Meine Reise
Abreise

Deutschland Country flag

Nationalitäten

Deutschland

Schnellübersicht für Ihre Reise

icon
Zusätzliche Pflichtformulare erforderlich
!
icon
Reisepass erforderlich
!
icon
Kein Visum erforderlich
icon
icon
Keine Einreisegenehmigung erforderlich
icon
icon
Keine Pflichtimpfungen erforderlich
icon
icon
Keine Reisekrankenversicherung erforderlich
icon
Die Übersicht dient als erster Anhaltspunkt. Bitte nehmen Sie zusätzlich die entsprechenden Details zur Kenntnis.
Reiseziel:
Malaysia Country image

Einreiseinformationen

Einreisedokumente Ausreichend Hinweise
Reisepass ausreichend icon Ja

Ein Reisepass ist für die Einreise ausreichend. Der Reisepass muss eine Restgültigkeit von 6 Monaten über die Reisedauer hinaus haben.

Vorläufiger Reisepass ausreichend ! Nein

Ein vorläufiger Reisepass ist nicht ausreichend für die Einreise.

Personalausweis ausreichend ! Nein

Ein Personalausweis ist nicht ausreichend für die Einreise.

Vorläufiger Personalausweis ausreichend ! Nein

Ein vorläufiger Personalausweis ist nicht ausreichend für die Einreise.

Hinweis: Bitte beachten Sie in jedem Falle zusätzlich die Hinweise unter "Erforderliche Formulare und Dokumente für die Einreise".
Ausweisdokumente dürfen weder verschmutzt noch beschädigt sein und müssen über ausreichend freie Seiten verfügen. Reisende sollten sicherstellen, dass ihr Reisepass korrekt gestempelt wird, da es ansonsten zu Schwierigkeiten bei der Ausreise kommen kann. Bitte beachten Sie außerdem, dass es bei als gestohlen oder als verloren gemeldeten Ausweisdokumenten zu Problemen beim Grenzübertritt oder gar zur Einreiseverweigerung kommen kann. 
Die Anforderungen an die Ausweisdokumente können je nach Beförderungsunternehmen abweichen, es ist daher ratsam, sich vor Reiseantritt beim ausführenden Beförderer zu informieren. Beispielsweise verlangen viele Kreuzfahrtanbieter, dass Reisedokumente nach Reiseende noch mindestens 6 Monate gültig sind.
Alle Einträge öffnen

Einreisemodalitäten
icon

icon !

Einreise grundsätzlich gestattet: Ja

Die Einreise ist grundsätzlich gestattet.

Auswärtiges Amt:
Vor Reisen in das sich von den Süd-Philippinen und bis in den Nordosten von Sabah erstreckende Sulu-Archipel und das dazwischenliegende Seegebiet wird gewarnt.

Von Reisen an die Nord- und Ostküste des Bundesstaats Sabah (von Kudat bis Tawau inklusive Sandakan, Lahad Dahu und Semporna), in das dazwischen gelegene Seegebiet sowie auf die angrenzenden Inseln wird dringend abgeraten.
Von Durchfahrten der Küsten vor Nord- und Ost-Sabah mit privaten (Segel)schiffen wird dringend abgeraten.

Von nicht notwendigen Reisen auf die Inseln Balambangan, Banggi, Jambongan und Lankayan in der Sulusee, nördlich von Sabah, die Inseln Mabul, Pom Pom, Kapalai, Ligitan, Sipadan und Mataking in der Celebessee, südlich und östlich von Sabah, wird abgeraten.

Von Reisen zwischen Malaysia und Thailand auf dem Landweg wird dringend abgeraten.

Auswärtiges Amt

Zusätzliche Informationen zur Einreise

Bei Ankunft werden biometrische Daten (u.a. Fingerabdrücke, Fotos) des Reisenden erfasst.

Bei der Einreise über die Flughäfen KLIA1 und KLIA2 in Kuala Lumpur haben Reisende die Option, sich im Voraus zu registrieren, um das "E-gate/Autogate" zu nutzen und damit mögliche Wartezeiten bei der Passkontrolle zu vermeiden. Nach der Registrierung ist bei der ersten Einreise eine Überprüfung am regulären Passschalter notwendig. Das "Autogate" kann dann erst bei der Ausreise und danach stattfindenden Ein- und Ausreisen genutzt werden.

