Meine Reise
Abreise

Deutschland (FRA) Country flag

Nationalitäten

Ukraine

Schnellübersicht für Ihre Reise

icon
Visum erforderlich
!
icon
Reisepass erforderlich
!
icon
Keine Einreisegenehmigung erforderlich
icon
icon
Keine zusätzlichen Pflichtformulare erforderlich
icon
icon
Keine Pflichtimpfungen erforderlich
icon
icon
Keine Reisekrankenversicherung erforderlich
icon
Die Übersicht dient als erster Anhaltspunkt. Bitte nehmen Sie zusätzlich die entsprechenden Details zur Kenntnis.

Wichtige Änderungen, die Ihre Aufmerksamkeit benötigen!

Bitte beachten Sie die Änderungen in folgenden Bereichen:

  • Erforderliche Formulare und Dokumente für die Einreise
  • Erforderliche Formulare und Dokumente für die Einreise

Reiseziel:
USA / Vereinigte Staaten (TPA) Country image

Einreiseinformationen

Einreisedokumente Ausreichend Hinweise
Reisepass ausreichend icon Ja

Ein Reisepass ist für die Einreise ausreichend. Der Reisepass muss für die Dauer des Aufenthalts gültig sein.

Vorläufiger Reisepass ausreichend icon Ja

Ein vorläufiger Reisepass ist für die Einreise ausreichend. Der vorläufige Reisepass muss für die Dauer des Aufenthalts gültig sein.

Personalausweis ausreichend ! Nein

Ein Personalausweis ist nicht ausreichend für die Einreise.

Vorläufiger Personalausweis ausreichend ! Nein

Ein vorläufiger Personalausweis ist nicht ausreichend für die Einreise.

Hinweis: Bitte beachten Sie in jedem Falle zusätzlich die Hinweise unter "Erforderliche Formulare und Dokumente für die Einreise".
Achtung: Für die Einreise in die USA ist bei Visumbeantragung die Angabe des Geschlechts „männlich“ oder „weiblich“, basierend auf dem Geschlechtseintrag bei Geburt, erforderlich. Reisende mit dem Geschlechtseintrag „X“ oder einem abweichenden aktuellen Geschlechtseintrag sollten vor der Reise die zuständige US-Auslandsvertretung kontaktieren und die für sie geltenden Einreisebestimmungen erfragen. Für sie gilt u.a., dass sie die Geburtsurkunde mit dem bei Geburt zugewiesenen Geschlechtseintrag bzw. einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister mitführen müssen.

Reisende, die auf dem Weg in das oder aus dem Zielland durch andere Länder reisen, wird geraten, Ausweisdokumente mitzuführen, die bei Reiseantritt noch mindestens 6 Monate gültig sind.

Ausweisdokumente dürfen weder verschmutzt noch beschädigt sein und müssen über ausreichend freie Seiten verfügen. Reisende sollten sicherstellen, dass ihr Reisepass korrekt gestempelt wird, da es ansonsten zu Schwierigkeiten bei der Ausreise kommen kann. Bitte beachten Sie außerdem, dass es bei als gestohlen oder als verloren gemeldeten Ausweisdokumenten zu Problemen beim Grenzübertritt oder gar zur Einreiseverweigerung kommen kann. 
Die Anforderungen an die Ausweisdokumente können je nach Beförderungsunternehmen abweichen, es ist daher ratsam, sich vor Reiseantritt beim ausführenden Beförderer zu informieren. Beispielsweise verlangen viele Kreuzfahrtanbieter, dass Reisedokumente nach Reiseende noch mindestens 6 Monate gültig sind. 
Achtung: Für Reisende mit NCL (Norwegian Cruise Line) ist ein Reisepass zwingend erforderlich.
Alle Einträge öffnen

Einreisemodalitäten
icon

icon !

Einreise grundsätzlich gestattet: Ja

Die Einreise ist grundsätzlich gestattet.

