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Nationalitäten

Deutschland

Schnellübersicht für Ihre Reise

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Zusätzliche Pflichtformulare erforderlich
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Reisepass erforderlich
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Kein Visum erforderlich
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Keine Einreisegenehmigung erforderlich
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Keine Pflichtimpfungen erforderlich
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Keine Reisekrankenversicherung erforderlich
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Die Übersicht dient als erster Anhaltspunkt. Bitte nehmen Sie zusätzlich die entsprechenden Details zur Kenntnis.

Wichtige Änderungen, die Ihre Aufmerksamkeit benötigen!

Bitte beachten Sie die Änderungen in folgenden Bereichen:

  • Einreisemodalitäten
  • Strafrechtliche Besonderheiten

Reiseziel:
Thailand Country image

Einreiseinformationen

Einreisedokumente Ausreichend Hinweise
Reisepass ausreichend icon Ja

Ein Reisepass ist für die Einreise ausreichend. Der Reisepass muss bei Reiseantritt eine Restgültigkeit von 6 Monaten haben.

Vorläufiger Reisepass ausreichend icon Ja

Ein vorläufiger Reisepass ist für die Einreise ausreichend. Der vorläufige Reisepass muss bei Reiseantritt eine Restgültigkeit von 6 Monaten haben.

Personalausweis ausreichend ! Nein

Ein Personalausweis ist nicht ausreichend für die Einreise.

Vorläufiger Personalausweis ausreichend ! Nein

Ein vorläufiger Personalausweis ist nicht ausreichend für die Einreise.

Hinweis: Bitte beachten Sie in jedem Falle zusätzlich die Hinweise unter "Erforderliche Formulare und Dokumente für die Einreise".
Ausweisdokumente dürfen weder verschmutzt noch beschädigt sein und müssen über ausreichend freie Seiten verfügen. Reisende sollten sicherstellen, dass ihr Reisepass korrekt gestempelt wird, da es ansonsten zu Schwierigkeiten bei der Ausreise kommen kann. Bitte beachten Sie außerdem, dass es bei als gestohlen oder als verloren gemeldeten Ausweisdokumenten zu Problemen beim Grenzübertritt oder gar zur Einreiseverweigerung kommen kann. 
Die Anforderungen an die Ausweisdokumente können je nach Beförderungsunternehmen abweichen, es ist daher ratsam, sich vor Reiseantritt beim ausführenden Beförderer zu informieren. Beispielsweise verlangen viele Kreuzfahrtanbieter, dass Reisedokumente nach Reiseende noch mindestens 6 Monate gültig sind. 
Achtung: Für Reisende mit NCL (Norwegian Cruise Line) ist ein Reisepass zwingend erforderlich.
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Einreisemodalitäten Geändert
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Einreise grundsätzlich gestattet: Ja Geändert

Die Einreise ist grundsätzlich gestattet.

Auswärtiges Amt:
Vor Reisen in das unmittelbare Grenzgebiet (10 km Radius zum Grenzverlauf) zwischen Thailand und Kambodscha wird gewarnt. Die vor der Küste der Provinz Trat liegenden Inseln Ko Chang, Ko Mak und Ko Kut sind davon ausgenommen.

Von Reisen in Provinzen an der Grenze zu Kambodscha wird dringend abgeraten. In den Provinzen Surin, Si Sa Ket, Ubon Ratchathani, Chanthaburi und Trat (mit Ausnahme der vor der Küste Trats liegenden Inseln Ko Chang, Ko Mak und Ko Kut) wurde das Kriegsrecht verhängt.

Von Reisen in die Provinzen Narathiwat, Yala und Pattani sowie Teile von Songkhla (Bezirke Chana, Na Thawi, Thepha und Saba Yoi) im Süden Thailands wird dringend abgeraten.

