheinigung mitzuführen, die Angaben zu Einzel- und Tagesdosierungen sowie den Wirkstoffnamen des Präparats enthält.

Ländervorschriften für Reisende mit Arzneimitteln, die kontrollierte Substanzen enthalten

Zusatzinformationen

Reisende sollten sich vor Reisebeginn bei der zuständigen Auslandsvertretung über die aktuellsten Einfuhr- und Zollbestimmungen des Ziellandes informieren.

Minderjährige und Doppelstaatler

Spezielle Anforderungen für Minderjährige
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Kinder in Begleitung eines Erziehungsberechtigten

Hinsichtlich der Einreise von Minderjährigen sind keine besonderen Bestimmungen bekannt. Es ist jedoch ratsam, dass Minderjährige, die alleine oder mit nur einem Elternteil/Sorgeberechtigten reisen, eine Einverständniserklärung bzw. Reisevollmacht mitführen.

Kinder ohne Begleitung von Erziehungsberechtigten

Hinsichtlich der Einreise von Minderjährigen sind keine besonderen Bestimmungen bekannt. Es ist jedoch ratsam, dass Minderjährige, die alleine oder mit nur einem Elternteil/Sorgeberechtigten reisen, eine Einverständniserklärung bzw. Reisevollmacht mitführen.

Weitere Anmerkungen

Aktuell liegen keine gesicherten Informationen vor.

Hinweise für Doppelstaatler
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Hinweise für Doppelstaatler

Personen mit doppelter Staatsangehörigkeit sollten beachten, dass das Zielland unter Umständen keine Mehrfachstaatsbürgerschaften anerkennt. Der Anspruch auf konsularische Betreuung im Zielland ist daher nicht gewährleistet, d.h. die Botschaft des anderen Landes kann in Notfällen (u.a. Inhaftierung) womöglich nur begrenzt oder gar keinen Schutz bieten. Zudem können Reisende aufgrund nationaler Bestimmungen zur Leistung des Wehrdienstes verpflichtet werden.

Minderjährige mit Doppelstaatsbürgerschaft

Aktuell liegen keine gesicherten Informationen vor.

Gesundheitsbestimmungen

Impfungen
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Pflichtimpfungen: Nein

Es sind keine Einschränkungen bekannt.

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Empfohlene Impfungen: Ja

Reisende sollten einen kompletten Impfschutz gemäß den Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) sicherstellen:

WHO Impfempfehlungen

Zusätzlich sind für die Reise folgende Impfungen empfohlen:
Covid-19
Hepatitis A

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Impfung bei besonderer Exposition: Ja

Denguefieber (v.a. Mückenstiche)
Hepatitis B (v.a. Sexualkontakt, Nadelstichverletzungen, invasive Maßnahmen im Gesundheitswesen)
Typhus (v.a. schlechte Hygienebedingungen, kontaminierte Lebensmittel und Trinkwasser)
Tollwut (v.a. Verletzungen durch infizierte Tiere)
Japanische Enzephalitis (v.a. Mückenstiche während der Hauptübertragungszeit)
Chikungunya (Mückenstiche)

Impfungen, die unter „Besondere Exposition“ gelistet werden, setzen voraus, dass Reisende einem entsprechenden Risiko für Krankheitsübertragung ausgesetzt sind. Da Impfungen mit potenziellen Nebenwirkungen einhergehen können sowie einen Kostenfaktor darstellen, ist je nach Reiseprofil (Reiseroute, Reisedauer), geplanten Freizeitaktivitäten (u.a. Camping, Wandern in bewaldeten Gebieten) und beruflichen Tätigkeiten (v.a. im Krankenhaus sowie in der Land- und Forstwirtschaft) eine Nutzen-Risiko-Abwägung erforderlich.

Reisekrankenversicherung
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Krankenversicherungspflicht: Nein

Der Abschluss einer Reisekrankenversicherung, die auch den Rücktransport mit einschließt, wird generell angeraten, selbst wenn dies seitens des Ziellandes nicht zwingend erforderlich ist. Rechnungen und medizinische Unterlagen, die im Zuge der Behandlung ausgestellt werden, sollten aufbewahrt werden.

Zusatzinformationen

Aktuell liegen keine gesicherten Informationen vor.

Ausreiseinformationen

Ausreisemodalitäten
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Landes- und Fremdwährung

Touristen ist die Ausfuhr der Landeswährung untersagt. Fremdwährungen können bis zu einem Wert von 10.000 USD ausgeführt werden, wenn sie bei der Einreise deklariert wurden.

