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Nationalitäten

Deutschland

Schnellübersicht für Ihre Reise

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Kein Visum erforderlich
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Keine Einreisegenehmigung erforderlich
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Keine zusätzlichen Pflichtformulare erforderlich
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Reisepass oder Personalausweis ausreichend
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Keine Pflichtimpfungen erforderlich
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Keine Reisekrankenversicherung erforderlich
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Die Übersicht dient als erster Anhaltspunkt. Bitte nehmen Sie zusätzlich die entsprechenden Details zur Kenntnis.

Wichtige Änderungen, die Ihre Aufmerksamkeit benötigen!

Bitte beachten Sie die Änderungen in folgenden Bereichen:

  • Einreisemodalitäten
  • Zoll- und Einfuhrbestimmungen
  • Strafrechtliche Besonderheiten

Reiseziel:
Italien Country image

Einreiseinformationen

Einreisedokumente Ausreichend Hinweise
Reisepass ausreichend icon Ja

Ein Reisepass ist für die Einreise ausreichend. Der Reisepass muss für die Dauer des Aufenthalts gültig sein.

Vorläufiger Reisepass ausreichend icon Ja

Ein vorläufiger Reisepass ist für die Einreise ausreichend. Der vorläufige Reisepass muss für die Dauer des Aufenthalts gültig sein.

Personalausweis ausreichend icon Ja

Ein Personalausweis ist für die Einreise ausreichend. Der Personalausweis muss für die Dauer des Aufenthalts gültig sein.

Vorläufiger Personalausweis ausreichend icon Ja

Ein vorläufiger Personalausweis ist für die Einreise ausreichend. Der vorläufige Personalausweis muss für die Dauer des Aufenthalts gültig sein.

Hinweis: Bitte beachten Sie in jedem Falle zusätzlich die Hinweise unter "Erforderliche Formulare und Dokumente für die Einreise".
Reisende, die auf dem Weg in das oder aus dem Zielland durch andere Länder reisen, wird geraten, Ausweisdokumente mitzuführen, die bei Reiseantritt noch mindestens 6 Monate gültig sind.

Ausweisdokumente dürfen weder verschmutzt noch beschädigt sein und müssen über ausreichend freie Seiten verfügen. Reisende sollten sicherstellen, dass ihr Reisepass korrekt gestempelt wird, da es ansonsten zu Schwierigkeiten bei der Ausreise kommen kann. Bitte beachten Sie außerdem, dass es bei als gestohlen oder als verloren gemeldeten Ausweisdokumenten zu Problemen beim Grenzübertritt oder gar zur Einreiseverweigerung kommen kann. 
Die Anforderungen an die Ausweisdokumente können je nach Beförderungsunternehmen abweichen, es ist daher ratsam, sich vor Reiseantritt beim ausführenden Beförderer zu informieren. Beispielsweise verlangen viele Kreuzfahrtanbieter, dass Reisedokumente nach Reiseende noch mindestens 6 Monate gültig sind. 
Achtung: Für Reisende mit NCL (Norwegian Cruise Line) ist ein Reisepass zwingend erforderlich.
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Einreisemodalitäten Geändert
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Einreise grundsätzlich gestattet: Ja

Die Einreise ist grundsätzlich gestattet.

Zusätzliche Informationen zur Einreise Geändert

Ab 12.10.2025 wird an den Schengen-Grenzen das digitale Einreise-/Ausreisesystem (EES) schrittweise in Betrieb genommen. Das System zur elektronischen Erfassung von Reisedaten sowie biometrischer Daten (u.a. Gesichtsscans, Fingerabdrücke) von Nicht-EU-Staatsangehörigen wird nicht sofort an allen Grenzen vollumfänglich verfügbar sein, sondern ab dem genannten Startdatum nach und nach in den verschiedenen Schengenstaaten eingeführt. Die vollständige Inbetriebnahme soll bis spätestens 10.04.2026 erfolgen. 

Ausländische Staatsangehörige, die aus einem Schengenland einreisen, sind verpflichtet, sich innerhalb von 8 Tagen nach Ankunft in Italien bei der örtlichen Questura (zentrale Polizeidienstelle) zu melden und ein Formular (dichiarazione di presenza) auszufüllen. Bei Aufenthalt im Hotel oder ähnlichen Übernachtungsbetrieben ist dies nicht erforderlich, hier gilt das beim Check-in eingereichte Anmeldeformular als Anwesenheitserklärung.