Auswärtiges Amt

Zusätzliche Informationen zur Einreise

Wegen eines Grenzkonflkts zwischen Thailand und Kambodscha ist der Grenzübertritt an den Landgrenzen zwischen beiden Ländern derzeit nicht möglich.
Die Art der Ein- und Ausreise sollte auf dieselbe Weise geschehen (Charterflug/Linienflug), da es sonst zu Schwierigkeiten beim Boarding kommen kann.
In manchen Ländern können Grenzbeamte von Reisenden die Herausgabe von Benutzernamen und Passwörtern für soziale Medien verlangen. Zudem ist unter Umständen die Nutzung bestimmter Anwendungen, Apps oder VPN-Dienste verboten.

Erforderliche Formulare und Dokumente für die Einreise alert icon
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Visum erforderlich für Aufenthalt: Nein

Es ist kein Visum für den Aufenthalt erforderlich.

Sofern eine Reisedauer von 60 Tagen nicht überschritten wird, ist kein Visum erforderlich.
Die Einreise per Flugzeug ist in diesem Zeitraum beliebig oft möglich. Land- und seeseitige Einreisen sind hingegen auf maximal zwei pro Kalenderjahr beschränkt.
Auf Nachfrage müssen Reisende bei der Ankunft u.U. ein Rück- oder Weiterflugticket, eine Hotelbestätigung und/oder ausreichende finanzielle Mittel vorweisen können.

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Einreisegenehmigung erforderlich für Aufenthalt: Nein

Es sind keine Einschränkungen bekannt.

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Zusätzliche Pflichtformulare und Erklärungen: Ja

Alle Reisende, die auf dem dem Luft-, Land- oder Seeweg ankommen, sind verpflichtet, innerhalb von 3 Tagen vor Reiseantritt ein kostenloses Einreiseformular ('Thailand Digital Arrival Card', TDAC) auszufüllen. Der erhaltene QR-Code ist den Behörden bei Ankunft vorzulegen.

Digital Arrival Card


Hinweis für Kreuzfahrtreisende: Es besteht die Möglichkeit, dass Reedereien für ihre Gäste das Ausfüllen und die Übermittlung von für die Reise benötigten Formularen übernehmen.
Reisende werden darauf hingewiesen, sich direkt bei der jeweiligen Reederei oder dem zuständigen Reisebüro zu erkundigen, ob ein solcher Service für die gebuchte Kreuzfahrt verfügbar ist und welche spezifischen Dokumente dies gegebenenfalls umfasst. Eine frühzeitige Klärung stellt die fristgerechte und korrekte Einreichung aller erforderlichen Unterlagen sicher.

Aufenthaltsverlängerung

Reisende können ihren Aufenthalt um weitere 30 Tage verlängern. Der Antrag ist beim örtlichen Office of Immigration Bureau zu stellen
Reisende sollten sicherstellen, die zulässige Aufenthaltsdauer im Zielland nicht zu überziehen, um etwaige Sanktionen wie Geldstrafen, Abschiebehaft oder gar Einreisesperren zu vermeiden.

Zoll- und Einfuhrbestimmungen
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Landes- und Fremdwährung

Die Einfuhr von ausländischer Währung ist unbegrezt gestattet, muss aber ab einem Gegenwert von 20.000 USD deklariert werden. Bei der Einfuhr einheimischer Währung müssen Beträge ab 50.000 THB pro Kopf bzw. 100.000 THB pro Familie deklariert werden.
Der Besitz und die Einfuhr von Falschgeld wird mit hohen Strafen geahndet.