Das malaysische Flughafenpersonal weist darauf hin, dass beim Registrierungsprozess die Auswahl von „DGR - Deutschland“ erforderlich ist, um mögliche Schwierigkeiten zu vermeiden.

In manchen Ländern können Grenzbeamte von Reisenden die Herausgabe von Benutzernamen und Passwörtern für soziale Medien verlangen. Zudem ist unter Umständen die Nutzung bestimmter Anwendungen, Apps oder VPN-Dienste verboten.

Erforderliche Formulare und Dokumente für die Einreise alert icon
icon

icon !

Visum erforderlich für Aufenthalt: Nein

Es ist kein Visum für den Aufenthalt erforderlich.

Sofern eine Reisedauer von 90 Tagen nicht überschritten wird, ist kein Visum erforderlich.
Auf Nachfrage müssen Reisende bei der Ankunft u.U. ein Rück- oder Weiterflugticket, eine Hotelbestätigung und/oder ausreichende finanzielle Mittel vorweisen können.

icon !

Einreisegenehmigung erforderlich für Aufenthalt: Nein

Es sind keine Einschränkungen bekannt.

icon !

Zusätzliche Pflichtformulare und Erklärungen: Ja

Reisende müssen innerhalb von 3 Tagen vor Reiseantritt die "Digital Arrival Card" ausfüllen.

Malaysia Digital Arrival Card


Hinweis für Kreuzfahrtreisende: Es besteht die Möglichkeit, dass Reedereien für ihre Gäste das Ausfüllen und die Übermittlung von für die Reise benötigten Formularen übernehmen.
Reisende werden darauf hingewiesen, sich direkt bei der jeweiligen Reederei oder dem zuständigen Reisebüro zu erkundigen, ob ein solcher Service für die gebuchte Kreuzfahrt verfügbar ist und welche spezifischen Dokumente dies gegebenenfalls umfasst. Eine frühzeitige Klärung stellt die fristgerechte und korrekte Einreichung aller erforderlichen Unterlagen sicher.

Aufenthaltsverlängerung

Für eine Aufenthaltsverlängerung sollten sich Reisende an das Immigration Department des Innenministeriums in Putrajaya wenden.
Reisende sollten sicherstellen, die zulässige Aufenthaltsdauer im Zielland nicht zu überziehen, um etwaige Sanktionen wie Geldstrafen, Abschiebehaft oder gar Einreisesperren zu vermeiden.

Zoll- und Einfuhrbestimmungen
icon

Landes- und Fremdwährung

Lokale und ausländische Währung darf unbegrenzt eingeführt werden. Lokale Währung muss ab einem Betrag von 30.000 MYR, ausländische Währung ab einem Gegenwert von 10.000 USD deklariert werden.
Der Besitz und die Einfuhr von Falschgeld wird mit hohen Strafen geahndet.

Einfuhrbeschränkte und verbotene Waren

Für folgende Waren gibt es ein Einfuhrverbot: alle Waren aus Südafrika und Israel.
Die Einfuhr von Drogen und Betäubungsmitteln aller Art ist strengstens verboten. Im Falle einer Zuwiderhandlung drohen drakonische Strafen bis hin zur Todesstrafe. Achtung: Auch der Nachweis von Drogen im Blut bzw. Urin ist strafbar, entsprechende Tests können bei der Einreise aus bestimmten Herkunftsländern durchgeführt werden.
Weitere Informationen sowie erlaubte Freimengen für die Mitnahme von Alkohol, Tabakprodukten und anderen Waren bietet folgende Webseite:

Zollbehörde Malaysia

Die Ein- und Ausfuhr von geschützten Tieren- und Pflanzenarten sowie Erzeugnissen daraus ist im Rahmen des Washingtoner Artenschutzabkommens streng geregelt. Eine Ein- bzw. Ausfuhr bedarf daher der expliziten Genehmigung, um Beschlagnahmung und Strafen zu verhindern. Weitere Informationen erteilen die lokalen Zollbehörden des Abreise- oder Ziellandes.

