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Schnellübersicht für Ihre Reise

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Visum erforderlich
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Zusätzliche Pflichtformulare erforderlich
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Reisepass erforderlich
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Reisekrankenversicherungspflicht
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Keine Einreisegenehmigung erforderlich
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Keine Pflichtimpfungen erforderlich
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Die Übersicht dient als erster Anhaltspunkt. Bitte nehmen Sie zusätzlich die entsprechenden Details zur Kenntnis.

Schnellüberblick: Visum

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Wichtige Änderungen, die Ihre Aufmerksamkeit benötigen!

Bitte beachten Sie die Änderungen in folgenden Bereichen:

  • Medizinische Versorgung

Reiseziel:
Kuba Country image

Einreiseinformationen

Einreisedokumente Ausreichend Hinweise
Reisepass ausreichend icon Ja

Ein Reisepass ist für die Einreise ausreichend. Der Reisepass muss bei Reiseantritt eine Restgültigkeit von 6 Monaten haben.

Vorläufiger Reisepass ausreichend icon Ja

Ein vorläufiger Reisepass ist für die Einreise ausreichend. Der vorläufige Reisepass muss bei Reiseantritt eine Restgültigkeit von 6 Monaten haben.

Personalausweis ausreichend ! Nein

Ein Personalausweis ist nicht ausreichend für die Einreise.

Vorläufiger Personalausweis ausreichend ! Nein

Ein vorläufiger Personalausweis ist nicht ausreichend für die Einreise.

Hinweis: Bitte beachten Sie in jedem Falle zusätzlich die Hinweise unter "Erforderliche Formulare und Dokumente für die Einreise".
Ausweisdokumente dürfen weder verschmutzt noch beschädigt sein und müssen über ausreichend freie Seiten verfügen. Reisende sollten sicherstellen, dass ihr Reisepass korrekt gestempelt wird, da es ansonsten zu Schwierigkeiten bei der Ausreise kommen kann. Bitte beachten Sie außerdem, dass es bei als gestohlen oder als verloren gemeldeten Ausweisdokumenten zu Problemen beim Grenzübertritt oder gar zur Einreiseverweigerung kommen kann. 
Die Anforderungen an die Ausweisdokumente können je nach Beförderungsunternehmen abweichen, es ist daher ratsam, sich vor Reiseantritt beim ausführenden Beförderer zu informieren. Beispielsweise verlangen viele Kreuzfahrtanbieter, dass Reisedokumente nach Reiseende noch mindestens 6 Monate gültig sind. 
Achtung: Für Reisende mit NCL (Norwegian Cruise Line) ist ein Reisepass zwingend erforderlich.
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Einreisemodalitäten
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Einreise grundsätzlich gestattet: Ja

Die Einreise ist grundsätzlich gestattet.

Zusätzliche Informationen zur Einreise

Bei Ankunft werden Fotos des Reisenden gemacht.
In manchen Ländern können Grenzbeamte von Reisenden die Herausgabe von Benutzernamen und Passwörtern für soziale Medien verlangen. Zudem ist unter Umständen die Nutzung bestimmter Anwendungen, Apps oder VPN-Dienste verboten.

Erforderliche Formulare und Dokumente für die Einreise alert icon
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Visum erforderlich für Aufenthalt: Ja

Es ist ein Visum für den Aufenthalt erforderlich. Dieses kann als e-Visum beantragt werden.

Für die Einreise nach Kuba ist die vorherige Beantragung eines eVisums seit 01.07.2025 verpflichtend. Die zuvor ebenfalls akzeptierten Touristenkarten werden ab sofort nicht mehr neu ausgestellt, jedoch können Reisende, die bereits im Besitz einer solchen "Tarjeta del Turista" sind, diese noch bis 31.12.2025 für die Einreise nutzen.
Das eVisum gestattet Reisenden einen Aufenthalt von maximal 90 Tagen in Kuba.
Die Bearbeitungszeit für ein eVisum beträgt in der Regel 3 Arbeitstage.

eVisum-Beantragung Kuba

Auf Nachfrage müssen Reisende bei der Ankunft u.U. ein Rück- oder Weiterflugticket, eine Hotelbestätigung und/oder ausreichende finanzielle Mittel vorweisen können.