Einfuhrbeschränkte und verbotene Waren

Die Einfuhr von Drogen und E-Zigaretten (sowie Zubehör) ist verboten. Die Einfuhr von Rindfleischprodukten ist untersagt. Für Produkte aus Schweinefleisch ist eine vorherige Einfuhrgenehmigung erforderlich.
Bei Überschreitung des Einfuhrlimits von 200 Zigaretten pro Person können Geldstrafen in zehnfacher Höhe des Warenwerts verhängt und diese konfisziert werden. 
Weitere Informationen sowie erlaubte Freimengen für die Mitnahme von Alkohol, Tabakprodukten und anderen Waren bietet folgende Webseite:

Zollbehörde Thailand

Die Ein- und Ausfuhr von geschützten Tieren- und Pflanzenarten sowie Erzeugnissen daraus ist im Rahmen des Washingtoner Artenschutzabkommens streng geregelt. Eine Ein- bzw. Ausfuhr bedarf daher der expliziten Genehmigung, um Beschlagnahmung und Strafen zu verhindern. Weitere Informationen erteilen die lokalen Zollbehörden des Abreise- oder Ziellandes.

Text des Washingtoner Artenschutzabkommens

Medikamente

Die Einfuhr von bestimmten (auch verschriebenen/ verschreibungspflichtigen) Medikamenten kann Auflagen unterliegen bzw. gänzlich verboten sein. Dies gilt insbesondere für Opiate, Schmerzmittel und Psychopharmaka. Listen möglicherweise verbotener Substanzen sind über die Webseite des International Narcotics Control Board oder die jeweiligen lokalen Behörden abrufbar. Grundsätzlich kann jedoch nur die Botschaft, das Konsulat und/oder das nationale Zollamt verlässlich Auskunft darüber geben, welche Regeln und Vorschriften aktuell im Zielland gelten. Reisenden, die Medikamente mitnehmen, wird grundsätzlich geraten, eine mehrsprachige ärztliche Bescheinigung mitzuführen, die Angaben zu Einzel- und Tagesdosierungen sowie den Wirkstoffnamen des Präparats enthält.

Länderbestimmungen für Reisende, die Arzneimittel mit kontrollierten Substanzen mit sich führen

Zusatzinformationen

Reisende sollten sich vor Reisebeginn bei der zuständigen Auslandsvertretung über die aktuellsten Einfuhr- und Zollbestimmungen des Ziellandes informieren.

Minderjährige und Doppelstaatler

Spezielle Anforderungen für Minderjährige
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Kinder in Begleitung eines Erziehungsberechtigten

Hinsichtlich der Einreise von Minderjährigen sind keine besonderen Bestimmungen bekannt. Es ist jedoch ratsam, dass Minderjährige, die alleine oder mit nur einem Elternteil/Sorgeberechtigten reisen, eine Einverständniserklärung bzw. Reisevollmacht mitführen.

Kinder ohne Begleitung von Erziehungsberechtigten

Kinder (bis 12 Jahre) ohne Begleitung eines Erwachsenen müssen mindestens 24 Stunden vor der Reise bei der Airline gemeldet werden. Ein Formblatt muss ausgefüllt werden, welches die Daten des Kindes und der Person aufzeigt, welche das Kind bei Ankunft abholt.

Handling Advice für unbegleitete Minderjährige

Weitere Anmerkungen

Aktuell liegen keine gesicherten Informationen vor.

Hinweise für Doppelstaatler
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Hinweise für Doppelstaatler

Um Probleme bei der Grenzkontrolle zu vermeiden, sollten Doppelstaatler zur Ein- und Ausreise denselben Reisepass nutzen.
In Thailand unterliegen männliche Staatsangehörige ab 21 Jahren der Wehrpflicht.
Reisende, die neben der thailändischen noch eine weitere Staatsangehörigkeit besitzen, können von örtlichen Behörden zur Ableistung des Militärdienstes verpflichtet bzw. an der Ausreise gehindert werden, falls sie noch keinen Militärdienst geleistet haben. Doppelstaatsbürgern wird entsprechend geraten, sich vor Reiseantritt bei der nächstgelegenen Botschaft oder dem nächstgelegenen Konsulat Thailands über ihren Status zu informieren.

Minderjährige mit Doppelstaatsbürgerschaft

Aktuell liegen keine gesicherten Informationen vor.