Zusätzliche Informationen zur Einreise

Hinweis: Auch mit einer gültigen ESTA-Genehmigung oder einem US-Visum ist die Einreise in die USA nicht garantiert. Die endgültige Entscheidung liegt beim US-Grenzbeamten. Es wird empfohlen, Nachweise für die Rückreise, wie z.B. eine Flugbuchung, mitzuführen.

Bei Ankunft werden biometrische Daten (u.a. Fingerabdrücke, Fotos) des Reisenden erfasst.

Achtung: Reisende, die sich vor ihrem USA-Besuch in Kuba aufgehalten haben, müssen über ihre Reiseroute,- Aktivitäten und - Kontakte genau Buch führen. Die entsprechenden Belege sind für bis zu fünf Jahre nach dem Kuba-Aufenthalt aufzubewahren und den amerikanischen Behörden auf Verlangen vorzuzeigen.

In manchen Ländern können Grenzbeamte von Reisenden die Herausgabe von Benutzernamen und Passwörtern für soziale Medien verlangen. Zudem ist unter Umständen die Nutzung bestimmter Anwendungen, Apps oder VPN-Dienste verboten.

Erforderliche Formulare und Dokumente für die Einreise Geändert alert icon
icon

icon !

Visum erforderlich für Aufenthalt: Ja Geändert

Es ist ein Visum für den Aufenthalt erforderlich. Dieses muss bei der zuständigen Auslandsvertretung beantragt werden.

Die Bearbeitungszeit für einen Visumantrag unterscheidet sich je nach ausgewähltem Visumtyp, Nationalität des/der Reisenden und Standort der zuständigen Botschaft/des Konsulats.

Achtung: Die USA prüfen im Rahmen von Visaanträgen nun auch soziale Medien auf antisemitische oder terroristische Inhalte. Beiträge, die von Behörden als Terrororganisationen eingestufte Gruppen wie Hamas, Hisbollah oder die Huthis unterstützen, können zur Ablehnung von Visa oder zum Verlust des Aufenthaltsstatus führen. Diese Regelung betrifft sowohl neue Antragsteller als auch Personen, die als Visum- oder Green-Card-Besitzer bereits im Land sind.
Personen, die ein F-, M- oder J-Visum beantragen wollen, sind aufgefordert, die Datenschutzeinstellungen ihrer Social-Media-Profile auf "öffentlich" zu setzen.

Visumgebühren

Zusätzlich zu den regulären Visumgebühren müssen visumpflichtige Reisende seit 01.10.2025 eine neue "Visa Integrity Fee" bezahlen. Diese Gebühr wird jedoch nur fällig, wenn das Visum tatsächlich erteilt wird.

Für einen Visumantrag werden unter Umständen folgende Unterlagen benötigt: Nachweis einer gültigen Krankenversicherung, ausreichender finanzieller Mittel für die Dauer des Aufenthaltes, eines Rückreise-/Weiterreise-Tickets, einer Unterkunft sowie Passbilder und Einladungsschreiben. Zur Beantragung eines Visums für Minderjährige, die allein oder mit nur einem Sorgeberechtigten reisen, wird unter Umständen eine Geburtsurkunde sowie die Einverständniserklärung des anderen Sorgeberechtigten benötigt. Verbindliche Auskunft erteilt die zuständige Auslandsvertretung.

icon !

Einreisegenehmigung erforderlich für Aufenthalt: Nein

Es sind keine Einschränkungen bekannt.

icon !

Zusätzliche Pflichtformulare und Erklärungen: Nein

Soweit bekannt, werden aktuell keine zusätzlichen Pflichtformulare oder Reiseerklärungen für die Einreise verlangt.

