Meine Reise
Abreise

Deutschland Country flag

Nationalitäten

Deutschland

Schnellübersicht für Ihre Reise

icon
Zusätzliche Pflichtformulare erforderlich
!
icon
Reisepass erforderlich
!
icon
Kein Visum erforderlich
icon
icon
Keine Einreisegenehmigung erforderlich
icon
icon
Keine Pflichtimpfungen erforderlich
icon
icon
Keine Reisekrankenversicherung erforderlich
icon
Die Übersicht dient als erster Anhaltspunkt. Bitte nehmen Sie zusätzlich die entsprechenden Details zur Kenntnis.
Reiseziel:
Chile Country image

Einreiseinformationen

Einreisedokumente Ausreichend Hinweise
Reisepass ausreichend icon Ja

Ein Reisepass ist für die Einreise ausreichend. Der Reisepass muss bei Reiseantritt eine Restgültigkeit von 6 Monaten haben.

Vorläufiger Reisepass ausreichend icon Ja

Ein vorläufiger Reisepass ist für die Einreise ausreichend. Der vorläufige Reisepass muss bei Reiseantritt eine Restgültigkeit von 6 Monaten haben.

Personalausweis ausreichend ! Nein

Ein Personalausweis ist nicht ausreichend für die Einreise.

Vorläufiger Personalausweis ausreichend ! Nein

Ein vorläufiger Personalausweis ist nicht ausreichend für die Einreise.

Hinweis: Bitte beachten Sie in jedem Falle zusätzlich die Hinweise unter "Erforderliche Formulare und Dokumente für die Einreise".
Ausweisdokumente dürfen weder verschmutzt noch beschädigt sein und müssen über ausreichend freie Seiten verfügen. Reisende sollten sicherstellen, dass ihr Reisepass korrekt gestempelt wird, da es ansonsten zu Schwierigkeiten bei der Ausreise kommen kann. Bitte beachten Sie außerdem, dass es bei als gestohlen oder als verloren gemeldeten Ausweisdokumenten zu Problemen beim Grenzübertritt oder gar zur Einreiseverweigerung kommen kann. 
Die Anforderungen an die Ausweisdokumente können je nach Beförderungsunternehmen abweichen, es ist daher ratsam, sich vor Reiseantritt beim ausführenden Beförderer zu informieren. Beispielsweise verlangen viele Kreuzfahrtanbieter, dass Reisedokumente nach Reiseende noch mindestens 6 Monate gültig sind. 
Achtung: Für Reisende mit NCL (Norwegian Cruise Line) ist ein Reisepass zwingend erforderlich.
Alle Einträge öffnen

Einreisemodalitäten
icon

icon !

Einreise grundsätzlich gestattet: Ja

Die Einreise ist grundsätzlich gestattet.

Zusätzliche Informationen zur Einreise

Bei Einreise wird eine kostenlose Touristenkarte („Tarjeta Única Migratoria“) ausgegeben, die 90 Tage lang gültig ist. Bei Ausreise muss diese wieder vorgelegt werden.
Bei Einreise wird eine kostenlose Touristenkarte („Tarjeta Única Migratoria“) ausgegeben, die 90 Tage lang gültig ist. Bei Ausreise muss diese wieder vorgelegt werden.
In manchen Ländern können Grenzbeamte von Reisenden die Herausgabe von Benutzernamen und Passwörtern für soziale Medien verlangen. Zudem ist unter Umständen die Nutzung bestimmter Anwendungen, Apps oder VPN-Dienste verboten.

Erforderliche Formulare und Dokumente für die Einreise alert icon
icon

icon !

Visum erforderlich für Aufenthalt: Nein

Es ist kein Visum für den Aufenthalt erforderlich.

Sofern eine Reisedauer von 90 Tagen nicht überschritten wird, ist kein Visum erforderlich.
Auf Nachfrage müssen Reisende bei der Ankunft u.U. ein Rück- oder Weiterflugticket, eine Hotelbestätigung und/oder ausreichende finanzielle Mittel vorweisen können.

icon !

Einreisegenehmigung erforderlich für Aufenthalt: Nein

Es sind keine Einschränkungen bekannt.

icon !

Zusätzliche Pflichtformulare und Erklärungen: Ja

Reisende, die älter als 18 Jahre sind, müssen eine Einreiseerklärung ('Declaración Jurada') ausfüllen.