Venedig-Kurzzeitbesucher mussten an bestimmten Tagen zwischen April und August 2025 für den Besuch der Lagunenstadt eine Eintrittsgebühr bezahlen. Die Eintrittsgebühr galt an diesen Tagen jeweils von 8:30 bis 16 Uhr. 

Derzeit ist noch nicht sicher, ob die Gebühr auch 2026 wieder eingeführt werden soll.

Dichiarazione di Presenza

Bis mindestens 18.12.2025 führt Italien stichprobenartige Grenzkontrollen an der Landesgrenze mit Slowenien durch. Mit Verzögerungen beim Grenzübertritt muss gerechnet werden.

Geführte Touristengruppen von mehr als 25 Personen sind in Venedig verboten.

In manchen Ländern können Grenzbeamte von Reisenden die Herausgabe von Benutzernamen und Passwörtern für soziale Medien verlangen. Zudem ist unter Umständen die Nutzung bestimmter Anwendungen, Apps oder VPN-Dienste verboten.

Erforderliche Formulare und Dokumente für die Einreise
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Visum erforderlich für Aufenthalt: Nein

Es ist kein Visum für den Aufenthalt erforderlich.

Sofern eine Reisedauer von 90 Tagen nicht überschritten wird, ist kein Visum erforderlich.

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Einreisegenehmigung erforderlich für Aufenthalt: Nein

Es sind keine Einschränkungen bekannt.

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Zusätzliche Pflichtformulare und Erklärungen: Nein

Soweit bekannt, werden aktuell keine zusätzlichen Pflichtformulare oder Reiseerklärungen für die Einreise verlangt.

Hinweis für Kreuzfahrtreisende: Es besteht die Möglichkeit, dass Reedereien für ihre Gäste das Ausfüllen und die Übermittlung von für die Reise benötigten Formularen übernehmen.
Reisende werden darauf hingewiesen, sich direkt bei der jeweiligen Reederei oder dem zuständigen Reisebüro zu erkundigen, ob ein solcher Service für die gebuchte Kreuzfahrt verfügbar ist und welche spezifischen Dokumente dies gegebenenfalls umfasst. Eine frühzeitige Klärung stellt die fristgerechte und korrekte Einreichung aller erforderlichen Unterlagen sicher.

Aufenthaltsverlängerung

Bei Aufenthalten über 90 Tage muss ein Aufenthaltstitel beantragt werden.
Reisende sollten sicherstellen, die zulässige Aufenthaltsdauer im Zielland nicht zu überziehen, um etwaige Sanktionen wie Geldstrafen, Abschiebehaft oder gar Einreisesperren zu vermeiden.

Zoll- und Einfuhrbestimmungen Geändert
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Landes- und Fremdwährung

Beträge, die den Gegenwert von 10.000 EUR übersteigen (einschließlich Bankschecks und Schecks jeder Art) müssen angemeldet werden.
Der Besitz und die Einfuhr von Falschgeld wird mit hohen Strafen geahndet.

Einfuhrbeschränkte und verbotene Waren

Genaue Angaben darüber, wie viele Zigaretten, Tabak und co. Sie innerhalb der EU mitnehmen können, finden Sie unter dem Link:

Mitnahme von Alkohol und Tabak auf Reisen zwischen EU-Ländern

Die Ein- und Ausfuhr von geschützten Tieren- und Pflanzenarten sowie Erzeugnissen daraus ist im Rahmen des Washingtoner Artenschutzabkommens streng geregelt. Eine Ein- bzw. Ausfuhr bedarf daher der expliziten Genehmigung, um Beschlagnahmung und Strafen zu verhindern. Weitere Informationen erteilen die lokalen Zollbehörden des Abreise- oder Ziellandes.

Text des Washingtoner Artenschutzabkommens

Medikamente Geändert

Die Einfuhr von bestimmten (auch verschriebenen/verschreibungspflichtigen) Medikamenten nach Italien unterliegt Auflagen bzw. kann gänzlich verboten sein. Dies gilt insbesondere für Opiate, Schmerzmittel und Psychopharmaka. Detaillierte Informationen stellt das Gesundheitsministerium auf seiner Webseite zur Verfügung.