Hinweis für Kreuzfahrtreisende: Es besteht die Möglichkeit, dass Reedereien für ihre Gäste das Ausfüllen und die Übermittlung von für die Reise benötigten Formularen übernehmen.
Reisende werden darauf hingewiesen, sich direkt bei der jeweiligen Reederei oder dem zuständigen Reisebüro zu erkundigen, ob ein solcher Service für die gebuchte Kreuzfahrt verfügbar ist und welche spezifischen Dokumente dies gegebenenfalls umfasst. Eine frühzeitige Klärung stellt die fristgerechte und korrekte Einreichung aller erforderlichen Unterlagen sicher.

Aufenthaltsverlängerung

Reisende, die ihren Aufenthalt in den Vereinigten Staaten verlängern möchten, müssen vor Ablauf des gestatteten Aufenthalts einen Antrag bei den Behörden (U.S. Citizenship and Immigration Services, USCIS) stellen.

Antrag auf Aufenthaltsverlängerung (I-529)

Reisende sollten sicherstellen, die zulässige Aufenthaltsdauer im Zielland nicht zu überziehen, um etwaige Sanktionen wie Geldstrafen, Abschiebehaft oder gar Einreisesperren zu vermeiden.

Zoll- und Einfuhrbestimmungen
icon

Landes- und Fremdwährung

Die Einfuhr von Landes- und Fremdwährung ist unbeschränkt möglich. Beträge über 10.000 USD sind jedoch meldepflichtig.
Der Besitz und die Einfuhr von Falschgeld wird mit hohen Strafen geahndet.

Einfuhrbeschränkte und verbotene Waren

Die Einfuhr von Pflanzen, Fleisch- und Molkereiprodukten sowie Fisch ist untersagt. Weiterhin verboten ist die Einfuhr von Betäubungsmitteln, Marihuana, gefährlichen Drogen, Absinth (und alle anderen Spirituosen, die Artemisia absinthium enthalten).
Wildtiere, Fische und deren Erzeugnisse unterliegen Beschränkungen. Aus Wildtieren hergestellte Artikel wie Kleidung (z. B. Leopardenfellmäntel, Krokodilschuhe usw.), Geldbörsen, Schnitzereien usw. sind verboten.
Für die Einfuhr von Waffen und Munition benötigt man eine Einfuhrgenehmigung vom Bureau of Alcohol, Tobacco, Firearms and Explosives (ATF).
Gold: Die Einfuhr von Goldmünzen oder kleinen, nicht kommerziellen Goldmengen muss bei der Ankunft angemeldet werden.
Ausländische Staatsangehörige dürfen alle sechs Monate Geschenke im Wert von maximal 100 USD zollfrei einführen, wenn ihr Aufenthalt in den USA nicht weniger als 72 Stunden beträgt.
Mengen von mehr als einem US-Quart alkoholischer Getränke pro Person, die in bestimmte Bundesstaaten eingeführt werden, unterliegen den örtlichen Steuern. Weitere Informationen erhalten Sie beim Distilled Spirits Council of the USA.
Alkoholische Getränke und Zigaretten können nicht in den Freibetrag von 100 USD für Geschenke einbezogen werden. Wenn Sie die Geschenkbefreiung von 100 USD nicht in Anspruch nehmen können, dürfen Sie Artikel bis zu einem Wert von 50 USD einführen, einschließlich maximal 100 Zigarren oder 3 Pfund Tabak. Tabak. Die Freigrenze von 50 USD kann nicht für Mitglieder einer Familie kombiniert werden.
In die USA zurückkehrende Einwohner können im Ausland erworbene Artikel im Wert von bis zu 800 USD zollfrei einführen, wenn sie sich mindestens 48 Stunden im Ausland aufgehalten haben und ihre Zollbefreiung in den vorangegangenen 30 Tagen nicht in Anspruch genommen haben (siehe 3. unten - "Wenn kein Anspruch besteht").
Für Einreisen direkt aus Amerikanisch-Samoa, Guam oder den US-Jungferninseln: Zollbefreiung von max. USD 1600,- (wovon max. USD 800,- anderswo als auf diesen Inseln erworben werden können).
Mitglieder einer Familie, die in einem Haushalt leben und gemeinsam in die USA zurückkehren, können die erworbenen Artikel für die Anwendung des Pauschalzollsatzes zusammenfassen. Zum Beispiel würde eine vierköpfige Familie ihre Artikel zu einem Gesamtwert von USD 3.200,- zusammenfassen und zum Pauschalzollsatz einführen.
Weitere Informationen in Bezug auf Zollvorschriften bietet nachstehende Webseite:

Zollbehörde USA

Die Ein- und Ausfuhr von geschützten Tieren- und Pflanzenarten sowie Erzeugnissen daraus ist im Rahmen des Washingtoner Artenschutzabkommens streng geregelt. Eine Ein- bzw. Ausfuhr bedarf daher der expliziten Genehmigung, um Beschlagnahmung und Strafen zu verhindern. Weitere Informationen erteilen die lokalen Zollbehörden des Abreise- oder Ziellandes.

Text des Washingtoner Artenschutzabkommens

Medikamente

Die Einfuhr von bestimmten (auch verschriebenen/ verschreibungspflichtigen) Medikamenten kann Auflagen unterliegen bzw. gänzlich verboten sein. Dies gilt insbesondere für Opiate, Schmerzmittel und Psychopharmaka. Listen möglicherweise verbotener Substanzen sind über die Webseite des International Narcotics Control Board oder die jeweiligen lokalen Behörden abrufbar. Grundsätzlich kann jedoch nur die Botschaft, das Konsulat und/oder das nationale Zollamt verlässlich Auskunft darüber geben, welche Regeln und Vorschriften aktuell im Zielland gelten. Reisenden, die Medikamente mitnehmen, wird grundsätzlich geraten, eine mehrsprachige ärztliche Bescheinigung mitzuführen, die Angaben zu Einzel- und Tagesdosierungen sowie den Wirkstoffnamen des Präparats enthält.

Länderbestimmungen für Reisende, die Arzneimittel mit kontrollierten Substanzen mit sich führen

Zusatzinformationen

Grenzbeamte können bei der Einreise ohne Nennung von Gründen die Herausgabe von Passwörtern verlangen. Andernfalls droht die Beschlagnahmung der Geräte oder die Verweigerung/Verzögerung der Einreise.
Reisende sollten sich vor Reisebeginn bei der zuständigen Auslandsvertretung über die aktuellsten Einfuhr- und Zollbestimmungen des Ziellandes informieren.

Minderjährige und Doppelstaatler

Spezielle Anforderungen für Minderjährige
icon

Kinder in Begleitung eines Erziehungsberechtigten

Minderjährige, die mit nur einem Elternteil / einem Sorgeberechtigten reisen, benötigen eine amtlich beglaubigte Zustimmungserklärung des anderen Elternteils / des zweiten Sorgeberechtigten.

Kinder ohne Begleitung von Erziehungsberechtigten

Minderjährige, die alleine reisen, benötigen eine amtlich beglaubigte Zustimmungserklärung beider Eltern/der Sorgeberechtigten.

Weitere Anmerkungen

Aktuell liegen keine gesicherten Informationen vor.

Hinweise für Doppelstaatler
icon

Hinweise für Doppelstaatler

Personen, die neben der US-Staatsbürgerschaft noch eine weitere Staatsangehörigkeit besitzen, müssen mit ihrem amerikanischen Reisepass in die USA einreisen.

Minderjährige mit Doppelstaatsbürgerschaft

Aktuell liegen keine gesicherten Informationen vor.

Gesundheitsbestimmungen

Impfungen
icon

icon !

Pflichtimpfungen: Nein

Es sind keine Einschränkungen bekannt.

icon !

Empfohlene Impfungen: Ja

Reisende sollten einen kompletten Impfschutz gemäß den Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) sicherstellen:

WHO Impfempfehlungen

Zusätzlich sind für die Reise folgende Impfungen empfohlen:
Covid-19
Hepatitis A

icon !