Gesundheitsbestimmungen

Impfungen
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Pflichtimpfungen: Nein

Es sind keine Einschränkungen bekannt.

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Empfohlene Impfungen: Ja

Reisende sollten einen kompletten Impfschutz gemäß den Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) sicherstellen:

WHO Impfempfehlungen

Zusätzlich sind für die Reise folgende Impfungen empfohlen:
Covid-19
Hepatitis A

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Impfung bei besonderer Exposition: Ja

Denguefieber (v.a. Mückenstiche)
Hepatitis B (v.a. Sexualkontakt, Nadelstichverletzungen, invasive Maßnahmen im Gesundheitswesen)
Typhus (v.a. schlechte Hygienebedingungen, kontaminierte Lebensmittel und Trinkwasser)
Cholera (v.a. mangelhafte Hygienezustände und Aufenthalt in aktuellen Ausbruchsgebieten)
Tollwut (v.a. Verletzungen durch infizierte Tiere)
Japanische Enzephalitis (v.a. Mückenstiche während der Hauptübertragungszeit)
Malariaprophylaxe
Leptospirose-Prophylaxe
Chikungunya (Mückenstiche)

Impfungen, die unter „Besondere Exposition“ gelistet werden, setzen voraus, dass Reisende einem entsprechenden Risiko für Krankheitsübertragung ausgesetzt sind. Da Impfungen mit potenziellen Nebenwirkungen einhergehen können sowie einen Kostenfaktor darstellen, ist je nach Reiseprofil (Reiseroute, Reisedauer), geplanten Freizeitaktivitäten (u.a. Camping, Wandern in bewaldeten Gebieten) und beruflichen Tätigkeiten (v.a. im Krankenhaus sowie in der Land- und Forstwirtschaft) eine Nutzen-Risiko-Abwägung erforderlich.

Reisekrankenversicherung
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Krankenversicherungspflicht: Nein

Der Abschluss einer Reisekrankenversicherung, die auch den Rücktransport mit einschließt, wird generell angeraten, selbst wenn dies seitens des Ziellandes nicht zwingend erforderlich ist. Rechnungen und medizinische Unterlagen, die im Zuge der Behandlung ausgestellt werden, sollten aufbewahrt werden.

Zusatzinformationen

Aktuell liegen keine gesicherten Informationen vor.

Ausreiseinformationen

Ausreisemodalitäten
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Landes- und Fremdwährung

Die Ausfuhr von ausländischer Währung ist unbegrenzt gestattet, muss aber ab einem Gegenwert von 20.000 USD deklariert werden. Bei der Ausfuhr einheimischer Währung müssen Beträge ab 50.000 THB pro Kopf bzw. 100.000 THB pro Familie deklariert werden.

Ausfuhrbeschränkte und verbotene Waren

Für die Ausfuhr bestimmter religiöser Gegenstände und Antiquitäten benötigen Reisende eine Sondergenehmigung. Tabakprodukte dürfen in unbegrenzter Höhe ausgeführt werden.
Die Ausfuhr bestimmter Lederwaren (z. B. Elefant, Krokodil, Schlange) und Elfenbein sowie deren Einfuhr nach Deutschland unterliegen dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Es wird dringend empfohlen, sich vor dem Kauf darüber zu informieren.
Die Ein- und Ausfuhr von geschützten Tieren- und Pflanzenarten sowie Erzeugnissen daraus ist im Rahmen des Washingtoner Artenschutzabkommens streng geregelt. Eine Ein- bzw. Ausfuhr bedarf daher der expliziten Genehmigung, um Beschlagnahmung und Strafen zu verhindern. Weitere Informationen erteilen die lokalen Zollbehörden des Abreise- oder Ziellandes.

Text des Washingtoner Artenschutzabkommens

Zusatzinformationen

Seit 01.05.2025 müssen alle auf dem Luft-, Land- oder Seeweg ausreisenden Personen vor Reiseantritt online die 'Thailand Digitical Arrival Card' (TDAC) ausfüllen.