Italienisches Gesundheitsministerium

Zusatzinformationen

Reisende sollten sich vor Reisebeginn bei der zuständigen Auslandsvertretung über die aktuellsten Einfuhr- und Zollbestimmungen des Ziellandes informieren.

Minderjährige und Doppelstaatler

Spezielle Anforderungen für Minderjährige
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Kinder in Begleitung eines Erziehungsberechtigten

Hinsichtlich der Einreise von Minderjährigen sind keine besonderen Bestimmungen bekannt. Es ist jedoch ratsam, dass Minderjährige, die alleine oder mit nur einem Elternteil/Sorgeberechtigten reisen, eine Einverständniserklärung bzw. Reisevollmacht mitführen.

Kinder ohne Begleitung von Erziehungsberechtigten

Hinsichtlich der Einreise von Minderjährigen sind keine besonderen Bestimmungen bekannt. Es ist jedoch ratsam, dass Minderjährige, die alleine oder mit nur einem Elternteil/Sorgeberechtigten reisen, eine Einverständniserklärung bzw. Reisevollmacht mitführen.

Weitere Anmerkungen

Aktuell liegen keine gesicherten Informationen vor.

Hinweise für Doppelstaatler
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Hinweise für Doppelstaatler

Italienische Behörden empfehlen, dass Personen mit doppelter Staatsbürgerschaft, die auch die italienische Staatsbürgerschaft besitzen, mit einem italienischen Reisepass ein- und ausreisen.

Minderjährige mit Doppelstaatsbürgerschaft

Aktuell liegen keine gesicherten Informationen vor.

Gesundheitsbestimmungen

Impfungen
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Pflichtimpfungen: Nein

Es sind keine Einschränkungen bekannt.

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Empfohlene Impfungen: Ja

Reisende sollten einen kompletten Impfschutz gemäß den Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) sicherstellen:

WHO Impfempfehlungen

Zusätzlich sind für die Reise folgende Impfungen empfohlen:
Covid-19
Hepatitis A

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Impfung bei besonderer Exposition: Ja

Hepatitis B (v.a. Sexualkontakt, Nadelstichverletzungen, invasive Maßnahmen im Gesundheitswesen)
Chikungunya (Mückenstiche)

Impfungen, die unter „Besondere Exposition“ gelistet werden, setzen voraus, dass Reisende einem entsprechenden Risiko für Krankheitsübertragung ausgesetzt sind. Da Impfungen mit potenziellen Nebenwirkungen einhergehen können sowie einen Kostenfaktor darstellen, ist je nach Reiseprofil (Reiseroute, Reisedauer), geplanten Freizeitaktivitäten (u.a. Camping, Wandern in bewaldeten Gebieten) und beruflichen Tätigkeiten (v.a. im Krankenhaus sowie in der Land- und Forstwirtschaft) eine Nutzen-Risiko-Abwägung erforderlich.

Reisekrankenversicherung
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Krankenversicherungspflicht: Nein

Es sind keine Einschränkungen bekannt.

Zusatzinformationen

Aktuell liegen keine gesicherten Informationen vor.

Ausreiseinformationen

Ausreisemodalitäten
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Landes- und Fremdwährung

Beträge, die den Gegenwert von 10.000 EUR (einschließlich Bankschecks und Schecks jeder Art) übersteigen, müssen angemeldet werden.

Ausfuhrbeschränkte und verbotene Waren

Eine Sondergenehmigung des Kulturministeriums ist erforderlich für:
Antiquitäten, Kunstwerke (einschließlich Gemälde, Skulpturen, antike Vasen, Möbel, die älter als 100 Jahre sind, usw.) und Objekte von historischem oder archäologischem Interesse.
Für Pelze und Häute geschützter Tiere braucht es eine von der nationalen Forstbehörde ausgestellte vorläufige Ausfuhrbescheinigung.
Für Waffen benötigt man eine von der örtlichen Polizeidienststelle des Wohnsitzes ausgestellte vorläufige Ausfuhrbescheinigung.
Die Ein- und Ausfuhr von geschützten Tieren- und Pflanzenarten sowie Erzeugnissen daraus ist im Rahmen des Washingtoner Artenschutzabkommens streng geregelt. Eine Ein- bzw. Ausfuhr bedarf daher der expliziten Genehmigung, um Beschlagnahmung und Strafen zu verhindern. Weitere Informationen erteilen die lokalen Zollbehörden des Abreise- oder Ziellandes.