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Einreisegenehmigung erforderlich für Aufenthalt: Nein

Es sind keine Einschränkungen bekannt.

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Zusätzliche Pflichtformulare und Erklärungen: Ja

Reisende müssen innerhalb von 7 Tagen vor Einreise online eine Einreiseerklärung abgeben.

Einreiseerklärung (D'Viajeros)


Hinweis für Kreuzfahrtreisende: Es besteht die Möglichkeit, dass Reedereien für ihre Gäste das Ausfüllen und die Übermittlung von für die Reise benötigten Formularen übernehmen.
Reisende werden darauf hingewiesen, sich direkt bei der jeweiligen Reederei oder dem zuständigen Reisebüro zu erkundigen, ob ein solcher Service für die gebuchte Kreuzfahrt verfügbar ist und welche spezifischen Dokumente dies gegebenenfalls umfasst. Eine frühzeitige Klärung stellt die fristgerechte und korrekte Einreichung aller erforderlichen Unterlagen sicher.

Aufenthaltsverlängerung

Der Aufenthalt kann einmal beim Einwanderungsbüro um 90 Tage verlängert werden.
Reisende sollten sicherstellen, die zulässige Aufenthaltsdauer im Zielland nicht zu überziehen, um etwaige Sanktionen wie Geldstrafen, Abschiebehaft oder gar Einreisesperren zu vermeiden.

Zoll- und Einfuhrbestimmungen
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Landes- und Fremdwährung

Es besteht ein Einfuhrverbot für lokale Währung. Die Einfuhr von Fremdwährung ist unbegrenzt möglich, diese muss ab einem Gegenwert von 5.000 USD deklariert werden. 
Der Besitz und die Einfuhr von Falschgeld wird mit hohen Strafen geahndet.

Einfuhrbeschränkte und verbotene Waren

Obszönes und pornografisches Material darf nicht eingeführt werden, ebenso wenig Druckerzeugnisse, die gegen die öffentliche Ordnung und die Moral Kubas und seiner Revolution gerichtet sind.
Die Einfuhr frischer Lebensmittel (u.a. Fleischprodukte, Samen, Gemüse, Obst, Milchprodukte) ist ebenfalls verboten.
Untersagt ist auch die Einfuhr von E-Zigaretten und Drohnen, ebenso wie Funksprechgeräten, Satellitentelefonen und GPS-Geräten. Laptops, Kameras und Mobiltelefone mit GPS-Funktionen sind hiervon ausgenommen, letztere sollten bei Ankunft allerdings deaktiviert sein.
Für die Einfuhr von Waffen und Munition bedarf es einer Genehmigung des kubanischen Innenministeriums.
Weitere Informationen sind über nachstehenden Link verfügbar:

Kubanische Zollbehörde

Die Ein- und Ausfuhr von geschützten Tieren- und Pflanzenarten sowie Erzeugnissen daraus ist im Rahmen des Washingtoner Artenschutzabkommens streng geregelt. Eine Ein- bzw. Ausfuhr bedarf daher der expliziten Genehmigung, um Beschlagnahmung und Strafen zu verhindern. Weitere Informationen erteilen die lokalen Zollbehörden des Abreise- oder Ziellandes.

Text des Washingtoner Artenschutzabkommens

Medikamente

Die Einfuhr von bestimmten (auch verschriebenen/verschreibungspflichtigen) Medikamenten kann Auflagen unterliegen bzw. gänzlich verboten sein. Dies gilt insbesondere für Opiate, Schmerzmittel und Psychopharmaka. Grundsätzlich kann jedoch nur die Botschaft, das Konsulat und/oder das nationale Zollamt verlässlich Auskunft darüber geben, welche Regeln und Vorschriften aktuell im Zielland gelten. Reisenden, die Medikamente mitnehmen, wird grundsätzlich geraten, eine mehrsprachige ärztliche Bescheinigung mitzuführen, die Angaben zu Einzel- und Tagesdosierungen sowie den Wirkstoffnamen des Präparats enthält.