Einreiseerklärung Chile

Bei Reisen auf die Osterinsel ist vor Reiseantritt ein Einreiseformular auszufüllen. Die Bestätigungsmail ist bei Ankunft den Behörden vorzulegen. Reisende dürfen sich maximal 30 Tage auf der Osterinsel aufhalten.

Einreiseformular Osterinseln


Hinweis für Kreuzfahrtreisende: Es besteht die Möglichkeit, dass Reedereien für ihre Gäste das Ausfüllen und die Übermittlung von für die Reise benötigten Formularen übernehmen.
Reisende werden darauf hingewiesen, sich direkt bei der jeweiligen Reederei oder dem zuständigen Reisebüro zu erkundigen, ob ein solcher Service für die gebuchte Kreuzfahrt verfügbar ist und welche spezifischen Dokumente dies gegebenenfalls umfasst. Eine frühzeitige Klärung stellt die fristgerechte und korrekte Einreichung aller erforderlichen Unterlagen sicher.

Aufenthaltsverlängerung

Aufenthaltsverlängerungen können bei der Migrationsbehörde beantragt werden:

Einwanderungsbehörde Chile

Reisende sollten sicherstellen, die zulässige Aufenthaltsdauer im Zielland nicht zu überziehen, um etwaige Sanktionen wie Geldstrafen, Abschiebehaft oder gar Einreisesperren zu vermeiden.

Zoll- und Einfuhrbestimmungen
icon

Landes- und Fremdwährung

Beträge müssen ab einem Gegenwert von 10.000 US-Dollar bei der Einreise deklariert werden. Dies gilt für Bargeldbeträge und Schecks sowie für Wertpapiere (Aktien, Anleihen, etc.). 
Der Besitz und die Einfuhr von Falschgeld wird mit hohen Strafen geahndet.

Einfuhrbeschränkte und verbotene Waren

Der Import von Waffen, Drogen, Pflanzen, pornografischem Material sowie frischen Nahrungsmitteln (einschließlich Obst und Gemüse, Fleisch- und Wurstwaren, Milchprodukten) is strengstens verboten. Auch bei geringen Verstößen drohen hohe Geldstrafen; vereinzelt kann es auch zu Inhaftierungen kommen. Mitgeführte Lebensmittel sollten grundsätzlich beim Zoll deklariert werden.
Die Zollvorschriften sind besonders strikt. Das Einfuhrverbot ist relativ umfassend. Neuwaren (auch im persönlichen Gepäck mitgeführt) sind grundsätzlich anmeldepflichtig und nur bis zu einem Wert von 500 US-Dollar zollfrei.
Weitere Informationen sowie erlaubte Freimengen für die Mitnahme von Alkohol, Tabakprodukten und anderen Waren bietet folgende Webseite:

Zollbehörde Chile

Die Ein- und Ausfuhr von geschützten Tieren- und Pflanzenarten sowie Erzeugnissen daraus ist im Rahmen des Washingtoner Artenschutzabkommens streng geregelt. Eine Ein- bzw. Ausfuhr bedarf daher der expliziten Genehmigung, um Beschlagnahmung und Strafen zu verhindern. Weitere Informationen erteilen die lokalen Zollbehörden des Abreise- oder Ziellandes.

Text des Washingtoner Artenschutzabkommens

Medikamente

Die Einfuhr von bestimmten (auch verschriebenen/ verschreibungspflichtigen) Medikamenten kann Auflagen unterliegen bzw. gänzlich verboten sein. Dies gilt insbesondere für Opiate, Schmerzmittel und Psychopharmaka. Listen möglicherweise verbotener Substanzen sind über die Webseite des International Narcotics Control Board oder die jeweiligen lokalen Behörden abrufbar. Grundsätzlich kann jedoch nur die Botschaft, das Konsulat und/oder das nationale Zollamt verlässlich Auskunft darüber geben, welche Regeln und Vorschriften aktuell im Zielland gelten. Reisenden, die Medikamente mitnehmen, wird grundsätzlich geraten, eine mehrsprachige ärztliche Bescheinigung mitzuführen, die Angaben zu Einzel- und Tagesdosierungen sowie den Wirkstoffnamen des Präparats enthält.