Text des Washingtoner Artenschutzabkommens

Medikamente

Die Einfuhr von bestimmten (auch verschriebenen/ verschreibungspflichtigen) Medikamenten kann Auflagen unterliegen bzw. gänzlich verboten sein. Dies gilt insbesondere für Opiate, Schmerzmittel und Psychopharmaka. Listen möglicherweise verbotener Substanzen sind über die Webseite des International Narcotics Control Board oder die jeweiligen lokalen Behörden abrufbar. Grundsätzlich kann jedoch nur die Botschaft, das Konsulat und/oder das nationale Zollamt verlässlich Auskunft darüber geben, welche Regeln und Vorschriften aktuell im Zielland gelten. Reisenden, die Medikamente mitnehmen, wird grundsätzlich geraten, eine mehrsprachige ärztliche Bescheinigung mitzuführen, die Angaben zu Einzel- und Tagesdosierungen sowie den Wirkstoffnamen des Präparats enthält.

Länderbestimmungen für Reisende, die Arzneimittel mit kontrollierten Substanzen mit sich führen

Zusatzinformationen

Informationen zu Einfuhrrestriktionen und Freimengen bietet folgende Webseite.

Malaysische Zollbehörde - Ratgeber für Reisende

Reisende sollten sich vor Reisebeginn bei der zuständigen Auslandsvertretung über die aktuellsten Einfuhr- und Zollbestimmungen des Ziellandes informieren.

Minderjährige und Doppelstaatler

Spezielle Anforderungen für Minderjährige
icon

Kinder in Begleitung eines Erziehungsberechtigten

Hinsichtlich der Einreise von Minderjährigen sind keine besonderen Bestimmungen bekannt. Es ist jedoch ratsam, dass Minderjährige, die alleine oder mit nur einem Elternteil/Sorgeberechtigten reisen, eine Einverständniserklärung bzw. Reisevollmacht mitführen.

Kinder ohne Begleitung von Erziehungsberechtigten

Hinsichtlich der Einreise von Minderjährigen sind keine besonderen Bestimmungen bekannt. Es ist jedoch ratsam, dass Minderjährige, die alleine oder mit nur einem Elternteil/Sorgeberechtigten reisen, eine Einverständniserklärung bzw. Reisevollmacht mitführen.

Weitere Anmerkungen

Aktuell liegen keine gesicherten Informationen vor.

Hinweise für Doppelstaatler
icon

Hinweise für Doppelstaatler

Die doppelte Staatsbürgerschaft wird in Malaysia weder anerkannt noch zugelassen. Wenn malaysische Behörden erfahren, dass Sie ausländischer und gleichzeitig malaysischer Staatsbürger sind, können sie von Ihnen verlangen, dass Sie Ihre ausländische Staatsbürgerschaft sofort aufgeben oder die malaysische Staatsbürgerschaft verlieren.
Personen mit doppelter Staatsangehörigkeit sollten beachten, dass das Zielland unter Umständen keine Mehrfachstaatsbürgerschaften anerkennt. Der Anspruch auf konsularische Betreuung im Zielland ist daher nicht gewährleistet, d.h. die Botschaft des anderen Landes kann in Notfällen (u.a. Inhaftierung) womöglich nur begrenzt oder gar keinen Schutz bieten. Zudem können Reisende aufgrund nationaler Bestimmungen zur Leistung des Wehrdienstes verpflichtet werden.

Minderjährige mit Doppelstaatsbürgerschaft

Aktuell liegen keine gesicherten Informationen vor.

Gesundheitsbestimmungen

Impfungen
icon

icon !

Pflichtimpfungen: Nein

Es sind keine Einschränkungen bekannt.

icon !

Empfohlene Impfungen: Ja

Typhus (vor allem bei einfachem Reisestil)

icon !

Impfung bei besonderer Exposition: Ja

Denguefieber (v.a. Mückenstiche)
Hepatitis B (v.a. Sexualkontakt, Nadelstichverletzungen, invasive Maßnahmen im Gesundheitswesen)
Typhus (v.a. schlechte Hygienebedingungen, kontaminierte Lebensmittel und Trinkwasser)
Cholera (v.a. mangelhafte Hygienezustände und Aufenthalt in aktuellen Ausbruchsgebieten)
Tollwut (v.a. Verletzungen durch infizierte Tiere)
Japanische Enzephalitis (v.a. Mückenstiche während der Hauptübertragungszeit)
Malariaprophylaxe
Chikungunya (Mückenstiche)

Impfungen, die unter „Besondere Exposition“ gelistet werden, setzen voraus, dass Reisende einem entsprechenden Risiko für Krankheitsübertragung ausgesetzt sind. Da Impfungen mit potenziellen Nebenwirkungen einhergehen können sowie einen Kostenfaktor darstellen, ist je nach Reiseprofil (Reiseroute, Reisedauer), geplanten Freizeitaktivitäten (u.a. Camping, Wandern in bewaldeten Gebieten) und beruflichen Tätigkeiten (v.a. im Krankenhaus sowie in der Land- und Forstwirtschaft) eine Nutzen-Risiko-Abwägung erforderlich.