Zusatzinformationen

Reisende sollten sich vor Reisebeginn bei der zuständigen Auslandsvertretung über die aktuellsten Einfuhr- und Zollbestimmungen des Ziellandes informieren.

Minderjährige und Doppelstaatler

Spezielle Anforderungen für Minderjährige
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Kinder in Begleitung eines Erziehungsberechtigten

Hinsichtlich der Einreise von Minderjährigen sind keine besonderen Bestimmungen bekannt. Es ist jedoch ratsam, dass Minderjährige, die alleine oder mit nur einem Elternteil/Sorgeberechtigten reisen, eine Einverständniserklärung bzw. Reisevollmacht mitführen.

Kinder ohne Begleitung von Erziehungsberechtigten

Hinsichtlich der Einreise von Minderjährigen sind keine besonderen Bestimmungen bekannt. Es ist jedoch ratsam, dass Minderjährige, die alleine oder mit nur einem Elternteil/Sorgeberechtigten reisen, eine Einverständniserklärung bzw. Reisevollmacht mitführen.

Weitere Anmerkungen

Aktuell liegen keine gesicherten Informationen vor.

Hinweise für Doppelstaatler
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Hinweise für Doppelstaatler

Besitzen Reisende die doppelte Staatsbürgerschaft, so ist eine Einreise nur mit dem kubanischen Pass erlaubt. Somit unterliegen kubanische Reisende Maßnahmen wie der Wehrpflicht oder der Einberufung als Reservist.

Minderjährige mit Doppelstaatsbürgerschaft

Aktuell liegen keine gesicherten Informationen vor.

Gesundheitsbestimmungen

Impfungen
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Pflichtimpfungen: Nein

Es sind keine Einschränkungen bekannt.

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Empfohlene Impfungen: Ja

Reisende sollten einen kompletten Impfschutz gemäß den Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) sicherstellen:

WHO Impfempfehlungen

Zusätzlich sind für die Reise folgende Impfungen empfohlen:
Covid-19
Hepatitis A

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Impfung bei besonderer Exposition: Ja

Denguefieber (v.a. Mückenstiche)
Hepatitis B (v.a. Sexualkontakt, Nadelstichverletzungen, invasive Maßnahmen im Gesundheitswesen)
Typhus (v.a. schlechte Hygienebedingungen, kontaminierte Lebensmittel und Trinkwasser)
Cholera (v.a. mangelhafte Hygienezustände und Aufenthalt in aktuellen Ausbruchsgebieten)
Tollwut (v.a. Verletzungen durch infizierte Tiere)
Chikungunya (Mückenstiche)

Impfungen, die unter „Besondere Exposition“ gelistet werden, setzen voraus, dass Reisende einem entsprechenden Risiko für Krankheitsübertragung ausgesetzt sind. Da Impfungen mit potenziellen Nebenwirkungen einhergehen können sowie einen Kostenfaktor darstellen, ist je nach Reiseprofil (Reiseroute, Reisedauer), geplanten Freizeitaktivitäten (u.a. Camping, Wandern in bewaldeten Gebieten) und beruflichen Tätigkeiten (v.a. im Krankenhaus sowie in der Land- und Forstwirtschaft) eine Nutzen-Risiko-Abwägung erforderlich.

Reisekrankenversicherung alert icon
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Krankenversicherungspflicht: Ja

Die Reisekrankenversicherung benötigt eine COVID-19 Abdeckung.

Zusatzinformationen

Aktuell liegen keine gesicherten Informationen vor.

Ausreiseinformationen

Ausreisemodalitäten
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Landes- und Fremdwährung

Die Ausfuhr der lokalen Währung ist untersagt. Ausländische Währung muss ab einem Gegenwert von 5.000 USD deklariert werden.