Länderbestimmungen für Reisende, die Arzneimittel mit kontrollierten Substanzen mit sich führen

Zusatzinformationen

Reisende sollten sich vor Reisebeginn bei der zuständigen Auslandsvertretung über die aktuellsten Einfuhr- und Zollbestimmungen des Ziellandes informieren.

Minderjährige und Doppelstaatler

Spezielle Anforderungen für Minderjährige
icon

Kinder in Begleitung eines Erziehungsberechtigten

Minderjährige Reisende in Begleitung eines Elternteils benötigen eine Einverständniserklärung des anderen Sorgeberechtigten, die von einem deutschen oder einem chilenischen Notar oder einer chilenischen Auslandsvertretung beglaubigt wurde. Neben der Geburtsurkunde sind Passdokumente der Eltern vorzulegen. Eine Beglaubigung durch einen deutschen Notar muss mit einer Apostille versehen werden. Genehmigungen, die von einer chilenischen Auslandsvertretung beglaubigt wurden, müssen vom chilenischen Außenministerium nach Einreise und vor Ausreise beglaubigt werden.

Kinder ohne Begleitung von Erziehungsberechtigten

Minderjährige Reisende, die alleine reisen, benötigen eine Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten, die von einem deutschen oder einem chilenischen Notar oder einer chilenischen Auslandsvertretung beglaubigt wurde. Neben der Geburtsurkunde sind Passdokumente der Eltern vorzulegen. Eine Beglaubigung durch einen deutschen Notar muss mit einer Apostille versehen werden. Genehmigungen, die von einer chilenischen Auslandsvertretung beglaubigt wurden, müssen vom chilenischen Außenministerium nach Einreise und vor Ausreise beglaubigt werden.

Weitere Anmerkungen

Aktuell liegen keine gesicherten Informationen vor.

Hinweise für Doppelstaatler
icon

Hinweise für Doppelstaatler

Personen mit doppelter Staatsangehörigkeit sollten beachten, dass das Zielland unter Umständen keine Mehrfachstaatsbürgerschaften anerkennt. Der Anspruch auf konsularische Betreuung im Zielland ist daher nicht gewährleistet, d.h. die Botschaft des anderen Landes kann in Notfällen (u.a. Inhaftierung) womöglich nur begrenzt oder gar keinen Schutz bieten. Zudem können Reisende aufgrund nationaler Bestimmungen zur Leistung des Wehrdienstes verpflichtet werden.

Minderjährige mit Doppelstaatsbürgerschaft

Aktuell liegen keine gesicherten Informationen vor.

Gesundheitsbestimmungen

Impfungen
icon

icon !

Pflichtimpfungen: Nein

Es sind keine Einschränkungen bekannt.

icon !

Empfohlene Impfungen: Ja

Reisende sollten einen kompletten Impfschutz gemäß den Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) sicherstellen:

WHO Impfempfehlungen

Zusätzlich sind für die Reise folgende Impfungen empfohlen:
Covid-19
Hepatitis A

icon !

Impfung bei besonderer Exposition: Ja

Denguefieber (v.a. Mückenstiche)
Hepatitis B (v.a. Sexualkontakt, Nadelstichverletzungen, invasive Maßnahmen im Gesundheitswesen)
Tollwut (v.a. Verletzungen durch infizierte Tiere)

Impfungen, die unter „Besondere Exposition“ gelistet werden, setzen voraus, dass Reisende einem entsprechenden Risiko für Krankheitsübertragung ausgesetzt sind. Da Impfungen mit potenziellen Nebenwirkungen einhergehen können sowie einen Kostenfaktor darstellen, ist je nach Reiseprofil (Reiseroute, Reisedauer), geplanten Freizeitaktivitäten (u.a. Camping, Wandern in bewaldeten Gebieten) und beruflichen Tätigkeiten (v.a. im Krankenhaus sowie in der Land- und Forstwirtschaft) eine Nutzen-Risiko-Abwägung erforderlich.

Reisekrankenversicherung
icon

icon !

Krankenversicherungspflicht: Nein

Der Abschluss einer Reisekrankenversicherung, die auch den Rücktransport mit einschließt, wird generell angeraten, selbst wenn dies seitens des Ziellandes nicht zwingend erforderlich ist. Rechnungen und medizinische Unterlagen, die im Zuge der Behandlung ausgestellt werden, sollten aufbewahrt werden.

Zusatzinformationen

Aktuell liegen keine gesicherten Informationen vor.