Text des Washingtoner Artenschutzabkommens

Zusatzinformationen

Es liegen keine weiteren Informationen in Bezug auf Ausreisebestimmungen vor.

Informationen zu Minderjährigen

Es gelten keine besonderen Bestimmungen für Minderjährige.

Über das Zielgebiet

Zentrale Notrufnummer Polizei Rettungswagen Feuerwehr
112
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112 oder 113
Phone icon
112 oder 118
Phone icon
112 oder 115
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Gut zu wissen
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Hauptstadt

Rom

Sprachen

Italienisch

Währung

Euro (EUR)

Telefonvorwahl

+39

Trinkgelder

Restaurants: In Restaurants ist ein Trinkgeld von 10-15% angemessen und üblich. In manchen Gastronomien ist das Trinkgeld bereits in der Servicegebühr enthalten (servizio incluso).
Hotels: Es ist üblich, Hotelpagen ein Trinkgeld von 1€ pro Gepäckstück zu geben und Reinigungskräften 1€ pro Nacht.
Taxis: Bei Taxifahrten ist kein Trinkgeld üblich. Oftmals werden die zu bezahlenden Summen aufgerundet.
Tourguides: Ein Trinkgeld von 10% des Preises der Tour ist angemessen.

Medizinische Versorgung
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Zugang und Qualität

Landesweit ist eine EU-vergleichbare medizinische Versorgung zu erwarten.
Private Gesundheitseinrichtungen bieten in der Regel eine umfangreichere Ausstattung als öffentliche, allerdings sind die Behandlungskosten dort meist höher.

Behandlungskosten

Reisende müssen für ihre Behandlungskosten in der Regel in Vorkasse gehen.
Ausnahme: Personen, die in der Europäischen Union gesetzlich krankenversichert sind, haben im Zielland einen Anspruch auf medizinische Versorgung bei zugelassenen Leistungserbringern. Als Nachweis dient die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) oder eine entsprechende Ersatzbescheinigung, die von der heimischen Krankenkasse ausgestellt wird.
Medizinische Notfälle werden kostenlos behandelt.

Medikamente


Es wird dringend empfohlen, eine eigene Reiseapotheke mitzuführen, die sowohl regelmäßig benötigte Medikamente als auch Arzneimittel für typische Reisebeschwerden enthält.

Zusatzinformationen

Eine Übersicht über lokale Fachärzte und Allgemeinmediziner mit der Möglichkeit der direkten Terminbuchung bietet die Plattform Air Doctor.

Air Doctor

Geld
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Bargeldauszahlung mit Kreditkarte möglich: Ja

An Geldautomaten lässt sich mit herkömmlichen Kreditkarten Geld abheben.

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Bargeldauszahlung mit Bank-/Debitkarte möglich: Ja

An Geldautomaten lässt sich mit einer ausländischen Bank-/Debitkarte Geld abheben.

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Kreditkartenzahlung: Ja

Zahlungen mit herkömmlichen Kreditkarten werden vielerorts akzeptiert.

Mobile Zahlungsarten

Auch mobile Zahlungsmethoden werden im täglichen Gebrauch immer häufiger genutzt. Internationale Anbieter sind zum Beispiel Apple Pay, Google Pay, Samsung Pay oder PayPal.

Zusatzinformationen


Beim Gebrauch von Kreditkarten in Geschäften oder an Geldautomaten können Kartendaten über manipulierte Lesegeräte (Skimming) abgegriffen werden. Für den Fall des Kartenverlustes oder Diebstahls, sowie bei vermuteten Betrugs- oder Missbrauchsfällen sollten Reisende die Kontaktdaten ihrer Bank mit sich führen (Servicenummer, App/Online-Zugriff), um schnellstmöglich Sicherheitsmaßnahmen, wie z.B. Kartensperrungen, einleiten zu können.

Reisenden wird geraten, vor anstehenden Auslandsreisen ihr Geldinstitut zu kontaktieren, um sich über mögliche Einschränkungen bei der Bezahlung/Bargeldabhebung sowie alternative Geldversorgungsmöglichkeiten im Zielland zu informieren.