Impfung bei besonderer Exposition: Ja

Denguefieber (v.a. Mückenstiche)
Hepatitis B (v.a. Sexualkontakt, Nadelstichverletzungen, invasive Maßnahmen im Gesundheitswesen)
Meningokokken
Tollwut (v.a. Verletzungen durch infizierte Tiere)

Impfungen, die unter „Besondere Exposition“ gelistet werden, setzen voraus, dass Reisende einem entsprechenden Risiko für Krankheitsübertragung ausgesetzt sind. Da Impfungen mit potenziellen Nebenwirkungen einhergehen können sowie einen Kostenfaktor darstellen, ist je nach Reiseprofil (Reiseroute, Reisedauer), geplanten Freizeitaktivitäten (u.a. Camping, Wandern in bewaldeten Gebieten) und beruflichen Tätigkeiten (v.a. im Krankenhaus sowie in der Land- und Forstwirtschaft) eine Nutzen-Risiko-Abwägung erforderlich.

Reisekrankenversicherung
icon

icon !

Krankenversicherungspflicht: Nein

Der Abschluss einer Reisekrankenversicherung, die auch den Rücktransport mit einschließt, wird generell angeraten, selbst wenn dies seitens des Ziellandes nicht zwingend erforderlich ist. Rechnungen und medizinische Unterlagen, die im Zuge der Behandlung ausgestellt werden, sollten aufbewahrt werden.

Zusatzinformationen

Aktuell liegen keine gesicherten Informationen vor.

Ausreiseinformationen

Ausreisemodalitäten
icon

Landes- und Fremdwährung

Die Ausfuhr von Landes- und Fremdwährung ist unbeschränkt möglich. Beträge über 10.000 USD sind jedoch meldepflichtig.

Ausfuhrbeschränkte und verbotene Waren

Es sind keine besonderen Restriktionen im Hinblick auf ausfuhrbeschränkte oder verbotene Waren bekannt.
Die Ein- und Ausfuhr von geschützten Tieren- und Pflanzenarten sowie Erzeugnissen daraus ist im Rahmen des Washingtoner Artenschutzabkommens streng geregelt. Eine Ein- bzw. Ausfuhr bedarf daher der expliziten Genehmigung, um Beschlagnahmung und Strafen zu verhindern. Weitere Informationen erteilen die lokalen Zollbehörden des Abreise- oder Ziellandes.

Text des Washingtoner Artenschutzabkommens

Zusatzinformationen

Personen, die neben der US-Staatsbürgerschaft noch eine weitere Staatsangehörigkeit besitzen, müssen mit ihrem amerikanischen Reisepass ausreisen.

Informationen zu Minderjährigen

Es gelten keine besonderen Bestimmungen für Minderjährige.

Über das Zielgebiet

Zentrale Notrufnummer
911
Phone icon

Gut zu wissen
icon

Hauptstadt

Washington, D.C.

Sprachen

Englisch

Währung

Dollar (USD)

Telefonvorwahl

+1

Trinkgelder

Trinkgelder werden bei Dienstleistungen grundsätzlich erwartet.
Restaurants: mindestens 20 % der Rechnungssumme. War der Service schlecht, sind dennoch 10 % angemessen.
Bars: 1 USD pro Getränk oder 20 % der Gesamtsumme
Hotels: Reinigungskräfte erhalten im Normalfall 2 - 3 USD pro Zimmer/Tag, für Gepäckträger/Pagen sind 1 - 2 USD pro Gepäckstück üblich (bei schwerem Gepäck auch mehr)
Taxis: 15 - 20 % des Fahrpreises
Bei sonstigen Dienstleistern (u.a. Friseur, Spa, Lieferdienste) ist ebenfalls ein Trinkgeld in Höhe von 10 - 15 % der Gesamtrechnung üblich.