Reisekrankenversicherung
icon

icon !

Krankenversicherungspflicht: Nein

Der Abschluss einer Reisekrankenversicherung, die auch den Rücktransport mit einschließt, wird generell angeraten, selbst wenn dies seitens des Ziellandes nicht zwingend erforderlich ist. Rechnungen und medizinische Unterlagen, die im Zuge der Behandlung ausgestellt werden, sollten aufbewahrt werden.

Zusatzinformationen

Reisenden aus Ländern, in denen Mpox-Fälle gemeldet wurden, wird geraten, für 21 Tage ihren Gesundheitszustand zu überwachen.

Ausreiseinformationen

Ausreisemodalitäten
icon

Landes- und Fremdwährung

Es gelten keine besonderen Ausfuhrbestimmungen.

Ausfuhrbeschränkte und verbotene Waren

Es sind keine besonderen Restriktionen im Hinblick auf ausfuhrbeschränkte oder verbotene Waren bekannt.
Die Ein- und Ausfuhr von geschützten Tieren- und Pflanzenarten sowie Erzeugnissen daraus ist im Rahmen des Washingtoner Artenschutzabkommens streng geregelt. Eine Ein- bzw. Ausfuhr bedarf daher der expliziten Genehmigung, um Beschlagnahmung und Strafen zu verhindern. Weitere Informationen erteilen die lokalen Zollbehörden des Abreise- oder Ziellandes.

Text des Washingtoner Artenschutzabkommens

Zusatzinformationen

Es liegen keine weiteren Informationen in Bezug auf Ausreisebestimmungen vor.

Informationen zu Minderjährigen

Es gelten keine besonderen Bestimmungen für Minderjährige.

Über das Zielgebiet

Zentrale Notrufnummer Polizei Rettungswagen Feuerwehr
999 oder 112 (mobil)
Phone icon
999 oder 112 (mobil)
Phone icon
999 oder 112 (mobil)
Phone icon
994
Phone icon

Gut zu wissen
icon

Hauptstadt

Kuala Lumpur

Sprachen

Malaysisch

Währung

Ringgit (MYR)

Telefonvorwahl

+60

Trinkgelder

Trinkgelder sind in Malaysia eher unüblich und werden nicht erwartet. Wer den erhaltenen Service aber dennoch honorieren möchte, kann den Betrag aufrunden oder das Wechselgeld hinterlassen.

Medizinische Versorgung
icon

Zugang und Qualität

In Großstädten sowie in touristischen Ortschaften ist eine medizinische Versorgung ähnlich dem EU-Standard zu erwarten.
Private Gesundheitseinrichtungen bieten in der Regel eine umfangreichere Ausstattung als öffentliche, allerdings sind die Behandlungskosten dort meist höher.

Behandlungskosten

In der Regel sind die Behandlungskosten vor Ort zu begleichen. Die Zahlung kann üblicherweise bar oder per Kreditkarte erfolgen.

Medikamente


Es wird dringend empfohlen, eine eigene Reiseapotheke mitzuführen, die sowohl regelmäßig benötigte Medikamente als auch Arzneimittel für typische Reisebeschwerden enthält.

Zusatzinformationen

Eine Übersicht über lokale Fachärzte und Allgemeinmediziner mit der Möglichkeit der direkten Terminbuchung bietet die Plattform Air Doctor.

Air Doctor

Geld
icon

icon !

Bargeldauszahlung mit Kreditkarte möglich: Ja

An Geldautomaten lässt sich mit herkömmlichen Kreditkarten Geld abheben.

icon !

Bargeldauszahlung mit Bank-/Debitkarte möglich: Ja

An Geldautomaten lässt sich mit einer ausländischen Bank-/Debitkarte Geld abheben.

icon !

Kreditkartenzahlung: Ja

Zahlungen mit herkömmlichen Kreditkarten werden vielerorts akzeptiert.

Mobile Zahlungsarten

Auch mobile Zahlungsmethoden werden im täglichen Gebrauch immer häufiger genutzt. Internationale Anbieter sind zum Beispiel Apple Pay, Google Pay, Samsung Pay oder PayPal.