Kreditkarten von American Express werden außerhalb der USA oft nur selten oder gar nicht akzeptiert.

Infrastruktur
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Steckdosenadapter: Ja

Reisende sollten sicherheitshalber einen Steckeradapter mit sich führen, da im Zielland mehrere Steckdosentypen existieren oder nicht der Steckdosentyp zu erwarten ist, der im Ausgangsland verbreitet ist.

Stecker und Steckdosentypen

Internet- und Mobilfunk

Hinweis: Auf Grundlage der EU-Roaming-Verordnung (2017 bzw. 2022) können Reisende, die einen innerhalb der EU abgeschlossenen Tarifvertrag besitzen, ihr Mobiltelefon auch im EU-Ausland zu denselben Konditionen wie zuhause nutzen (telefonieren, SMS, mobile Daten). Die Roaming-Verordnung gilt in den EU-Mitgliedstaaten sowie Liechtenstein, Norwegen, Island sowie im Vatikan.

Hinweis: Auf Grundlage der EU-Roaming-Verordnung (2017 bzw. 2022) können Reisende, die einen innerhalb der EU abgeschlossenen Tarifvertrag besitzen, ihr Mobiltelefon auch im EU-Ausland zu denselben Konditionen wie zuhause nutzen (telefonieren, SMS, mobile Daten). Die Roaming-Verordnung gilt in den EU-Mitgliedstaaten sowie Liechtenstein, Norwegen, Island, Ukraine sowie im Vatikan.

Auf Reisen fällt aufgrund der intensiven Verwendung von Mobilgeräten (Navigation und Suche nach Unterkünften oder Restaurants, Kommunikation mit Familie/Freunden) oft ein erheblicher Datenverbrauch an. Die Nutzung inländischer Tarife für internationales Roaming kann unter Umständen jedoch mit äußerst hohen Kosten verbunden sein. Oft erweisen sich daher lokale SIM-Karten (für entsperrte Geräte) oder eSIM-Services (für kompatible Endgeräte) als deutlich kostengünstigere Alternativen zum Inlandstarif.

Reisende sollten beachten, dass auch in Ländern mit guter Netzverfügbarkeit eine durchgängige Abdeckung in ländlichen oder entlegenen Gebieten nicht immer gewährleistet werden kann. Detaillierte Angaben zur Netzabdeckung im ausgewählten Zielland stellt die GSM Association auf ihrer Webseite bereit.

GSM Association

Verkehr
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Internationaler Führerschein erforderlich: Nein

Ein gültiger nationaler Führerschein ist ausreichend.

Tempolimit innerorts

Die im Folgenden aufgeführten Höchstgeschwindigkeiten gelten, sofern nicht anders durch entsprechende Schilder gekennzeichnet.

Innerorts gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h.

Tempolimit außerorts

Außerhalb von Städten und anderen bewohnten Gebieten gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 90 km/h.

Tempolimit Schnellstraße

Auf Schnellstraßen gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 110 km/h.
Bei Regen oder Schnee sind maximal 90 km/h zulässig.

Tempolimit Autobahn

Auf Autobahnen gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h.
Bei Regen oder Schnee sind maximal 110 km/h zulässig.

Promillegrenze

Im Land gilt eine Promillegrenze von 0,5.

Zusatzinformationen

Das Fahren mit eingeschaltetem Licht ist auf Autobahnen sowie außerorts ganzjährig, auch tagsüber, verpflichtend.
In Italien gilt Rechtsverkehr.

In Italien besteht keine generelle Winterreifenpflicht. In bestimmten Regionen (z.B. Aosta-Tal, Brenner Autobahn) weisen Verkehrsschilder auf die Notwendigkeit einer Winterbereifung hin (meistens zwischen dem 15.10. und 15.04.).