Ausfuhrbeschränkte und verbotene Waren

Die Ausfuhr von Gegenständen, bei denen es sich um kubanisches Kulturgut handeln könnte, bedarf einer entsprechenden Genehmigung, die vor Ort kostengünstig erhältlich ist. 
In Bezug auf die Ausfuhr von Zigarren gibt es strenge Bestimmungen: Bis zu 20 lose Zigarren dürfen problemlos ausgeführt werden. Sich in verschlossenen, versiegelten und mit offiziellem Hologramm versehenen Originalverpackungen befindenden Zigarren dürfen bis 50 Stück ausgeührt werden. 
Die Ein- und Ausfuhr von geschützten Tieren- und Pflanzenarten sowie Erzeugnissen daraus ist im Rahmen des Washingtoner Artenschutzabkommens streng geregelt. Eine Ein- bzw. Ausfuhr bedarf daher der expliziten Genehmigung, um Beschlagnahmung und Strafen zu verhindern. Weitere Informationen erteilen die lokalen Zollbehörden des Abreise- oder Ziellandes.

Text des Washingtoner Artenschutzabkommens

Zusatzinformationen

Es liegen keine weiteren Informationen in Bezug auf Ausreisebestimmungen vor.

Informationen zu Minderjährigen

Zur Ausreise aus Kuba ist für Minderjährige, die auch kubanische Staatsangehörige sind und nicht von beiden Elternteilen begleitet werden, zwingend die Vorlage einer beglaubigten Einverständniserklärung des nicht mitreisenden Elternteils erforderlich.

Über das Zielgebiet

Zentrale Notrufnummer Polizei Rettungswagen Feuerwehr
106
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106
Phone icon
104
Phone icon
105
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Gut zu wissen
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Hauptstadt

Havanna

Sprachen

Spanisch

Währung

Kubanischer Peso (CUP)

Telefonvorwahl

+53

Trinkgelder

Restaurant: Angemessen sind ein Betrag zwischen 1-5 USD als Trinkgeld.
Hotels: Das Gepäckpersonal wird mit 1-3 USD bedacht, während für Reinigungskräfte 1-5 USD pro Nacht angemessen sind.
Taxis: Ein Trinkgeld von 1 USD ist angemessen.
Tour Guides: Je nach Umfang der Tour sind 1-10 USD Trinkgeld pro Person und Tag angemessen.

Medizinische Versorgung Geändert
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Zugang und Qualität

In Großstädten sowie in touristischen Ortschaften ist eine medizinische Grundversorgung zu erwarten.

Die medizinische Behandlung von Ausländern in Kuba wird nur in speziellen Krankenhäusern für Ausländer oder in Ausländerabteilungen von Krankenhäusern angeboten. Bei akuten Notfällen wird die Erstbehandlung (gegen Gebühr) auch in anderen Krankenhäusern durchgeführt.
In letzter Zeit konnte jedoch aufgrund der angespannten Infrastruktursituation im Land, gekennzeichnet durch häufige Stromausfälle und Warenmangel, selbst in beliebten Reisezielen die medizinische Notfallversorgung oft nicht gewährleistet werden.
Private Gesundheitseinrichtungen bieten in der Regel eine umfangreichere Ausstattung als öffentliche, allerdings sind die Behandlungskosten dort meist höher.

Behandlungskosten

Unter Umständen müssen Reisende für die Deckung medizinischer Behandlungskosten in Vorkasse gehen.

Medikamente

Die Versorgung mit Arzneimitteln und medizinischen Produkten ist nicht landesweit sichergestellt. Einige Medikamente sind möglicherweise nicht erhältlich.

Es wird dringend empfohlen, eine eigene Reiseapotheke mitzuführen, die sowohl regelmäßig benötigte Medikamente als auch Arzneimittel für typische Reisebeschwerden enthält.

Zusatzinformationen Geändert

Das Auswärtige Amt empfiehlt Reisenden mit behandlungsbedürftigen Vorerkrankungen, nicht notwendige Reisen nach Kuba zu vermeiden.