Ausreiseinformationen

Ausreisemodalitäten
icon

Landes- und Fremdwährung

Beträge müssen ab einem Gegenwert von 10.000 US-Dollar bei der Ausreise deklariert werden. 

Ausfuhrbeschränkte und verbotene Waren

Es sind keine besonderen Restriktionen im Hinblick auf ausfuhrbeschränkte oder verbotene Waren bekannt.
Die Ein- und Ausfuhr von geschützten Tieren- und Pflanzenarten sowie Erzeugnissen daraus ist im Rahmen des Washingtoner Artenschutzabkommens streng geregelt. Eine Ein- bzw. Ausfuhr bedarf daher der expliziten Genehmigung, um Beschlagnahmung und Strafen zu verhindern. Weitere Informationen erteilen die lokalen Zollbehörden des Abreise- oder Ziellandes.

Text des Washingtoner Artenschutzabkommens

Zusatzinformationen

Es liegen keine weiteren Informationen in Bezug auf Ausreisebestimmungen vor.
Eine gestohlene oder verlorene Touristenkarte (Tarjeta de Turismo) muss vor der Ausreise bei der Policía Internacional in Santiago bzw. von der Policía de Investigaciones ersetzt werden. Andernfalls kann es zu Problemen bei der Ausreise kommen.

Informationen zu Minderjährigen

Die im Falle von allein oder nur mit einem Elternteil reisenden Kindern mitzuführende beglaubigte Einverständniserklärung des nicht mitreisenden Elternteils muss vor Ausreise aus Chile zusätzlich vom chilenischen Außenministerium beglaubigt werden. Zusätzlich ist die Geburtsurkunde des Kindes mitzuführen.

Über das Zielgebiet

Polizei Rettungswagen Feuerwehr
133
Phone icon
131
Phone icon
132
Phone icon

Gut zu wissen
icon

Hauptstadt

Santiago de Chile

Sprachen

Spanisch

Währung

Chilenischer Peso (CLP)

Telefonvorwahl

+56

Trinkgelder

Trinkgelder sind nicht obligatorisch, werden jedoch meistens erwartet.
Restaurants: Das Trinkgeld ist meistens bereits in der Rechnung enthalten. Wer mit dem Service aber besonders zufrieden ist, kann unabhängig davon ein Trinkgeld in Höhe von ca. 5 - 10 % der Rechnungssumme geben.
Hotels: Reinigungskräfte erhalten im Normalfall 1 USD pro Zimmer/Tag, für Gepäckträger/Pagen sind ebenfalls 1 USD pro Gepäckstück angemessen
Taxis: Der Fahrpreis sollte aufgerundet werden
Tourguide: 12 - 18 USD pro Tag (von der gesamten Gruppe)

Medizinische Versorgung
icon

Zugang und Qualität

In Großstädten sowie in touristischen Ortschaften ist eine medizinische Versorgung ähnlich dem EU-Standard zu erwarten.
Private Gesundheitseinrichtungen bieten in der Regel eine umfangreichere Ausstattung als öffentliche, allerdings sind die Behandlungskosten dort meist höher.

Behandlungskosten

Unter Umständen müssen Reisende für die Deckung medizinischer Behandlungskosten in Vorkasse gehen.

Medikamente


Es wird dringend empfohlen, eine eigene Reiseapotheke mitzuführen, die sowohl regelmäßig benötigte Medikamente als auch Arzneimittel für typische Reisebeschwerden enthält.

Zusatzinformationen

Eine Übersicht über lokale Fachärzte und Allgemeinmediziner mit der Möglichkeit der direkten Terminbuchung bietet die Plattform Air Doctor.

Air Doctor

Geld
icon

icon !

Bargeldauszahlung mit Kreditkarte möglich: Ja

An Geldautomaten lässt sich mit herkömmlichen Kreditkarten Geld abheben.

icon !

Bargeldauszahlung mit Bank-/Debitkarte möglich: Ja

Oftmals werden Bankkarten mit V-Pay von ATMs nicht angenommen.
An Geldautomaten lässt sich mit einer ausländischen Bank-/Debitkarte Geld abheben.

icon !

Kreditkartenzahlung: Ja

Zahlungen mit herkömmlichen Kreditkarten werden vielerorts akzeptiert.