Achtung: Am 15.04.2025 sind in Italien neue Vorschriften für die Bereifung von Fahrzeugen in Kraft getreten, die auch für Touristen relevant sind. Demnach müssen Autofahrer während der Sommermonate möglicherweise von Winter- oder Allwetterreifen auf Sommerreifen umrüsten. Entscheidend ist dabei der Geschwindigkeitsindex der montierten Reifen: Dieser darf nicht niedriger sein als der im Fahrzeugschein (Feld A13) vermerkte Index. Der Index, ein Buchstabe hinter einer zweistelligen Zahl auf der Reifenseite, muss mindestens dem Eintrag im Zulassungspapier entsprechen oder eine höhere zulässige Geschwindigkeit ausweisen, ansonsten sind Sommerreifen zu verwenden. Zuwiderhandlungen werden mit Bußgeldern zwischen 422 und 1682 Euro geahndet.
Weitere Informationen sind beim ADAC verfügbar:

ADAC

In den historischen Zentren vieler italienischer Städte gibt es verkehrsbeschränkte Zonen (Zona Traffico Limitato) oder Umweltzonen. Für den Zugang zu verkehrsbeschränkten Zonen ist eine Sondergenehmigung erforderlich. Um Umweltzonen einfahren zu dürfen, müssen Fahrzeuge bestimmte Umweltstandards erfüllen.

Strafrechtliche Besonderheiten Geändert
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Strafrechtliche Besonderheiten Geändert

Ein Ausweisdokument ist stets mitzuführen. Sollten Reisende bei Kontrollen kein gültiges Ausweisdokument vorweisen können, sind Strafen möglich.

Das Fotografieren von als militärisch oder sicherheitsrelevant eingestuften Einrichtungen und/oder uniformierten Personen ist verboten und kann strafrechtlich verfolgt werden.
Das Verschmutzen der Umwelt ist strafbar und kann bereits bei geringen Vergehen streng geahndet werden. Dies betrifft vor allem das Zurücklassen von Müll im öffentlichen Raum.
Auch für das Wegwerfen von Müll aus dem Auto drohen in Italien hohe Strafen. Das Entsorgen von Kleinabfällen wie Taschentüchern, Zigarettenstummeln oder Flaschen kann bis zu 1.188 Euro Bußgeld nach sich ziehen. Bei größeren Mengen, wie einem ganzen Müllbeutel, drohen Strafen von bis zu 18.000 Euro. Geschieht dies in Naturschutzgebieten, sind auch der Führerscheinentzug und Gefängnisstrafen möglich.

In mehreren süditalienischen Städten, darunter Sorrent, Tropea und Cagliari, ist es verboten, sich außerhalb der Strände oberkörperfrei oder in Badekleidung in der Öffentlichkeit aufzuhalten. Bei Zuwiderhandlung drohen hohe Geldstrafen.
Das Entfernen von Kieselsteinen, Muscheln oder Sand von den Stränden Sardiniens und anderer Küstenregionen ist verboten.

Verstöße gegen Betäubungsmittelgesetze (u.a. Drogenbesitz/-Handel/-Konsum) sind strafbar und werden zum Teil sehr streng geahndet. Es ist mit langjährigen Haftstrafen zu rechnen.

Die Nutzung von Drohnen in nicht genehmigten Gebieten kann strafrechtlich verfolgt werden. Reisende sollten sich über die örtliche Gesetzgebung informieren.
Die Stadt Rom geht mitunter drastisch gegen Fehlverhalten von Touristen vor, um seine historischen Bauwerke zu schützen. So können bereits kleine "Sünden", wie ein kurzer Griff ins Wasser des Trevi-Brunnens oder ein Picknick auf der Spanischen Treppe, mit hohen Strafen geahndet werden. Details sind auf untenstehender Webseite verfügbar. Von Juli bis Ende September 2025 gelten auch in Portofino neue Maßnahmen. Hier ist es unter anderem verboten, auf Straßen, Gehwegen, Mauern oder in Parks zu sitzen oder zu liegen sowie barfuß oder oberkörperfrei durch das historische Zentrum zu spazieren. Bei Verstößen sind Geldstrafen von bis zu 500 Euro möglich.
Ähnliche Regelungen gelten auch in anderen bei Touristen beliebten Städten, wie z.B. in Florenz und Venedig.

TurismoRoma

Der Besitz von Waffen ist strafbar und/oder nur mit Genehmigung erlaubt.

Ansprechpartner vor Ort
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Diplomatische Vertretungen

Unter dem folgenden Link finden Sie Informationen zu Ihrer Vertretung im Ausland:

EmbassyPages

Staatsangehörige von EU-Mitgliedsstaaten haben bei fehlender eigener diplomatischer Vertretung im Zielland die Möglichkeit, konsularische Betreuung in der Botschaft eines anderen EU-Mitgliedsstaates einzuholen.