Ausfuhrbeschränkte und verbotene Waren

Für die Ausfuhr von Antiquitäten (Gegenstände, die älter als 50 Jahre sind) ist eine behördliche Genehmigung erforderlich.
Der Export von Artikeln aus geschützten Tier- und Pflanzenarten ist verboten.
Die Ein- und Ausfuhr von geschützten Tieren- und Pflanzenarten sowie Erzeugnissen daraus ist im Rahmen des Washingtoner Artenschutzabkommens streng geregelt. Eine Ein- bzw. Ausfuhr bedarf daher der expliziten Genehmigung, um Beschlagnahmung und Strafen zu verhindern. Weitere Informationen erteilen die lokalen Zollbehörden des Abreise- oder Ziellandes.

Text des Washingtoner Artenschutzabkommens

Zusatzinformationen

Es liegen keine weiteren Informationen in Bezug auf Ausreisebestimmungen vor.

Informationen zu Minderjährigen

Es gelten keine besonderen Bestimmungen für Minderjährige.

Über das Zielgebiet

Polizei Rettungswagen Feuerwehr
118 oder 119
Touristen-Polizei: 011-2421052
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110
Phone icon
110
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Gut zu wissen
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Hauptstadt

Sri Jayewardenepura Kotte (Legislative); Colombo (Exekutive und Judikative)

Sprachen

Sinhala, Tamil, Englisch

Währung

Rupie (LKR)

Telefonvorwahl

+94

Trinkgelder

Trinkgelder sind üblich und werden in Sri Lanka auch erwartet.
Restaurants: Sofern eine Servicepauschale nicht bereits in der Rechnungssumme enthalten ist, sind 10 % ausreichend. Ansonsten sollte etwas Kleingeld hinterlassen werden.
Hotels: Die Höhe des Trinkgeldes liegt im Ermessen des Reisenden. Im Normalfall erhalten Reinigungskräfte etwa 0,4 USD pro Zimmer und Tag, für Gepäckträger/Pagen sind 0,2 USD pro Gepäckstück angemessen
Taxis: 10 % des Fahrpreises
Tourguide: 10 % des Endbetrags

Medizinische Versorgung
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Zugang und Qualität

In Großstädten sowie in touristischen Ortschaften ist eine medizinische Grundversorgung zu erwarten.

Private Gesundheitseinrichtungen bieten in der Regel eine umfangreichere Ausstattung als öffentliche, allerdings sind die Behandlungskosten dort meist höher.

Behandlungskosten

Reisende müssen für ihre Behandlungskosten in der Regel in Vorkasse gehen.

Medikamente

Die Versorgung mit Arzneimitteln und medizinischen Produkten ist nicht landesweit sichergestellt. Einige Medikamente sind möglicherweise nicht erhältlich.

Es wird dringend empfohlen, eine eigene Reiseapotheke mitzuführen, die sowohl regelmäßig benötigte Medikamente als auch Arzneimittel für typische Reisebeschwerden enthält.

Zusatzinformationen

Eine Übersicht über lokale Fachärzte und Allgemeinmediziner mit der Möglichkeit der direkten Terminbuchung bietet die Plattform Air Doctor.

Air Doctor

Geld
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Bargeldauszahlung mit Kreditkarte möglich: Ja

An Geldautomaten lässt sich mit herkömmlichen Kreditkarten Geld abheben.

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Bargeldauszahlung mit Bank-/Debitkarte möglich: Nein

An Geldautomaten lässt sich mit einer ausländischen Bank-/Debitkarte kein Geld abheben.

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Kreditkartenzahlung: Ja

Zahlungen mit herkömmlichen Kreditkarten werden vielerorts akzeptiert.

Mobile Zahlungsarten

Auch mobile Zahlungsmethoden werden im täglichen Gebrauch immer häufiger genutzt. Internationale Anbieter sind zum Beispiel Apple Pay, Google Pay, Samsung Pay oder PayPal.

Zusatzinformationen

Bargeld kann am Flughafen, bei einer Bank, in größeren Hotels oder in offiziellen Wechselstuben gewechselt werden. Illegaler Devisentausch ist strafbar.

In entlegenen Regionen und für kleinere Geschäfte ist die Mitnahme von Bargeld empfehlenswert.

Beim Gebrauch von Kreditkarten in Geschäften oder an Geldautomaten können Kartendaten über manipulierte Lesegeräte (Skimming) abgegriffen werden. Für den Fall des Kartenverlustes oder Diebstahls, sowie bei vermuteten Betrugs- oder Missbrauchsfällen sollten Reisende die Kontaktdaten ihrer Bank mit sich führen (Servicenummer, App/Online-Zugriff), um schnellstmöglich Sicherheitsmaßnahmen, wie z.B. Kartensperrungen, einleiten zu können.