Um Probleme bei der Grenzkontrolle zu vermeiden, sollten Doppelstaatler zur Ein- und Ausreise denselben Reisepass nutzen.

Informationen zu Minderjährigen

Es gelten keine besonderen Bestimmungen für Minderjährige.

Über das Zielgebiet

Polizei Rettungswagen Feuerwehr
191 (generell)
1155 (Touristenpolizei)
Phone icon
1669 (generell)
1724 (Bangkok)
Phone icon
199
Phone icon

Gut zu wissen
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Hauptstadt

Bangkok

Sprachen

Thai

Währung

Baht (THB)

Telefonvorwahl

+66

Trinkgelder

Restaurant: In gastronomischen Einrichtungen kann eine Servicegebühr bereits enthalten sein. Ansonsten sind 10% in Restaurants üblich und angemessen. Dies gilt nicht für Streetfood, wo kein Trinkgeld erwartet wird.
Taxi: Verwenden Taxifahrer ein Taximeter, so kann auf nächst höhere Summe aufgerundet werden. Wird vorher ein Preis ausgemacht, so ist kein Trinkgeld erforderlich.
Hotels: Gepäckmitarbeiter freuen sich über 20 Baht pro Tasche, Reinigungspersonal über 20 Baht pro Nacht.
Tourguides: Je nach Aufwand und Länge der Tour können auch 1000 Baht angemessen sein.

Medizinische Versorgung
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Zugang und Qualität

In Großstädten sowie in touristischen Ortschaften ist eine medizinische Versorgung ähnlich dem EU-Standard zu erwarten.
Private Gesundheitseinrichtungen bieten in der Regel eine umfangreichere Ausstattung als öffentliche, allerdings sind die Behandlungskosten dort meist höher.

Behandlungskosten

Unter Umständen müssen Reisende für die Deckung medizinischer Behandlungskosten in Vorkasse gehen.

Medikamente

Es sind Fälle von Medikamentenfälschung bekannt. Reisende sollten daher darauf achten, Medikamente nur von zertifizierten Verkaufsstellen zu beziehen.
Insbesondere auf der Straße verkaufte Medikamente sind oft gefälscht oder gestohlen.

Es wird dringend empfohlen, eine eigene Reiseapotheke mitzuführen, die sowohl regelmäßig benötigte Medikamente als auch Arzneimittel für typische Reisebeschwerden enthält.

Zusatzinformationen

Eine Übersicht über lokale Fachärzte und Allgemeinmediziner mit der Möglichkeit der direkten Terminbuchung bietet die Plattform Air Doctor.

Air Doctor

Geld
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Bargeldauszahlung mit Kreditkarte möglich: Ja

An Geldautomaten lässt sich mit herkömmlichen Kreditkarten Geld abheben.

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Bargeldauszahlung mit Bank-/Debitkarte möglich: Ja

An Geldautomaten lässt sich mit einer ausländischen Bank-/Debitkarte Geld abheben.

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Kreditkartenzahlung: Ja

Zahlungen mit herkömmlichen Kreditkarten werden vielerorts akzeptiert.

Mobile Zahlungsarten

Auch mobile Zahlungsmethoden werden im täglichen Gebrauch immer häufiger genutzt. Internationale Anbieter sind zum Beispiel Apple Pay, Google Pay, Samsung Pay oder PayPal.

Zusatzinformationen

Reisende sollten wenn möglich Geldautomaten innerhalb von Bankgebäuden nutzen.
Bargeld darf ausschließlich bei Banken oder lizenzierten Wechselstuben gewechselt werden. Illegaler Devisentausch ist strafbar.
Die Mitnahme von ausreichend Bargeld in Euro und/oder US-Dollar ist empfehlenswert.

