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Abreise

Deutschland (FRA) Country flag

Nationalitäten

Deutschland

Schnellübersicht für Ihre Reise

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Einreisegenehmigung für ein Reiseziel erforderlich
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Reiseziel: country flag USA / Vereinigte Staaten (Transit)
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Reisepass für alle Reiseziele erforderlich
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Kein Visum erforderlich
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Kinderreisepass ausreichend
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Keine Pflichtimpfungen erforderlich
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Keine Reisekrankenversicherung erforderlich
Die Übersicht dient als erster Anhaltspunkt. Bitte nehmen Sie zusätzlich die entsprechenden Details zur Kenntnis. Sollten Sie mehr als einen Transit haben, der in einem hier nicht aufgeführten Land stattfindet, recherchieren Sie bitte die Bestimmungen für den nicht aufgeführten Transit eigenständig.

Ihr Reiseverlauf

Mexiko (CUN) Geändert

Einreise aus: Deutschland (FRA)

Wichtige Änderungen, die Ihre Aufmerksamkeit benötigen!

Bitte beachten Sie die Änderungen in folgenden Bereichen:

  • Einreisemodalitäten

Reiseziel:
Mexiko (CUN) Country image

Einreiseinformationen

Einreisedokumente Ausreichend Hinweise
Reisepass ausreichend Ja

Ein Reisepass ist für die Einreise ausreichend. Der Reisepass muss bei Reiseantritt eine Restgültigkeit von 6 Monaten haben.

Vorläufiger Reisepass ausreichend Ja

Ein vorläufiger Reisepass ist für die Einreise ausreichend. Der vorläufige Reisepass muss bei Reiseantritt eine Restgültigkeit von 6 Monaten haben.

Personalausweis ausreichend ! Nein

Ein Personalausweis ist nicht ausreichend für die Einreise.

Vorläufiger Personalausweis ausreichend ! Nein

Ein vorläufiger Personalausweis ist nicht ausreichend für die Einreise.

Kinderreisepass ausreichend Ja

Ein Kinderreisepass ist für die Einreise ausreichend. Der Kinderreisepass muss bei Reiseantritt eine Restgültigkeit von 6 Monaten haben.

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Einreisemodalitäten Geändert

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Einreise grundsätzlich gestattet: Ja Geändert

Die Einreise ist grundsätzlich gestattet.

Auswärtiges Amt:
Von Reisen in folgende Regionen wird dringend abgeraten:
- Bundesstaat Colima, mit Ausnahme von Manzanillo bei Anreise per Schiff oder Flugzeug
- Bundesstaat Guerrero, mit Ausnahme von Ixtapa-Zihuatanejo bei Anreise per Flugzeug und der Stadt Taxco, sofern An- und Abreise bei Tag erfolgt.
- im Bundesstaat Michoacán die Gebiete westlich der Landeshauptstadt Morelia
- Bundesstaat Sinaloa, mit Ausnahme von Los Mochis/ Bahnstrecke des „El Chepe“, bei direkter An- und Abreise per Flugzeug
- Bundesstaat Tamaulipas, nördlich von Ciudad Victoria
- Bundesstaat Zacatecas
- Grenzregion zu den USA für über das erforderliche Minimum für Ein- und Ausreise hinausgehende Aufenthalte.

Von Reisen in folgende Regionen wird abgeraten:
Bundesstaat Guanajuato: Aufgrund vermehrter Sicherheitsvorfälle und drogenbedingter Gewalt wird von Reisen südwestlich der Bundesstraße 45D, einschließlich Celaya, Salamanca und Irapuato, abgeraten.
Bundesstaat Jalisco: Von Reisen in das Grenzgebiet zum Bundesstaat Guanajuato wird abgeraten.
Bundesstaat Chiapas: Von Reisen in das Grenzgebiet zu Guatemala wird abgeraten.

Auswärtiges Amt

Zusätzliche Informationen zur Einreise Geändert

Hinweis: Volljährige Staatsangehörige, die im Besitz eines biometrischen Reisepasses (mind. 6 Monate gültig) sind, können an den internationalen Flughäfen Cancún, Mexiko-Stadt, Guadalajara, Puerto Vallarta sowie San José del Cabo über die automatisierte Grenzkontrolle (E-Gates) einreisen. Für Minderjährige und Personen ohne biometrischen Reisepass gilt, dass sie weiterhin persönlich beim Grenzbeamten vorsprechen müssen.