Reisenden wird geraten, vor anstehenden Auslandsreisen ihr Geldinstitut zu kontaktieren, um sich über mögliche Einschränkungen bei der Bezahlung/Bargeldabhebung sowie alternative Geldversorgungsmöglichkeiten im Zielland zu informieren.

Kreditkarten von American Express werden außerhalb der USA oft nur selten oder gar nicht akzeptiert.

Infrastruktur
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Steckdosenadapter: Ja

Reisende sollten sicherheitshalber einen Steckeradapter mit sich führen, da im Zielland mehrere Steckdosentypen existieren oder nicht der Steckdosentyp zu erwarten ist, der im Ausgangsland verbreitet ist.

Stecker und Steckdosentypen

Internet- und Mobilfunk

Auf Reisen fällt aufgrund der intensiven Verwendung von Mobilgeräten (Navigation und Suche nach Unterkünften oder Restaurants, Kommunikation mit Familie/Freunden) oft ein erheblicher Datenverbrauch an. Die Nutzung inländischer Tarife für internationales Roaming kann unter Umständen jedoch mit äußerst hohen Kosten verbunden sein. Oft erweisen sich daher lokale SIM-Karten (für entsperrte Geräte) oder eSIM-Services (für kompatible Endgeräte) als deutlich kostengünstigere Alternativen zum Inlandstarif.

Reisende sollten beachten, dass auch in Ländern mit guter Netzverfügbarkeit eine durchgängige Abdeckung in ländlichen oder entlegenen Gebieten nicht immer gewährleistet werden kann. Detaillierte Angaben zur Netzabdeckung im ausgewählten Zielland stellt die GSM Association auf ihrer Webseite bereit.

GSM Association

Verkehr
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Internationaler Führerschein erforderlich: Ja

Der nationale Führerschein ist immer mitzuführen.
Damit der nationale Führerschein anerkannt wird, muss der Inhaber bei der Automobile Association of Ceylon eine sogenannte "Recognition Permit" beantragen. Mietwagenfirmen unterstützen in den meisten Fällen gegen Aufpreis beim Antragsverfahren.

Automobile Association Ceylon

Tempolimit innerorts

Die im Folgenden aufgeführten Höchstgeschwindigkeiten gelten, sofern nicht anders durch entsprechende Schilder gekennzeichnet.

Innerorts gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h.

Tempolimit außerorts

Außerhalb von Städten und anderen bewohnten Gebieten gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h.

Tempolimit Autobahn

Auf Autobahnen gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h.

Promillegrenze

Im Land gilt eine Promillegrenze von 0,8.

Zusatzinformationen

In Sri Lanka gilt Linksverkehr.

Strafrechtliche Besonderheiten
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Strafrechtliche Besonderheiten

Ein Ausweisdokument ist stets mitzuführen. Sollten Reisende bei Kontrollen kein gültiges Ausweisdokument vorweisen können, sind Strafen möglich.

Das Fotografieren von als militärisch oder sicherheitsrelevant eingestuften Einrichtungen und/oder uniformierten Personen ist verboten und kann strafrechtlich verfolgt werden.
Ebenfalls verboten ist es, ein Foto von sich selbst mit dem Rücken zu einer Buddha-Statue zu machen, oder die "Wolkenmädchen-Fresken" am Sigiriya-Felsen zu fotografieren. Generell können als respektlos angesehene Fotos von religiösen Motiven strafrechtlich geahndet werden.

Aussagen, die in Bezug auf Religion als abwertend oder beleidigend interpretiert werden, können ernste strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Der Konsum von Alkohol im öffentlichen Raum ist außerhalb lizenzierter Lokale illegal und kann strafrechtlich geahndet werden.

Das Rauchen von Zigaretten oder E-Zigaretten ist an öffentlichen Orten verboten und strafbar. Reisende werden angehalten, ausgewiesene Bereiche aufzusuchen, in denen kein Rauchverbot besteht.

Beim Baden und Sonnen im öffentlichen Raum gilt ein strenges Nacktheitsverbot. Dies betrifft im Speziellen bei Frauen das Entblößen des Oberkörpers, und im Allgemeinen bei beiden Geschlechtern die Sichtbarkeit des Intimbereichs. Zuwiderhandlungen sind strafbar.

Verstöße gegen Betäubungsmittelgesetze (u.a. Drogenbesitz/-Handel/-Konsum) sind strafbar und werden zum Teil sehr streng geahndet. Es ist mit langjährigen Haftstrafen zu rechnen.

Die Nutzung von Drohnen in nicht genehmigten Gebieten kann strafrechtlich verfolgt werden. Reisende sollten sich über die örtliche Gesetzgebung informieren.
Tätowierungen, Schmuck und Kleidung mit buddhistischen Motiven gelten als anstößig und können zu Geldstrafen, Verhaftung oder Ausweisung führen.
Der Besitz von Waffen ist strafbar und/oder nur mit Genehmigung erlaubt.