Beim Gebrauch von Kreditkarten in Geschäften oder an Geldautomaten können Kartendaten über manipulierte Lesegeräte (Skimming) abgegriffen werden. Für den Fall des Kartenverlustes oder Diebstahls, sowie bei vermuteten Betrugs- oder Missbrauchsfällen sollten Reisende die Kontaktdaten ihrer Bank mit sich führen (Servicenummer, App/Online-Zugriff), um schnellstmöglich Sicherheitsmaßnahmen, wie z.B. Kartensperrungen, einleiten zu können.

Reisenden wird geraten, vor anstehenden Auslandsreisen ihr Geldinstitut zu kontaktieren, um sich über mögliche Einschränkungen bei der Bezahlung/Bargeldabhebung sowie alternative Geldversorgungsmöglichkeiten im Zielland zu informieren.

Kreditkarten von American Express werden außerhalb der USA oft nur selten oder gar nicht akzeptiert.

Infrastruktur
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Steckdosenadapter: Ja

Reisende sollten sicherheitshalber einen Steckeradapter mit sich führen, da im Zielland mehrere Steckdosentypen existieren oder nicht der Steckdosentyp zu erwarten ist, der im Ausgangsland verbreitet ist.

Stecker und Steckdosentypen

Internet- und Mobilfunk

Auf Reisen fällt aufgrund der intensiven Verwendung von Mobilgeräten (Navigation und Suche nach Unterkünften oder Restaurants, Kommunikation mit Familie/Freunden) oft ein erheblicher Datenverbrauch an. Die Nutzung inländischer Tarife für internationales Roaming kann unter Umständen jedoch mit äußerst hohen Kosten verbunden sein. Oft erweisen sich daher lokale SIM-Karten (für entsperrte Geräte) oder eSIM-Services (für kompatible Endgeräte) als deutlich kostengünstigere Alternativen zum Inlandstarif.

Reisende sollten beachten, dass auch in Ländern mit guter Netzverfügbarkeit eine durchgängige Abdeckung in ländlichen oder entlegenen Gebieten nicht immer gewährleistet werden kann. Detaillierte Angaben zur Netzabdeckung im ausgewählten Zielland stellt die GSM Association auf ihrer Webseite bereit.

GSM Association

Verkehr
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Internationaler Führerschein erforderlich: Ja

Der nationale Führerschein ist immer mitzuführen.
Reisende, die sich länger als 3 Monate im Land aufhalten, müssen vor Ort einen thailändischen Führerschein beantragen.

Tempolimit innerorts

Die im Folgenden aufgeführten Höchstgeschwindigkeiten gelten, sofern nicht anders durch entsprechende Schilder gekennzeichnet.

Innerorts gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h.

Tempolimit außerorts

Außerhalb von Städten und anderen bewohnten Gebieten gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 90 km/h.

Tempolimit Schnellstraße

Auf Schnellstraßen gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h.
Auf erhöhten Schnellstraßen ist eine maximale Geschwindigkeit von 100 km/h zulässig.

Tempolimit Autobahn

Auf Autobahnen gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h.

Promillegrenze

Im Land gilt eine Promillegrenze von 0,5.

Zusatzinformationen

In Thailand gilt Linksverkehr.

Strafrechtliche Besonderheiten Geändert
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Strafrechtliche Besonderheiten Geändert

Das Fotografieren von als militärisch oder sicherheitsrelevant eingestuften Einrichtungen und/oder uniformierten Personen ist verboten und kann strafrechtlich verfolgt werden.
Ein Ausweisdokument ist stets mitzuführen. Sollten Reisende bei Kontrollen kein gültiges Ausweisdokument vorweisen können, sind Strafen möglich.

Die Veröffentlichung von Bildern, auf denen Menschen Alkohol trinken oder unangemessene Kleidung tragen, kann illegal sein. Sowohl die Person, die die Bilder hochgeladen hat, als auch die Personen, die darauf zu sehen sind, können mit Geld- oder Haftstrafen belegt werden.