Bei Einreise auf dem Landweg ist eine Touristenkarte zu beantragen. Alternativ kann bei einem Büro des Nationalen Migrationsinstitutes (INM) eine Einreisegenehmigung eingeholt werden. Die Touristenkarte wird von den Behörden bei Grenzübertritt gestempelt; Reisende müssen die bei ihnen verbleibende Ausfertigung der Karte stets dabei haben und bei Ausreise vorzeigen.

Elektronische Touristenkarte

Reisende, die Waren anzumelden haben, müssen vor ihrer Reise nach Mexiko ein Zollformular online einreichen. Geschieht dies nicht, können die Waren bei Ankunft beschlagnahmt werden. Es drohen Geldstrafen.

Zollerklärung

In manchen Ländern können Grenzbeamte von Reisenden die Herausgabe von Benutzernamen und Passwörtern für soziale Medien verlangen. Zudem ist unter Umständen die Nutzung bestimmter Anwendungen, Apps oder VPN-Dienste verboten.

Erforderliche Formulare und Dokumente für die Einreise

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Visum erforderlich für Aufenthalt: Nein

Es ist kein Visum für den Aufenthalt erforderlich.

Sofern eine Reisedauer von 180 Tagen nicht überschritten wird, ist kein Visum erforderlich.

Bei Ankunft können Reisende die geplante Dauer ihres Aufenthaltes angeben, wenn diese nicht 180 Tage übersteigt. In der Regel werden Einreisestempel für einen Aufenthalt von 30, 60 oder 90 Tage ausgestellt.
Auf Nachfrage müssen Reisende bei der Ankunft u.U. ein Rück- oder Weiterflugticket, eine Hotelbestätigung und/oder ausreichende finanzielle Mittel vorweisen können.

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Einreisegenehmigung erforderlich für Aufenthalt: Nein

Es sind keine Einschränkungen bekannt.

Wichtige Anmerkungen zu Ausweisdokumenten

Ausweisdokumente dürfen weder verschmutzt noch beschädigt sein und müssen über ausreichend freie Seiten verfügen. Reisende sollten sicherstellen, dass ihr Reisepass korrekt gestempelt wird, da es ansonsten zu Schwierigkeiten bei der Ausreise kommen kann. Bitte beachten Sie außerdem, dass es bei als gestohlen oder als verloren gemeldeten Ausweisdokumenten zu Problemen beim Grenzübertritt oder gar zur Einreiseverweigerung kommen kann. Die Anforderungen an die Ausweisdokumente können je nach Beförderungsunternehmen abweichen, es ist daher ratsam, sich vor Reiseantritt beim ausführenden Beförderer zu informieren.

Aufenthaltsverlängerung

Die gestattete Aufenthaltsdauer darf nicht verlängert werden.
Reisende sollten sicherstellen, die zulässige Aufenthaltsdauer im Zielland nicht zu überziehen, um etwaige Sanktionen wie Geldstrafen, Abschiebehaft oder gar Einreisesperren zu vermeiden.

Zoll- und Einfuhrbestimmungen

Landes- und Fremdwährung

Die Einfuhr von lokaler und ausländischer Währung ist unbeschränkt möglich, muss aber ab einem Gegenwert von 10.000 USD deklariert werden. 
Der Besitz und die Einfuhr von Falschgeld wird mit hohen Strafen geahndet.

Einfuhrbeschränkte und verbotene Waren

Zollvorschriften Mexiko

Verboten sind alle nicht konservierten Lebensmittel. Die Einfuhr von E-Zigaretten ist ebenfalls verboten.
Weitere Informationen sowie erlaubte Freimengen für die Mitnahme von Alkohol, Tabakprodukten und anderen Waren bietet folgende Webseite:
Die Ein- und Ausfuhr von geschützten Tieren- und Pflanzenarten sowie Erzeugnissen daraus ist im Rahmen des Washingtoner Artenschutzabkommens streng geregelt. Eine Ein- bzw. Ausfuhr bedarf daher der expliziten Genehmigung, um Beschlagnahmung und Strafen zu verhindern. Weitere Informationen erteilen die lokalen Zollbehörden des Abreise- oder Ziellandes.

Text des Washingtoner Artenschutzabkommens

Medikamente

Die Einfuhr von bestimmten (auch verschriebenen/ verschreibungspflichtigen) Medikamenten kann Auflagen unterliegen bzw. gänzlich verboten sein. Dies gilt insbesondere für Opiate, Schmerzmittel und Psychopharmaka. Listen möglicherweise verbotener Substanzen sind über die Webseite des International Narcotics Control Board oder die jeweiligen lokalen Behörden abrufbar. Grundsätzlich kann jedoch nur die Botschaft, das Konsulat und/oder das nationale Zollamt verlässlich Auskunft darüber geben, welche Regeln und Vorschriften aktuell im Zielland gelten. Reisenden, die Medikamente mitnehmen, wird grundsätzlich geraten, eine mehrsprachige ärztliche Bescheinigung mitzuführen, die Angaben zu Einzel- und Tagesdosierungen sowie den Wirkstoffnamen des Präparats enthält.