Zusatzinformationen


Beim Gebrauch von Kreditkarten in Geschäften oder an Geldautomaten können Kartendaten über manipulierte Lesegeräte (Skimming) abgegriffen werden. Für den Fall des Kartenverlustes oder Diebstahls, sowie bei vermuteten Betrugs- oder Missbrauchsfällen sollten Reisende die Kontaktdaten ihrer Bank mit sich führen (Servicenummer, App/Online-Zugriff), um schnellstmöglich Sicherheitsmaßnahmen, wie z.B. Kartensperrungen, einleiten zu können.

Reisenden wird geraten, vor anstehenden Auslandsreisen ihr Geldinstitut zu kontaktieren, um sich über mögliche Einschränkungen bei der Bezahlung/Bargeldabhebung sowie alternative Geldversorgungsmöglichkeiten im Zielland zu informieren.

Kreditkarten von American Express werden außerhalb der USA oft nur selten oder gar nicht akzeptiert.

Infrastruktur
icon

icon !

Steckdosenadapter: Ja

Reisende sollten sicherheitshalber einen Steckeradapter mit sich führen, da im Zielland mehrere Steckdosentypen existieren oder nicht der Steckdosentyp zu erwarten ist, der im Ausgangsland verbreitet ist.

Stecker und Steckdosentypen

Internet- und Mobilfunk

Auf Reisen fällt aufgrund der intensiven Verwendung von Mobilgeräten (Navigation und Suche nach Unterkünften oder Restaurants, Kommunikation mit Familie/Freunden) oft ein erheblicher Datenverbrauch an. Die Nutzung inländischer Tarife für internationales Roaming kann unter Umständen jedoch mit äußerst hohen Kosten verbunden sein. Oft erweisen sich daher lokale SIM-Karten (für entsperrte Geräte) oder eSIM-Services (für kompatible Endgeräte) als deutlich kostengünstigere Alternativen zum Inlandstarif.

Reisende sollten beachten, dass auch in Ländern mit guter Netzverfügbarkeit eine durchgängige Abdeckung in ländlichen oder entlegenen Gebieten nicht immer gewährleistet werden kann. Detaillierte Angaben zur Netzabdeckung im ausgewählten Zielland stellt die GSM Association auf ihrer Webseite bereit.

GSM Association

Verkehr
icon

icon !

Internationaler Führerschein erforderlich: Ja

Der nationale Führerschein ist immer mitzuführen.

Tempolimit innerorts

Die im Folgenden aufgeführten Höchstgeschwindigkeiten gelten, sofern nicht anders durch entsprechende Schilder gekennzeichnet.

Innerorts gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h.

Tempolimit außerorts

Außerhalb von Städten und anderen bewohnten Gebieten gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 90 km/h.

Tempolimit Autobahn

Auf Autobahnen gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 110 km/h.

Promillegrenze

Im Land gilt eine Promillegrenze von 0,8.

Zusatzinformationen

In Malaysia gilt Linksverkehr.

Strafrechtliche Besonderheiten
icon

Strafrechtliche Besonderheiten

Ein Ausweisdokument ist stets mitzuführen. Sollten Reisende bei Kontrollen kein gültiges Ausweisdokument vorweisen können, sind Strafen möglich.

Der Konsum von Alkohol im öffentlichen Raum ist außerhalb lizenzierter Lokale illegal und kann strafrechtlich geahndet werden.

Jegliche Handlung, die als das Propagieren einer anderen als im Land vorherrschenden Religion interpretiert werden kann, ist strafrechtlich untersagt. Dies umfasst auch die Verbreitung religiöser Schriften.
Politische Aktivitäten, wie die Teilnahme an politischen Demonstrationen oder Kundgebungen, sind Reisenden verboten und können geahndet werden.
Für Drogendelikte (z.B. Besitz/Handel/Konsum) kann die Todesstrafe verhängt werden.
Beim Mieten von Motorrädern besteht Helmpflicht.

Ansprechpartner vor Ort
icon

Diplomatische Vertretungen

Unter dem folgenden Link finden Sie Informationen zu Ihrer Vertretung im Ausland:

EmbassyPages

Staatsangehörige von EU-Mitgliedsstaaten haben bei fehlender eigener diplomatischer Vertretung im Zielland die Möglichkeit, konsularische Betreuung in der Botschaft eines anderen EU-Mitgliedsstaates einzuholen.