Mobile Zahlungsarten

Auch mobile Zahlungsmethoden werden im täglichen Gebrauch immer häufiger genutzt. Internationale Anbieter sind zum Beispiel Apple Pay, Google Pay, Samsung Pay oder PayPal.

Zusatzinformationen


Beim Gebrauch von Kreditkarten in Geschäften oder an Geldautomaten können Kartendaten über manipulierte Lesegeräte (Skimming) abgegriffen werden. Für den Fall des Kartenverlustes oder Diebstahls, sowie bei vermuteten Betrugs- oder Missbrauchsfällen sollten Reisende die Kontaktdaten ihrer Bank mit sich führen (Servicenummer, App/Online-Zugriff), um schnellstmöglich Sicherheitsmaßnahmen, wie z.B. Kartensperrungen, einleiten zu können.

Reisenden wird geraten, vor anstehenden Auslandsreisen ihr Geldinstitut zu kontaktieren, um sich über mögliche Einschränkungen bei der Bezahlung/Bargeldabhebung sowie alternative Geldversorgungsmöglichkeiten im Zielland zu informieren.

Kreditkarten von American Express werden außerhalb der USA oft nur selten oder gar nicht akzeptiert.

Infrastruktur
icon

icon !

Steckdosenadapter: Ja

Reisende sollten sicherheitshalber einen Steckeradapter mit sich führen, da im Zielland mehrere Steckdosentypen existieren oder nicht der Steckdosentyp zu erwarten ist, der im Ausgangsland verbreitet ist.

Stecker und Steckdosentypen

Internet- und Mobilfunk

Auf Reisen fällt aufgrund der intensiven Verwendung von Mobilgeräten (Navigation und Suche nach Unterkünften oder Restaurants, Kommunikation mit Familie/Freunden) oft ein erheblicher Datenverbrauch an. Die Nutzung inländischer Tarife für internationales Roaming kann unter Umständen jedoch mit äußerst hohen Kosten verbunden sein. Oft erweisen sich daher lokale SIM-Karten (für entsperrte Geräte) oder eSIM-Services (für kompatible Endgeräte) als deutlich kostengünstigere Alternativen zum Inlandstarif.

Reisende sollten beachten, dass auch in Ländern mit guter Netzverfügbarkeit eine durchgängige Abdeckung in ländlichen oder entlegenen Gebieten nicht immer gewährleistet werden kann. Detaillierte Angaben zur Netzabdeckung im ausgewählten Zielland stellt die GSM Association auf ihrer Webseite bereit.

GSM Association

Verkehr
icon

Tempolimit innerorts

Die im Folgenden aufgeführten Höchstgeschwindigkeiten gelten, sofern nicht anders durch entsprechende Schilder gekennzeichnet.

Innerorts gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h.

Tempolimit außerorts

Außerhalb von Städten und anderen bewohnten Gebieten gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h.

Tempolimit Autobahn

Auf Autobahnen gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h.

Promillegrenze

Im Land gilt eine Promillegrenze von 0,3.

Zusatzinformationen

In Chile gilt Rechtsverkehr.

Strafrechtliche Besonderheiten
icon

Strafrechtliche Besonderheiten

Ein Ausweisdokument ist stets mitzuführen. Sollten Reisende bei Kontrollen kein gültiges Ausweisdokument vorweisen können, sind Strafen möglich.

Der Konsum von Alkohol im öffentlichen Raum ist außerhalb lizenzierter Lokale illegal und kann strafrechtlich geahndet werden.


Verstöße gegen Betäubungsmittelgesetze (u.a. Drogenbesitz/-Handel/-Konsum) sind strafbar und werden zum Teil sehr streng geahndet. Es ist mit langjährigen Haftstrafen zu rechnen.

In Nationalparks ist das Entfachen von Feuern streng verboten. Dies gilt auch für die Nutzung von Campingkochern an nicht ausgeschriebenen Orten.
Der Besitz von Waffen ist strafbar und/oder nur mit Genehmigung erlaubt.

Ansprechpartner vor Ort
icon

Diplomatische Vertretungen

Unter dem folgenden Link finden Sie Informationen zu Ihrer Vertretung im Ausland:

EmbassyPages

Staatsangehörige von EU-Mitgliedsstaaten haben bei fehlender eigener diplomatischer Vertretung im Zielland die Möglichkeit, konsularische Betreuung in der Botschaft eines anderen EU-Mitgliedsstaates einzuholen.