Ansprechpartner vor Ort
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Diplomatische Vertretungen

Unter dem folgenden Link finden Sie Informationen zu Ihrer Vertretung im Ausland:

EmbassyPages

Staatsangehörige von EU-Mitgliedsstaaten haben bei fehlender eigener diplomatischer Vertretung im Zielland die Möglichkeit, konsularische Betreuung in der Botschaft eines anderen EU-Mitgliedsstaates einzuholen.

Botschaften und Auslandsvertretungen bieten eine Vielzahl von Dienstleistungen an, die allerdings je nach Land und spezifischer Situation variieren können.

Wichtige Aufgaben von Botschaften und Konsulaten:

Schutz und Unterstützung der Staatsangehörigen: Sie bieten Hilfe bei Notfällen, wie verlorenen Pässen, Unfällen oder Naturkatastrophen. Auch in Fällen von Verhaftung oder Inhaftierung im Ausland kann die Botschaft Unterstützung anbieten.
Visa und Einreiseinformationen: Botschaften sind oft für die Ausstellung von Visa zuständig und bieten Informationen über Einreisebestimmungen, die sich je nach Ziel- und Herkunftsland unterscheiden können.
Reisedokumente: Bei Verlust oder Diebstahl des Reisepasses kann die Botschaft Ersatzdokumente ausstellen, die es Reisenden ermöglichen, nach Hause zurückzukehren.
Notfallhilfe: In Krisensituationen (wie z.B. politischen Unruhen oder Naturkatastrophen) bieten Botschaften und Konsulate Evakuierungshilfe und Sicherheitshinweise.
Bürgerdienst: Botschaften bieten Dienstleistungen wie die Beglaubigung von Dokumenten, die Registrierung von Geburten im Ausland oder die Unterstützung bei rechtlichen Angelegenheiten.

Was Botschaften und Konsulate nicht leisten können:

Rechtsberatung und Rechtsvertretung: Botschaften können keine Rechtsberatung anbieten oder Rechtsvertretung vor Gericht übernehmen. Sie können jedoch Listen von lokalen Anwälten bereitstellen.
Finanzielle Unterstützung: In der Regel können Botschaften keine finanziellen Hilfen gewähren oder Reise- und Unterkunftskosten übernehmen, es sei denn, es handelt sich um sehr spezielle Notfälle.
Einmischung in die Justiz eines Gastlandes: Botschaften können nicht in die Gerichtsbarkeit des Gastlandes eingreifen oder deren Entscheidungen beeinflussen.
Hilfe für Personen mit doppelter Staatsbürgerschaft: Der Anspruch auf konsularische Betreuung im Zielland kann in diesem Fall oft nicht gewährleistet werden, d.h. in Notfällen (u.a. Inhaftierung) können Botschaften oder Auslandsvertretungen womöglich nur begrenzt oder gar keine Hilfestellung bieten.
Erteilung von Arbeitsgenehmigungen: Die Erteilung von Arbeitsgenehmigungen und Aufenthaltsgenehmigungen liegt nicht in der Zuständigkeit der Botschaften, sondern wird durch die Behörden des Gastlandes geregelt.

Praktische Tipps für Reisende:

Kontaktdaten der Botschaft: Notieren Sie sich die Kontaktdaten der Botschaft Ihres Heimatlandes im Reiseland, bevor Sie abreisen. Diese Informationen können im Notfall sehr wertvoll sein.
Kopien wichtiger Dokumente: Machen Sie Kopien Ihres Reisepasses, Visums und anderer wichtiger Dokumente. Bewahren Sie diese getrennt von den Originalen auf.
Informiert reisen: Informieren Sie sich vor Ihrer Reise über die politischen, sozialen und wirtschaftlichen Verhältnisse im Gastland und beachten Sie Reisewarnungen und -hinweise. Nutzen Sie dafür Krisenfrühwarnsysteme erfahrener Dienstleister wie A3M Global Monitoring.

Tourismuszentrale

Hinweis: Die Einreisebestimmungen können sich jederzeit kurzfristig ändern oder es können individuelle Ausnahmefälle auftreten. Nur die zuständige Auslandsvertretung kann daher rechtsverbindliche Aussagen treffen oder über die hier aufgeführten Informationen hinausgehende Hinweise liefern.

Für genauere Informationen und Rückfragen richten Sie sich bitte an Ihre Reisevertriebsstelle:

BoTravel

website-iconhttps://botravel.de/
email-iconinfo@botravel.de
phone-icon(+49)7651 97 200 66
address-icon Gutachstraße 2, 79822 Titisee-Neustadt, DE

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