Botschaften und Auslandsvertretungen bieten eine Vielzahl von Dienstleistungen an, die allerdings je nach Land und spezifischer Situation variieren können.

Wichtige Aufgaben von Botschaften und Konsulaten:

Schutz und Unterstützung der Staatsangehörigen: Sie bieten Hilfe bei Notfällen, wie verlorenen Pässen, Unfällen oder Naturkatastrophen. Auch in Fällen von Verhaftung oder Inhaftierung im Ausland kann die Botschaft Unterstützung anbieten.
Visa und Einreiseinformationen: Botschaften sind oft für die Ausstellung von Visa zuständig und bieten Informationen über Einreisebestimmungen, die sich je nach Ziel- und Herkunftsland unterscheiden können.
Reisedokumente: Bei Verlust oder Diebstahl des Reisepasses kann die Botschaft Ersatzdokumente ausstellen, die es Reisenden ermöglichen, nach Hause zurückzukehren.
Notfallhilfe: In Krisensituationen (wie z.B. politischen Unruhen oder Naturkatastrophen) bieten Botschaften und Konsulate Evakuierungshilfe und Sicherheitshinweise.
Bürgerdienst: Botschaften bieten Dienstleistungen wie die Beglaubigung von Dokumenten, die Registrierung von Geburten im Ausland oder die Unterstützung bei rechtlichen Angelegenheiten.

Was Botschaften und Konsulate nicht leisten können:

Rechtsberatung und Rechtsvertretung: Botschaften können keine Rechtsberatung anbieten oder Rechtsvertretung vor Gericht übernehmen. Sie können jedoch Listen von lokalen Anwälten bereitstellen.
Finanzielle Unterstützung: In der Regel können Botschaften keine finanziellen Hilfen gewähren oder Reise- und Unterkunftskosten übernehmen, es sei denn, es handelt sich um sehr spezielle Notfälle.
Einmischung in die Justiz eines Gastlandes: Botschaften können nicht in die Gerichtsbarkeit des Gastlandes eingreifen oder deren Entscheidungen beeinflussen.
Hilfe für Personen mit doppelter Staatsbürgerschaft: Der Anspruch auf konsularische Betreuung im Zielland kann in diesem Fall oft nicht gewährleistet werden, d.h. in Notfällen (u.a. Inhaftierung) können Botschaften oder Auslandsvertretungen womöglich nur begrenzt oder gar keine Hilfestellung bieten.
Erteilung von Arbeitsgenehmigungen: Die Erteilung von Arbeitsgenehmigungen und Aufenthaltsgenehmigungen liegt nicht in der Zuständigkeit der Botschaften, sondern wird durch die Behörden des Gastlandes geregelt.

Praktische Tipps für Reisende:

Kontaktdaten der Botschaft: Notieren Sie sich die Kontaktdaten der Botschaft Ihres Heimatlandes im Reiseland, bevor Sie abreisen. Diese Informationen können im Notfall sehr wertvoll sein.
Kopien wichtiger Dokumente: Machen Sie Kopien Ihres Reisepasses, Visums und anderer wichtiger Dokumente. Bewahren Sie diese getrennt von den Originalen auf.
Informiert reisen: Informieren Sie sich vor Ihrer Reise über die politischen, sozialen und wirtschaftlichen Verhältnisse im Gastland und beachten Sie Reisewarnungen und -hinweise. Nutzen Sie dafür Krisenfrühwarnsysteme erfahrener Dienstleister wie A3M Global Monitoring.

Tourismuszentrale

Hinweis: Die Einreisebestimmungen können sich jederzeit kurzfristig ändern oder es können individuelle Ausnahmefälle auftreten. Nur die zuständige Auslandsvertretung kann daher rechtsverbindliche Aussagen treffen oder über die hier aufgeführten Informationen hinausgehende Hinweise liefern.

Für genauere Informationen und Rückfragen richten Sie sich bitte an Ihre Reisevertriebsstelle:

BoTravel

website-iconhttps://botravel.de/
email-iconinfo@botravel.de
phone-icon(+49)7651 97 200 66
address-icon Gutachstraße 2, 79822 Titisee-Neustadt, DE

Leider konnte kein Visadienstleister für dieses Reiseziel ermittelt werden. Bitte beantragen sie das Visum über die Funktion "Selbst beantragen".