Achtung: Reisende sollten dringend beachten, dass in Kuba nicht alle Anbieter von Krankenrücktransporten anerkannt werden. Es wird daher dringend empfohlen, sich schon vor Reiseantritt bei der eigenen Versicherungsgesellschaft oder deren internationalem Dienstleister zu erkundigen, ob eine entsprechende Vereinbarung mit Kuba besteht. Ohne eine solche gültige Absprache erteilen die kubanischen Behörden in der Regel keine Landegenehmigung für Rettungs- oder Transportflüge. Das hat zur Folge, dass selbst im äußersten Notfall keine medizinische Evakuierung möglich ist.

Eine Übersicht über lokale Fachärzte und Allgemeinmediziner mit der Möglichkeit der direkten Terminbuchung bietet die Plattform Air Doctor.

Air Doctor

Geld
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Bargeldauszahlung mit Kreditkarte möglich: Ja

An Geldautomaten lässt sich mit herkömmlichen Kreditkarten Geld abheben.

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Bargeldauszahlung mit Bank-/Debitkarte möglich: Nein

An Geldautomaten lässt sich mit einer ausländischen Bank-/Debitkarte kein Geld abheben.

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Kreditkartenzahlung: Ja

Kreditkartenzahlung ist nur mancherorts (z.B. Großstädten, in größeren Hotels, Restaurants und Supermärkten) möglich. Im Land ist Bargeldwirtschaft weit verbreitet.
In Hotels werden in der Regel internationale Kreditkarten akzeptiert. Dies gilt nicht für Kreditkarten, die von US-amerikanischen Geldinstituten ausgestellt wurden.
Alternativ können Prepaid-Geldkarten am Flughafen erworben werden und mit ausländischer Währung (außer USD) aufgeladen werden.

Auch Touristen werden vermehrt aufgefordert, lokale Bezahlkarten zu nutzen.

Mobile Zahlungsarten

Auch mobile Zahlungsmethoden werden im täglichen Gebrauch immer häufiger genutzt. Internationale Anbieter sind zum Beispiel Apple Pay, Google Pay, Samsung Pay oder PayPal.

Zusatzinformationen

Achtung: Aufgrund langanhaltender Stromausfälle kann das Kartenzahlungssystem in Kuba zum Teil gestört sein, auch die Geldversorgung über Automaten kann nicht immer gewährleistet werden. An den wenigen geöffneten Banken ist in solchen Fällen mit sehr langen Wartezeiten zu rechnen.

Geldautomaten im Land sind nicht immer funktionstüchtig bzw. teils nicht mit ausreichend Bargeld bestückt.
Bargeld darf ausschließlich bei Banken oder lizenzierten Wechselstuben gewechselt werden. Illegaler Devisentausch ist strafbar.
Der Euro wird immer häufiger (u.a. in Geschäften, Hotels, Restaurants) als Zahlungsmittel akzeptiert. Die Mitnahme von ausreichend Bargeld ist empfehlenswert.
Der US-Dollar wird vielerorts als Zahlungsmittel akzeptiert. Die Mitnahme von ausreichend Bargeld ist empfehlenswert.

Beim Gebrauch von Kreditkarten in Geschäften oder an Geldautomaten können Kartendaten über manipulierte Lesegeräte (Skimming) abgegriffen werden. Für den Fall des Kartenverlustes oder Diebstahls, sowie bei vermuteten Betrugs- oder Missbrauchsfällen sollten Reisende die Kontaktdaten ihrer Bank mit sich führen (Servicenummer, App/Online-Zugriff), um schnellstmöglich Sicherheitsmaßnahmen, wie z.B. Kartensperrungen, einleiten zu können.

Reisenden wird geraten, vor anstehenden Auslandsreisen ihr Geldinstitut zu kontaktieren, um sich über mögliche Einschränkungen bei der Bezahlung/Bargeldabhebung sowie alternative Geldversorgungsmöglichkeiten im Zielland zu informieren.

Kreditkarten von American Express werden außerhalb der USA oft nur selten oder gar nicht akzeptiert.