Botschaften und Auslandsvertretungen bieten eine Vielzahl von Dienstleistungen an, die allerdings je nach Land und spezifischer Situation variieren können.

Wichtige Aufgaben von Botschaften und Konsulaten:

Schutz und Unterstützung der Staatsangehörigen: Sie bieten Hilfe bei Notfällen, wie verlorenen Pässen, Unfällen oder Naturkatastrophen. Auch in Fällen von Verhaftung oder Inhaftierung im Ausland kann die Botschaft Unterstützung anbieten.
Visa und Einreiseinformationen: Botschaften sind oft für die Ausstellung von Visa zuständig und bieten Informationen über Einreisebestimmungen, die sich je nach Ziel- und Herkunftsland unterscheiden können.
Reisedokumente: Bei Verlust oder Diebstahl des Reisepasses kann die Botschaft Ersatzdokumente ausstellen, die es Reisenden ermöglichen, nach Hause zurückzukehren.
Notfallhilfe: In Krisensituationen (wie z.B. politischen Unruhen oder Naturkatastrophen) bieten Botschaften und Konsulate Evakuierungshilfe und Sicherheitshinweise.
Bürgerdienst: Botschaften bieten Dienstleistungen wie die Beglaubigung von Dokumenten, die Registrierung von Geburten im Ausland oder die Unterstützung bei rechtlichen Angelegenheiten.

Was Botschaften und Konsulate nicht leisten können:

Rechtsberatung und Rechtsvertretung: Botschaften können keine Rechtsberatung anbieten oder Rechtsvertretung vor Gericht übernehmen. Sie können jedoch Listen von lokalen Anwälten bereitstellen.
Finanzielle Unterstützung: In der Regel können Botschaften keine finanziellen Hilfen gewähren oder Reise- und Unterkunftskosten übernehmen, es sei denn, es handelt sich um sehr spezielle Notfälle.
Einmischung in die Justiz eines Gastlandes: Botschaften können nicht in die Gerichtsbarkeit des Gastlandes eingreifen oder deren Entscheidungen beeinflussen.
Hilfe für Personen mit doppelter Staatsbürgerschaft: Der Anspruch auf konsularische Betreuung im Zielland kann in diesem Fall oft nicht gewährleistet werden, d.h. in Notfällen (u.a. Inhaftierung) können Botschaften oder Auslandsvertretungen womöglich nur begrenzt oder gar keine Hilfestellung bieten.
Erteilung von Arbeitsgenehmigungen: Die Erteilung von Arbeitsgenehmigungen und Aufenthaltsgenehmigungen liegt nicht in der Zuständigkeit der Botschaften, sondern wird durch die Behörden des Gastlandes geregelt.

Praktische Tipps für Reisende:

Kontaktdaten der Botschaft: Notieren Sie sich die Kontaktdaten der Botschaft Ihres Heimatlandes im Reiseland, bevor Sie abreisen. Diese Informationen können im Notfall sehr wertvoll sein.
Kopien wichtiger Dokumente: Machen Sie Kopien Ihres Reisepasses, Visums und anderer wichtiger Dokumente. Bewahren Sie diese getrennt von den Originalen auf.
Informiert reisen: Informieren Sie sich vor Ihrer Reise über die politischen, sozialen und wirtschaftlichen Verhältnisse im Gastland und beachten Sie Reisewarnungen und -hinweise. Nutzen Sie dafür Krisenfrühwarnsysteme erfahrener Dienstleister wie A3M Global Monitoring.

Tourismuszentrale

Hinweis: Die Einreisebestimmungen können sich jederzeit kurzfristig ändern oder es können individuelle Ausnahmefälle auftreten. Nur die zuständige Auslandsvertretung kann daher rechtsverbindliche Aussagen treffen oder über die hier aufgeführten Informationen hinausgehende Hinweise liefern.

Für genauere Informationen und Rückfragen richten Sie sich bitte an Ihre Reisevertriebsstelle:

BoTravel

website-iconhttps://botravel.de/
email-iconinfo@botravel.de
phone-icon(+49)7651 97 200 66
address-icon Gutachstraße 2, 79822 Titisee-Neustadt, DE

Leider konnte kein Visadienstleister für dieses Reiseziel ermittelt werden. Bitte beantragen sie das Visum über die Funktion "Selbst beantragen".