Länderbestimmungen für Reisende, die Arzneimittel mit kontrollierten Substanzen mit sich führen

Zusatzinformationen

Reisende sollten sich vor Reisebeginn bei der zuständigen Auslandsvertretung über die aktuellsten Einfuhr- und Zollbestimmungen des Ziellandes informieren.

Minderjährige und Doppelstaatler

Spezielle Anforderungen für Minderjährige

Kinder in Begleitung eines Erziehungsberechtigten

Minderjährige Reisende, die mit nur einem Elternteil reisen, benötigen eine schriftliche Zustimmung des abwesenden Elternteils, Kopien der Reisepässe aller Elternteile sowie ihre eigenen Geburtsurkunde.

Kinder ohne Begleitung von Erziehungsberechtigten

Minderjährige Reisende, die allein reisen, benötigen die schriftliche Zustimmung der abwesenden Elternteile, Kopien der Reisepässe aller Elternteile sowie ihre eigenen Geburtsurkunde.

Weitere Anmerkungen

Aktuell liegen keine gesicherten Informationen vor.

Hinweise für Doppelstaatler

Hinweise für Doppelstaatler

Personen mit doppelter Staatsangehörigkeit sollten beachten, dass das Zielland unter Umständen keine Mehrfachstaatsbürgerschaften anerkennt. Der Anspruch auf konsularische Betreuung im Zielland ist daher nicht gewährleistet, d.h. die Botschaft des anderen Landes kann in Notfällen (u.a. Inhaftierung) womöglich nur begrenzt oder gar keinen Schutz bieten. Zudem können Reisende aufgrund nationaler Bestimmungen zur Leistung des Wehrdienstes verpflichtet werden.

Minderjährige mit Doppelstaatsbürgerschaft

Aktuell liegen keine gesicherten Informationen vor.

Gesundheitsbestimmungen

Impfungen

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Pflichtimpfungen: Nein

Es sind keine Einschränkungen bekannt.

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Empfohlene Impfungen: Ja

Reisende sollten einen kompletten Impfschutz gemäß den Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) sicherstellen:

WHO Impfempfehlungen

Zusätzlich sind für die Reise folgende Impfungen empfohlen:
Covid-19
Hepatitis A

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Impfung bei besonderer Exposition: Ja

Denguefieber (v.a. Mückenstiche)
Hepatitis B (v.a. Sexualkontakt, Nadelstichverletzungen, invasive Maßnahmen im Gesundheitswesen)
Typhus (v.a. schlechte Hygienebedingungen, kontaminierte Lebensmittel und Trinkwasser)
Cholera (v.a. mangelhafte Hygienezustände und Aufenthalt in aktuellen Ausbruchsgebieten)
Tollwut (v.a. Verletzungen durch infizierte Tiere)
Malariaprophylaxe
Leptospirose-Prophylaxe

Impfungen, die unter „Besondere Exposition“ gelistet werden, setzen voraus, dass Reisende einem entsprechenden Risiko für Krankheitsübertragung ausgesetzt sind. Da Impfungen mit potenziellen Nebenwirkungen einhergehen können sowie einen Kostenfaktor darstellen, ist je nach Reiseprofil (Reiseroute, Reisedauer), geplanten Freizeitaktivitäten (u.a. Camping, Wandern in bewaldeten Gebieten) und beruflichen Tätigkeiten (v.a. im Krankenhaus sowie in der Land- und Forstwirtschaft) eine Nutzen-Risiko-Abwägung erforderlich.

Reisekrankenversicherung

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Krankenversicherungspflicht: Nein

Der Abschluss einer Reisekrankenversicherung, die auch den Rücktransport mit einschließt, wird generell angeraten, selbst wenn dies seitens des Ziellandes nicht zwingend erforderlich ist. Rechnungen und medizinische Unterlagen, die im Zuge der Behandlung ausgestellt werden, sollten aufbewahrt werden.

Zusatzinformationen

Aktuell liegen keine gesicherten Informationen vor.