Medizinische Versorgung
icon

Zugang und Qualität

Landesweit ist eine EU-vergleichbare medizinische Versorgung zu erwarten.
Reisende sollten beachten, dass die Krankenhausdichte in eher ländlichen Gebieten nicht sonderlich hoch ist und eventuell größere Entfernungen zurückzulegen sind, bis die nächste medizinische Einrichtung erreicht wird.
Private Gesundheitseinrichtungen bieten in der Regel eine umfangreichere Ausstattung als öffentliche, allerdings sind die Behandlungskosten dort meist höher.

Behandlungskosten

In der Regel sind die Behandlungskosten vor Ort zu begleichen. Die Zahlung kann üblicherweise bar oder per Kreditkarte erfolgen.
Dies gilt auch für Notfälle.

Medikamente


Es wird dringend empfohlen, eine eigene Reiseapotheke mitzuführen, die sowohl regelmäßig benötigte Medikamente als auch Arzneimittel für typische Reisebeschwerden enthält.

Zusatzinformationen

Eine Übersicht über lokale Fachärzte und Allgemeinmediziner mit der Möglichkeit der direkten Terminbuchung bietet die Plattform Air Doctor.

Air Doctor

Geld
icon

icon !

Bargeldauszahlung mit Kreditkarte möglich: Ja

An Geldautomaten lässt sich mit herkömmlichen Kreditkarten Geld abheben.

icon !

Bargeldauszahlung mit Bank-/Debitkarte möglich: Nein

An Geldautomaten lässt sich mit einer ausländischen Bank-/Debitkarte kein Geld abheben.

icon !

Kreditkartenzahlung: Ja

Zahlungen mit herkömmlichen Kreditkarten werden vielerorts akzeptiert.

Mobile Zahlungsarten

Auch mobile Zahlungsmethoden werden im täglichen Gebrauch immer häufiger genutzt. Internationale Anbieter sind zum Beispiel Apple Pay, Google Pay, Samsung Pay oder PayPal.

Zusatzinformationen

Der Umtausch von Euro in US-Dollar kann nicht bei allen Banken vorgenommen werden. In vielen Fällen ist hierfür der Gang zu einer Wechselstube notwendig, wo Gebühren anfallen. Wechselstuben sind zudem nicht in allen Regionen verfügbar.

Beim Gebrauch von Kreditkarten in Geschäften oder an Geldautomaten können Kartendaten über manipulierte Lesegeräte (Skimming) abgegriffen werden. Für den Fall des Kartenverlustes oder Diebstahls, sowie bei vermuteten Betrugs- oder Missbrauchsfällen sollten Reisende die Kontaktdaten ihrer Bank mit sich führen (Servicenummer, App/Online-Zugriff), um schnellstmöglich Sicherheitsmaßnahmen, wie z.B. Kartensperrungen, einleiten zu können.

Reisenden wird geraten, vor anstehenden Auslandsreisen ihr Geldinstitut zu kontaktieren, um sich über mögliche Einschränkungen bei der Bezahlung/Bargeldabhebung sowie alternative Geldversorgungsmöglichkeiten im Zielland zu informieren.

Kreditkarten von American Express werden außerhalb der USA oft nur selten oder gar nicht akzeptiert.

Infrastruktur
icon

icon !

Steckdosenadapter: Ja

Reisende sollten sicherheitshalber einen Steckeradapter mit sich führen, da im Zielland mehrere Steckdosentypen existieren oder nicht der Steckdosentyp zu erwarten ist, der im Ausgangsland verbreitet ist.

Stecker und Steckdosentypen

Internet- und Mobilfunk

Auf Reisen fällt aufgrund der intensiven Verwendung von Mobilgeräten (Navigation und Suche nach Unterkünften oder Restaurants, Kommunikation mit Familie/Freunden) oft ein erheblicher Datenverbrauch an. Die Nutzung inländischer Tarife für internationales Roaming kann unter Umständen jedoch mit äußerst hohen Kosten verbunden sein. Oft erweisen sich daher lokale SIM-Karten (für entsperrte Geräte) oder eSIM-Services (für kompatible Endgeräte) als deutlich kostengünstigere Alternativen zum Inlandstarif.