Infrastruktur
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Steckdosenadapter: Ja

Reisende sollten sicherheitshalber einen Steckeradapter mit sich führen, da im Zielland mehrere Steckdosentypen existieren oder nicht der Steckdosentyp zu erwarten ist, der im Ausgangsland verbreitet ist.

Stecker und Steckdosentypen

Internet- und Mobilfunk

Lokale SIM-Karten können am Internationale Flughafen in Havanna sowie in Geschäftsstellen des einzigen kubanischen Mobilfunkanbieters ETESCA erworben werden.

In Kuba ist der Internetzugang stark reguliert. Der Zugang zum Internet oder Online-Diensten kann von der Regierung eingeschränkt werden. Dies gilt auch für Soziale Medien und Messaging-Apps. Zudem sind regierungskritische Webseiten häufig blockiert. Reisende sollten sich grundsätzlich bewusst sein, dass ihre Online-Aktivitäten von der Regierung überwacht werden könnten.

Auf Reisen fällt aufgrund der intensiven Verwendung von Mobilgeräten (Navigation und Suche nach Unterkünften oder Restaurants, Kommunikation mit Familie/Freunden) oft ein erheblicher Datenverbrauch an. Die Nutzung inländischer Tarife für internationales Roaming kann unter Umständen jedoch mit äußerst hohen Kosten verbunden sein. Oft erweisen sich daher lokale SIM-Karten (für entsperrte Geräte) oder eSIM-Services (für kompatible Endgeräte) als deutlich kostengünstigere Alternativen zum Inlandstarif.

Reisende sollten beachten, dass auch in Ländern mit guter Netzverfügbarkeit eine durchgängige Abdeckung in ländlichen oder entlegenen Gebieten nicht immer gewährleistet werden kann. Detaillierte Angaben zur Netzabdeckung im ausgewählten Zielland stellt die GSM Association auf ihrer Webseite bereit.

GSM Association

Verkehr
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Tempolimit innerorts

Die im Folgenden aufgeführten Höchstgeschwindigkeiten gelten, sofern nicht anders durch entsprechende Schilder gekennzeichnet.

Innerorts gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h.

Tempolimit außerorts

Außerhalb von Städten und anderen bewohnten Gebieten gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 90 km/h.

Tempolimit Autobahn

Auf Autobahnen gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h.

Promillegrenze

Im Land gilt eine Promillegrenze von 0,0.

Zusatzinformationen

In Kuba herrscht Rechtsverkehr.

Strafrechtliche Besonderheiten
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Strafrechtliche Besonderheiten

Ein Ausweisdokument ist stets mitzuführen. Sollten Reisende bei Kontrollen kein gültiges Ausweisdokument vorweisen können, sind Strafen möglich.

Das Fotografieren von als militärisch oder sicherheitsrelevant eingestuften Einrichtungen und/oder uniformierten Personen ist verboten und kann strafrechtlich verfolgt werden.
Politische Aktivitäten, wie die Teilnahme an politischen Demonstrationen oder Kundgebungen, sind Reisenden verboten und können geahndet werden.
Für Drogendelikte (z.B. Besitz/Handel/Konsum) kann die Todesstrafe verhängt werden.
Die Nutzung von Drohnen ist untersagt.
Das Alkoholverbot gilt nicht nur für den Fahrer, sondern für den gesamten Passagierraum und somit auch für Mitfahrende.

Ansprechpartner vor Ort
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Diplomatische Vertretungen

Unter dem folgenden Link finden Sie Informationen zu Ihrer Vertretung im Ausland:

EmbassyPages

Staatsangehörige von EU-Mitgliedsstaaten haben bei fehlender eigener diplomatischer Vertretung im Zielland die Möglichkeit, konsularische Betreuung in der Botschaft eines anderen EU-Mitgliedsstaates einzuholen.

Botschaften und Auslandsvertretungen bieten eine Vielzahl von Dienstleistungen an, die allerdings je nach Land und spezifischer Situation variieren können.