Aussagen, die in Bezug auf das Herrscherhaus als abwertend oder beleidigend interpretiert werden können, ziehen unter Umständen ernste strafrechtliche Konsequenzen nach sich.
Das Rauchen von Zigaretten ist an öffentlichen Orten (inkl. einigen Stränden) verboten und strafbar. Reisende werden angehalten, ausgewiesene Bereiche aufzusuchen, in denen kein Rauchverbot besteht. E-Zigaretten sind verboten.

Beim Baden und Sonnen im öffentlichen Raum gilt ein strenges Nacktheitsverbot. Dies betrifft im Speziellen bei Frauen das Entblößen des Oberkörpers, und im Allgemeinen bei beiden Geschlechtern die Sichtbarkeit des Intimbereichs. Zuwiderhandlungen sind strafbar.
Glücksspiel ist verboten und strafbar. Was als Glücksspiel gilt, kann bedingt sehr eng ausgelegt werden und auch reguläre Kartenspiele oder Brettspiele beinhalten.
Zudem ist auch der Besitz von mehr als 120 Spielkarten untersagt.

Prostitution ist verboten und wird strafrechtlich verfolgt. Dies kann für das Angebot oder für die Inanspruchnahme von sexuellen Dienstleistungen gelten.


Verstöße gegen Betäubungsmittelgesetze (u.a. Drogenbesitz/-Handel/-Konsum) sind strafbar und werden zum Teil sehr streng geahndet. Es ist mit langjährigen Haftstrafen zu rechnen.


Cannabis-Produkte dürfen ausschließlich aus medizinischen Gründen verkauft werden. Ein ärztliches Rezept ist hierfür notwendig. Grundsätzlich ist der Konsum von Cannabis im öffentlichen Raum untersagt.

Die Nutzung von Drohnen in nicht genehmigten Gebieten kann strafrechtlich verfolgt werden. Reisende sollten sich über die örtliche Gesetzgebung informieren.
Drohnenbetreiber müssen ihr Fluggerät mindestens 3 Tage vor Einsatz bei den Behörden anmelden, darunter bei der Flugbehörde (CAAT) und der Anti-Drohnen-Einheit der Metropolitan Police (antidrone.police@gmail.com). 

Das Füttern von Fischen im Meer ist illegal und wird mit hohen Geldstrafen bzw. bis zu einem Jahr Gefängnis bestraft.

Der Besitz von Waffen ist strafbar und/oder nur mit Genehmigung erlaubt.

Ansprechpartner vor Ort
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Diplomatische Vertretungen

Unter dem folgenden Link finden Sie Informationen zu Ihrer Vertretung im Ausland:

EmbassyPages

Staatsangehörige von EU-Mitgliedsstaaten haben bei fehlender eigener diplomatischer Vertretung im Zielland die Möglichkeit, konsularische Betreuung in der Botschaft eines anderen EU-Mitgliedsstaates einzuholen.

Botschaften und Auslandsvertretungen bieten eine Vielzahl von Dienstleistungen an, die allerdings je nach Land und spezifischer Situation variieren können.

Wichtige Aufgaben von Botschaften und Konsulaten:

Schutz und Unterstützung der Staatsangehörigen: Sie bieten Hilfe bei Notfällen, wie verlorenen Pässen, Unfällen oder Naturkatastrophen. Auch in Fällen von Verhaftung oder Inhaftierung im Ausland kann die Botschaft Unterstützung anbieten.
Visa und Einreiseinformationen: Botschaften sind oft für die Ausstellung von Visa zuständig und bieten Informationen über Einreisebestimmungen, die sich je nach Ziel- und Herkunftsland unterscheiden können.
Reisedokumente: Bei Verlust oder Diebstahl des Reisepasses kann die Botschaft Ersatzdokumente ausstellen, die es Reisenden ermöglichen, nach Hause zurückzukehren.
Notfallhilfe: In Krisensituationen (wie z.B. politischen Unruhen oder Naturkatastrophen) bieten Botschaften und Konsulate Evakuierungshilfe und Sicherheitshinweise.
Bürgerdienst: Botschaften bieten Dienstleistungen wie die Beglaubigung von Dokumenten, die Registrierung von Geburten im Ausland oder die Unterstützung bei rechtlichen Angelegenheiten.