Reisende sollten beachten, dass auch in Ländern mit guter Netzverfügbarkeit eine durchgängige Abdeckung in ländlichen oder entlegenen Gebieten nicht immer gewährleistet werden kann. Detaillierte Angaben zur Netzabdeckung im ausgewählten Zielland stellt die GSM Association auf ihrer Webseite bereit.

GSM Association

Verkehr
icon

Tempolimit innerorts

Die im Folgenden aufgeführten Höchstgeschwindigkeiten gelten, sofern nicht anders durch entsprechende Schilder gekennzeichnet.

In den meisten Bundesstaaten der USA gelten innerorts Höchstgeschwindigkeiten von 20 bis 25 mph (miles per hour).

Tempolimit außerorts

In den meisten Bundesstaaten der USA gelten außerhalb von Städten und Ortschaften Höchstgeschwindigkeiten von 30 bis 55 mph (miles per hour).

Tempolimit Schnellstraße

In den meisten Bundesstaaten der USA gelten auf Schnellstraßen Höchstgeschwindigkeiten von 55 bis 70 mph (miles per hour).

Tempolimit Autobahn

In den meisten Bundesstaaten der USA gelten auf Autobahnen (Highways) Höchstgeschwindigkeiten von 55 bis 85 mph (miles per hour).

Promillegrenze

Im Land gilt eine Promillegrenze von 0,0.

Zusatzinformationen

In den USA gilt Rechtsverkehr.

Strafrechtliche Besonderheiten
icon

Strafrechtliche Besonderheiten

Ein Ausweisdokument ist stets mitzuführen. Sollten Reisende bei Kontrollen kein gültiges Ausweisdokument vorweisen können, sind Strafen möglich.

Der Konsum von Alkohol im öffentlichen Raum ist außerhalb lizenzierter Lokale illegal und kann strafrechtlich geahndet werden.

Beim Baden und Sonnen im öffentlichen Raum gilt ein strenges Nacktheitsverbot. Dies betrifft im Speziellen bei Frauen das Entblößen des Oberkörpers, und im Allgemeinen bei beiden Geschlechtern die Sichtbarkeit des Intimbereichs. Zuwiderhandlungen sind strafbar.
Prostitution ist verboten und wird strafrechtlich verfolgt. Dies kann für das Angebot oder für die Inanspruchnahme von sexuellen Dienstleistungen gelten.


Verstöße gegen Betäubungsmittelgesetze (u.a. Drogenbesitz/-Handel/-Konsum) sind strafbar und werden zum Teil sehr streng geahndet. Es ist mit langjährigen Haftstrafen zu rechnen.

Der Besitz von Waffen ist strafbar und/oder nur mit Genehmigung erlaubt.

Ansprechpartner vor Ort
icon

Diplomatische Vertretungen

Unter dem folgenden Link finden Sie Informationen zu Ihrer Vertretung im Ausland:

EmbassyPages

Botschaften und Auslandsvertretungen bieten eine Vielzahl von Dienstleistungen an, die allerdings je nach Land und spezifischer Situation variieren können.

Wichtige Aufgaben von Botschaften und Konsulaten:

Schutz und Unterstützung der Staatsangehörigen: Sie bieten Hilfe bei Notfällen, wie verlorenen Pässen, Unfällen oder Naturkatastrophen. Auch in Fällen von Verhaftung oder Inhaftierung im Ausland kann die Botschaft Unterstützung anbieten.
Visa und Einreiseinformationen: Botschaften sind oft für die Ausstellung von Visa zuständig und bieten Informationen über Einreisebestimmungen, die sich je nach Ziel- und Herkunftsland unterscheiden können.
Reisedokumente: Bei Verlust oder Diebstahl des Reisepasses kann die Botschaft Ersatzdokumente ausstellen, die es Reisenden ermöglichen, nach Hause zurückzukehren.
Notfallhilfe: In Krisensituationen (wie z.B. politischen Unruhen oder Naturkatastrophen) bieten Botschaften und Konsulate Evakuierungshilfe und Sicherheitshinweise.
Bürgerdienst: Botschaften bieten Dienstleistungen wie die Beglaubigung von Dokumenten, die Registrierung von Geburten im Ausland oder die Unterstützung bei rechtlichen Angelegenheiten.