Ausreiseinformationen

Ausreisemodalitäten

Landes- und Fremdwährung

Die Ausfuhr von lokaler und ausländischer Währung ist unbeschränkt möglich, muss aber ab einem Gegenwert von 10.000 USD deklariert werden. 

Ausfuhrbeschränkte und verbotene Waren

Die Ausfuhr von Antiquitäten, archäologischen Fundstücken, Gold (außer Goldschmuck), Kakteen, Korallen und anderen geschützten Tieren ist verboten.
Die Ein- und Ausfuhr von geschützten Tieren- und Pflanzenarten sowie Erzeugnissen daraus ist im Rahmen des Washingtoner Artenschutzabkommens streng geregelt. Eine Ein- bzw. Ausfuhr bedarf daher der expliziten Genehmigung, um Beschlagnahmung und Strafen zu verhindern. Weitere Informationen erteilen die lokalen Zollbehörden des Abreise- oder Ziellandes.

Text des Washingtoner Artenschutzabkommens

Zusatzinformationen

Es liegen keine weiteren Informationen in Bezug auf Ausreisebestimmungen vor.
Reisende sollten die bei Einreise über den Landweg erhaltene Touristenkarte sicher verwahren; diese ist bei Ausreise den Behörden vorzulegen.
Für die Ausreise aus dem Bundesstaat Quintana Roo ist am Flughafen eine gezahlte Touristensteuer vorzuweisen. Vor Einreise, während des Aufenthalts oder spätestens vor der Ausreise ist diese Touristensteuer auf folgender Website zu entrichten:

Visitax

Informationen zu Minderjährigen

In Einzelfällen verlangen Airlines für die Ausreise eines Minderjährigen mit nur einem Elternteil den Nachweis des Einverständnisses des anderen Elternteils. Genaue Informationen erteilt die jeweilige Fluggesellschaft.

Transit via: USA / Vereinigte Staaten (MIA) Geändert

Wichtige Änderungen, die Ihre Aufmerksamkeit benötigen!

Bitte beachten Sie die Änderungen in folgenden Bereichen:

  • Erforderliche Formulare und Dokumente

Transit via:
USA / Vereinigte Staaten (MIA) Country image

Erforderliche Formulare und Dokumente Geändert alert icon

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Visum erforderlich für Transit: Nein

Es sind keine Einschränkungen bekannt.

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Einreisegenehmigung erforderlich für Transit: Ja

Für den Transit durch die USA ist eine Registrierung über das Electronic System for Travel Authorisation (ESTA) erforderlich.
Achtung: Reisende, die nach dem 01.03.2011 einen der folgenden Staaten besucht haben, sind vom Visa Waiver Program / der ESTA-Registrierung ausgeschlossen: Nordkorea, Iran, Irak, Libyen, Somalia, Sudan, Syrien, Jemen. Betroffene Personen müssen für die Vereinigten Staaten ein Visum bei der entsprechenden Auslandsvertretung beantragen. Dies gilt auch für Reisen nach Kuba nach dem 12.01.2021.

Electronic System for Travel Authorization (ESTA)

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Reisepass erforderlich für Transit: Ja Geändert

Der Reisepass muss für die Dauer des Aufenthalts gültig sein. Es muss sich um einen biometrischen Reisepass handeln.

Achtung: Eine neue Anordnung erfordert seit dem 20.01.2025 bei der Einreise in die USA die Angabe des Geschlechts „männlich“ oder „weiblich“ bei ESTA-Anträgen, basierend auf dem Geschlechtseintrag bei Geburt. Reisende mit dem Geschlechtseintrag „X“ oder einem abweichenden aktuellen Geschlechtseintrag sollten vor der Reise die zuständige US-Auslandsvertretung kontaktieren und die für sie geltenden Einreisebestimmungen erfragen.

Personen auf der Durchreise sollten beachten, dass das Zielland ggf. eine andere Mindestrestgültigkeit der Reisedokumente fordert, als der Transitflughafen.

Hinweis: Die Einreisebestimmungen können sich jederzeit kurzfristig ändern oder es können individuelle Ausnahmefälle auftreten. Nur die zuständige Auslandsvertretung kann daher rechtsverbindliche Aussagen treffen oder über die hier aufgeführten Informationen hinausgehende Hinweise liefern.

Für genauere Informationen und Rückfragen richten Sie sich bitte an Ihre Reisevertriebsstelle:

Mirko's Fabulous Travel Agency

website-iconhttps://www.global-monitoring.com
email-iconsupport@a3mobile.com
phone-icon0123456789
address-icon Alter Fischmarkt 5, 20457 Hamburg, DE