Wichtige Aufgaben von Botschaften und Konsulaten:

Schutz und Unterstützung der Staatsangehörigen: Sie bieten Hilfe bei Notfällen, wie verlorenen Pässen, Unfällen oder Naturkatastrophen. Auch in Fällen von Verhaftung oder Inhaftierung im Ausland kann die Botschaft Unterstützung anbieten.
Visa und Einreiseinformationen: Botschaften sind oft für die Ausstellung von Visa zuständig und bieten Informationen über Einreisebestimmungen, die sich je nach Ziel- und Herkunftsland unterscheiden können.
Reisedokumente: Bei Verlust oder Diebstahl des Reisepasses kann die Botschaft Ersatzdokumente ausstellen, die es Reisenden ermöglichen, nach Hause zurückzukehren.
Notfallhilfe: In Krisensituationen (wie z.B. politischen Unruhen oder Naturkatastrophen) bieten Botschaften und Konsulate Evakuierungshilfe und Sicherheitshinweise.
Bürgerdienst: Botschaften bieten Dienstleistungen wie die Beglaubigung von Dokumenten, die Registrierung von Geburten im Ausland oder die Unterstützung bei rechtlichen Angelegenheiten.

Was Botschaften und Konsulate nicht leisten können:

Rechtsberatung und Rechtsvertretung: Botschaften können keine Rechtsberatung anbieten oder Rechtsvertretung vor Gericht übernehmen. Sie können jedoch Listen von lokalen Anwälten bereitstellen.
Finanzielle Unterstützung: In der Regel können Botschaften keine finanziellen Hilfen gewähren oder Reise- und Unterkunftskosten übernehmen, es sei denn, es handelt sich um sehr spezielle Notfälle.
Einmischung in die Justiz eines Gastlandes: Botschaften können nicht in die Gerichtsbarkeit des Gastlandes eingreifen oder deren Entscheidungen beeinflussen.
Hilfe für Personen mit doppelter Staatsbürgerschaft: Der Anspruch auf konsularische Betreuung im Zielland kann in diesem Fall oft nicht gewährleistet werden, d.h. in Notfällen (u.a. Inhaftierung) können Botschaften oder Auslandsvertretungen womöglich nur begrenzt oder gar keine Hilfestellung bieten.
Erteilung von Arbeitsgenehmigungen: Die Erteilung von Arbeitsgenehmigungen und Aufenthaltsgenehmigungen liegt nicht in der Zuständigkeit der Botschaften, sondern wird durch die Behörden des Gastlandes geregelt.

Praktische Tipps für Reisende:

Kontaktdaten der Botschaft: Notieren Sie sich die Kontaktdaten der Botschaft Ihres Heimatlandes im Reiseland, bevor Sie abreisen. Diese Informationen können im Notfall sehr wertvoll sein.
Kopien wichtiger Dokumente: Machen Sie Kopien Ihres Reisepasses, Visums und anderer wichtiger Dokumente. Bewahren Sie diese getrennt von den Originalen auf.
Informiert reisen: Informieren Sie sich vor Ihrer Reise über die politischen, sozialen und wirtschaftlichen Verhältnisse im Gastland und beachten Sie Reisewarnungen und -hinweise. Nutzen Sie dafür Krisenfrühwarnsysteme erfahrener Dienstleister wie A3M Global Monitoring.

Tourismuszentrale

Hinweis: Die Einreisebestimmungen können sich jederzeit kurzfristig ändern oder es können individuelle Ausnahmefälle auftreten. Nur die zuständige Auslandsvertretung kann daher rechtsverbindliche Aussagen treffen oder über die hier aufgeführten Informationen hinausgehende Hinweise liefern.

Für genauere Informationen und Rückfragen richten Sie sich bitte an Ihre Reisevertriebsstelle:

BoTravel

website-iconhttps://botravel.de/
email-iconinfo@botravel.de
phone-icon(+49)7651 97 200 66
address-icon Gutachstraße 2, 79822 Titisee-Neustadt, DE

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