Was Botschaften und Konsulate nicht leisten können:

Rechtsberatung und Rechtsvertretung: Botschaften können keine Rechtsberatung anbieten oder Rechtsvertretung vor Gericht übernehmen. Sie können jedoch Listen von lokalen Anwälten bereitstellen.
Finanzielle Unterstützung: In der Regel können Botschaften keine finanziellen Hilfen gewähren oder Reise- und Unterkunftskosten übernehmen, es sei denn, es handelt sich um sehr spezielle Notfälle.
Einmischung in die Justiz eines Gastlandes: Botschaften können nicht in die Gerichtsbarkeit des Gastlandes eingreifen oder deren Entscheidungen beeinflussen.
Hilfe für Personen mit doppelter Staatsbürgerschaft: Der Anspruch auf konsularische Betreuung im Zielland kann in diesem Fall oft nicht gewährleistet werden, d.h. in Notfällen (u.a. Inhaftierung) können Botschaften oder Auslandsvertretungen womöglich nur begrenzt oder gar keine Hilfestellung bieten.
Erteilung von Arbeitsgenehmigungen: Die Erteilung von Arbeitsgenehmigungen und Aufenthaltsgenehmigungen liegt nicht in der Zuständigkeit der Botschaften, sondern wird durch die Behörden des Gastlandes geregelt.

Praktische Tipps für Reisende:

Kontaktdaten der Botschaft: Notieren Sie sich die Kontaktdaten der Botschaft Ihres Heimatlandes im Reiseland, bevor Sie abreisen. Diese Informationen können im Notfall sehr wertvoll sein.
Kopien wichtiger Dokumente: Machen Sie Kopien Ihres Reisepasses, Visums und anderer wichtiger Dokumente. Bewahren Sie diese getrennt von den Originalen auf.
Informiert reisen: Informieren Sie sich vor Ihrer Reise über die politischen, sozialen und wirtschaftlichen Verhältnisse im Gastland und beachten Sie Reisewarnungen und -hinweise. Nutzen Sie dafür Krisenfrühwarnsysteme erfahrener Dienstleister wie A3M Global Monitoring.

Tourismuszentrale

Hinweis: Die Einreisebestimmungen können sich jederzeit kurzfristig ändern oder es können individuelle Ausnahmefälle auftreten. Nur die zuständige Auslandsvertretung kann daher rechtsverbindliche Aussagen treffen oder über die hier aufgeführten Informationen hinausgehende Hinweise liefern.

Für genauere Informationen und Rückfragen richten Sie sich bitte an Ihre Reisevertriebsstelle:

Willy Scharnow-Stiftung

website-iconhttps://www.willyscharnowstiftung.de
email-iconinfo@willyscharnowstiftung.de
phone-icon069 – 27 39 07 16
address-icon Willy Scharnow-Stiftung für Touristik Gervinusstr. 5-7, 60322 Frankfurt am Main, DE
Bitte verwenden Sie diese Informationen ggf. als Grundlage für eine weitere individuelle Recherche. Den vollständigen A3M Disclaimer finden Sie im Web unter https://www.global-monitoring.com/disclaimer/
Datum: 18.10.2025 19:25
© 2008 - 2025 A3M Global Monitoring GmbH
Alter Fischmarkt 5
DE-20457 Hamburg

Leider konnte kein Visadienstleister für dieses Reiseziel ermittelt werden. Bitte beantragen sie das Visum über die Funktion "Selbst beantragen".