Was Botschaften und Konsulate nicht leisten können:

Rechtsberatung und Rechtsvertretung: Botschaften können keine Rechtsberatung anbieten oder Rechtsvertretung vor Gericht übernehmen. Sie können jedoch Listen von lokalen Anwälten bereitstellen.
Finanzielle Unterstützung: In der Regel können Botschaften keine finanziellen Hilfen gewähren oder Reise- und Unterkunftskosten übernehmen, es sei denn, es handelt sich um sehr spezielle Notfälle.
Einmischung in die Justiz eines Gastlandes: Botschaften können nicht in die Gerichtsbarkeit des Gastlandes eingreifen oder deren Entscheidungen beeinflussen.
Hilfe für Personen mit doppelter Staatsbürgerschaft: Der Anspruch auf konsularische Betreuung im Zielland kann in diesem Fall oft nicht gewährleistet werden, d.h. in Notfällen (u.a. Inhaftierung) können Botschaften oder Auslandsvertretungen womöglich nur begrenzt oder gar keine Hilfestellung bieten.
Erteilung von Arbeitsgenehmigungen: Die Erteilung von Arbeitsgenehmigungen und Aufenthaltsgenehmigungen liegt nicht in der Zuständigkeit der Botschaften, sondern wird durch die Behörden des Gastlandes geregelt.

Praktische Tipps für Reisende:

Kontaktdaten der Botschaft: Notieren Sie sich die Kontaktdaten der Botschaft Ihres Heimatlandes im Reiseland, bevor Sie abreisen. Diese Informationen können im Notfall sehr wertvoll sein.
Kopien wichtiger Dokumente: Machen Sie Kopien Ihres Reisepasses, Visums und anderer wichtiger Dokumente. Bewahren Sie diese getrennt von den Originalen auf.
Informiert reisen: Informieren Sie sich vor Ihrer Reise über die politischen, sozialen und wirtschaftlichen Verhältnisse im Gastland und beachten Sie Reisewarnungen und -hinweise. Nutzen Sie dafür Krisenfrühwarnsysteme erfahrener Dienstleister wie A3M Global Monitoring.

Tourismuszentrale

Tourismusbehörde Thailand

Ausländische Reisende haben die Möglichkeit, über die App "Thailand Tourist Police" direkt Kontakt mit der Polizei aufzunehmen. Die App verfügt über eine SOS-Taste sowie einen Livechat, der die Kommunikation mit Beamten mittels mehrsprachiger Dolmetscher (derzeit verfügbar in Englisch, Chinesisch, Japanisch, Koreanisch und Russisch) vereinfacht.

Thailand Tourist Police App (App Store)

Thailand Tourist Police App (Google Play Store)

Hinweis: Die Einreisebestimmungen können sich jederzeit kurzfristig ändern oder es können individuelle Ausnahmefälle auftreten. Nur die zuständige Auslandsvertretung kann daher rechtsverbindliche Aussagen treffen oder über die hier aufgeführten Informationen hinausgehende Hinweise liefern.

Für genauere Informationen und Rückfragen richten Sie sich bitte an Ihre Reisevertriebsstelle:

BoTravel

website-iconhttps://botravel.de/
email-iconinfo@botravel.de
phone-icon(+49)7651 97 200 66
address-icon Gutachstraße 2, 79822 Titisee-Neustadt, DE

Leider konnte kein Visadienstleister für dieses Reiseziel ermittelt werden. Bitte beantragen sie das Visum über die Funktion "Selbst beantragen".