Botschaften und Auslandsvertretungen bieten eine Vielzahl von Dienstleistungen an, die allerdings je nach Land und spezifischer Situation variieren können.

Wichtige Aufgaben von Botschaften und Konsulaten:

Schutz und Unterstützung der Staatsangehörigen: Sie bieten Hilfe bei Notfällen, wie verlorenen Pässen, Unfällen oder Naturkatastrophen. Auch in Fällen von Verhaftung oder Inhaftierung im Ausland kann die Botschaft Unterstützung anbieten.
Visa und Einreiseinformationen: Botschaften sind oft für die Ausstellung von Visa zuständig und bieten Informationen über Einreisebestimmungen, die sich je nach Ziel- und Herkunftsland unterscheiden können.
Reisedokumente: Bei Verlust oder Diebstahl des Reisepasses kann die Botschaft Ersatzdokumente ausstellen, die es Reisenden ermöglichen, nach Hause zurückzukehren.
Notfallhilfe: In Krisensituationen (wie z.B. politischen Unruhen oder Naturkatastrophen) bieten Botschaften und Konsulate Evakuierungshilfe und Sicherheitshinweise.
Bürgerdienst: Botschaften bieten Dienstleistungen wie die Beglaubigung von Dokumenten, die Registrierung von Geburten im Ausland oder die Unterstützung bei rechtlichen Angelegenheiten.

Was Botschaften und Konsulate nicht leisten können:

Rechtsberatung und Rechtsvertretung: Botschaften können keine Rechtsberatung anbieten oder Rechtsvertretung vor Gericht übernehmen. Sie können jedoch Listen von lokalen Anwälten bereitstellen.
Finanzielle Unterstützung: In der Regel können Botschaften keine finanziellen Hilfen gewähren oder Reise- und Unterkunftskosten übernehmen, es sei denn, es handelt sich um sehr spezielle Notfälle.
Einmischung in die Justiz eines Gastlandes: Botschaften können nicht in die Gerichtsbarkeit des Gastlandes eingreifen oder deren Entscheidungen beeinflussen.
Hilfe für Personen mit doppelter Staatsbürgerschaft: Der Anspruch auf konsularische Betreuung im Zielland kann in diesem Fall oft nicht gewährleistet werden, d.h. in Notfällen (u.a. Inhaftierung) können Botschaften oder Auslandsvertretungen womöglich nur begrenzt oder gar keine Hilfestellung bieten.
Erteilung von Arbeitsgenehmigungen: Die Erteilung von Arbeitsgenehmigungen und Aufenthaltsgenehmigungen liegt nicht in der Zuständigkeit der Botschaften, sondern wird durch die Behörden des Gastlandes geregelt.

Praktische Tipps für Reisende:

Kontaktdaten der Botschaft: Notieren Sie sich die Kontaktdaten der Botschaft Ihres Heimatlandes im Reiseland, bevor Sie abreisen. Diese Informationen können im Notfall sehr wertvoll sein.
Kopien wichtiger Dokumente: Machen Sie Kopien Ihres Reisepasses, Visums und anderer wichtiger Dokumente. Bewahren Sie diese getrennt von den Originalen auf.
Informiert reisen: Informieren Sie sich vor Ihrer Reise über die politischen, sozialen und wirtschaftlichen Verhältnisse im Gastland und beachten Sie Reisewarnungen und -hinweise. Nutzen Sie dafür Krisenfrühwarnsysteme erfahrener Dienstleister wie A3M Global Monitoring.

Tourismuszentrale

Hinweis: Die Einreisebestimmungen können sich jederzeit kurzfristig ändern oder es können individuelle Ausnahmefälle auftreten. Nur die zuständige Auslandsvertretung kann daher rechtsverbindliche Aussagen treffen oder über die hier aufgeführten Informationen hinausgehende Hinweise liefern.

Für genauere Informationen und Rückfragen richten Sie sich bitte an Ihre Reisevertriebsstelle:

BoTravel

website-iconhttps://botravel.de/
email-iconinfo@botravel.de
phone-icon(+49)7651 97 200 66
address-icon Gutachstraße 2, 79822 Titisee-Neustadt, DE

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