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Visum erforderlich
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Reisepass erforderlich
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Reisekrankenversicherungspflicht
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Keine Einreisegenehmigung erforderlich
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Keine zusätzlichen Pflichtformulare erforderlich
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Keine Pflichtimpfungen erforderlich
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Die Übersicht dient als erster Anhaltspunkt. Bitte nehmen Sie zusätzlich die entsprechenden Details zur Kenntnis.

Schnellüberblick: Visum

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Wichtige Änderungen, die Ihre Aufmerksamkeit benötigen!

Bitte beachten Sie die Änderungen in folgenden Bereichen:

  • Einreisemodalitäten
  • Erforderliche Formulare und Dokumente für die Einreise
  • Erforderliche Formulare und Dokumente für die Einreise

Reiseziel:
Iran Country image

Einreiseinformationen

Einreisedokumente Ausreichend Hinweise
Reisepass ausreichend icon Ja

Ein Reisepass ist für die Einreise ausreichend. Der Reisepass muss bei Reiseantritt eine Restgültigkeit von 6 Monaten haben.

Vorläufiger Reisepass ausreichend icon Ja

Ein vorläufiger Reisepass ist für die Einreise ausreichend. Der vorläufige Reisepass muss bei Reiseantritt eine Restgültigkeit von 6 Monaten haben.

Personalausweis ausreichend ! Nein

Ein Personalausweis ist nicht ausreichend für die Einreise.

Vorläufiger Personalausweis ausreichend ! Nein

Ein vorläufiger Personalausweis ist nicht ausreichend für die Einreise.

Hinweis: Bitte beachten Sie in jedem Falle zusätzlich die Hinweise unter "Erforderliche Formulare und Dokumente für die Einreise".
Ausweisdokumente dürfen keine israelischen Stempel oder Visa enthalten, weil die Einreise ins Zielland ansonsten verweigert wird.

Ausweisdokumente dürfen weder verschmutzt noch beschädigt sein und müssen über ausreichend freie Seiten verfügen. Reisende sollten sicherstellen, dass ihr Reisepass korrekt gestempelt wird, da es ansonsten zu Schwierigkeiten bei der Ausreise kommen kann. Bitte beachten Sie außerdem, dass es bei als gestohlen oder als verloren gemeldeten Ausweisdokumenten zu Problemen beim Grenzübertritt oder gar zur Einreiseverweigerung kommen kann. 
Die Anforderungen an die Ausweisdokumente können je nach Beförderungsunternehmen abweichen, es ist daher ratsam, sich vor Reiseantritt beim ausführenden Beförderer zu informieren. Beispielsweise verlangen viele Kreuzfahrtanbieter, dass Reisedokumente nach Reiseende noch mindestens 6 Monate gültig sind. 
Achtung: Für Reisende mit NCL (Norwegian Cruise Line) ist ein Reisepass zwingend erforderlich.
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Einreisemodalitäten Geändert
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Einreise grundsätzlich gestattet: Ja Geändert

Die Einreise ist grundsätzlich gestattet.

Auswärtiges Amt:
Vor Reisen nach Iran wird gewarnt.
Deutsche Staatsangehörige werden aufgefordert, Iran zu verlassen.
Die Deutsche Botschaft Teheran kann derzeit nur eingeschränkt konsularische Hilfe vor Ort leisten.

Von Bootsexkursionen vor der Westküste der Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) und in die „Straße von Hormuz“ wird dringend abgeraten.

Auswärtiges Amt

Zusätzliche Informationen zur Einreise

Derzeit sind die Grenzen zwischen Iran und Aserbaidschan sowie zu Turkmenistan für den regulären Grenzverkehr geschlossen. Die Grenzen zwischen Iran und Armenien sowie der Türkei sind aktuellen Angaben zufolge geöffnet.

Achtung: Auf Reisen besteht die Gefahr, dass das Gepäck umfassend durchsucht und möglicherweise beschlagnahmt wird. Elektronische Kommunikationsmittel wie Mobiltelefone, Notebooks und Tablets können eingehend kontrolliert werden und die ausgelesenen Daten können als Vorwand für eine Strafanzeige dienen. Einzelreisende, zum Beispiel mit dem Motorrad, Fahrrad oder Wohnmobil, sind besonders gefährdet, da die Daten in elektronischen Karten und Navigationssystemen oder eingegebene Routen, vor allem bei der Planung von Offroad-Reisen, von den iranischen Sicherheitsbehörden als Beweis für Spionageversuche gewertet werden können. Sperrgebiete sind in der Regel nicht eindeutig gekennzeichnet. Auch der Einsatz von zugelassenen elektronischen Geräten wie (Hobby-)Drohnen kann später als Spionage eingestuft werden.

In manchen Ländern können Grenzbeamte von Reisenden die Herausgabe von Benutzernamen und Passwörtern für soziale Medien verlangen. Zudem ist unter Umständen die Nutzung bestimmter Anwendungen, Apps oder VPN-Dienste verboten.

Erforderliche Formulare und Dokumente für die Einreise Geändert alert icon
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Visum erforderlich für Aufenthalt: Ja Geändert

Es ist ein Visum für den Aufenthalt erforderlich. Dieses muss bei der zuständigen Auslandsvertretung beantragt werden.

Hinweis: Nach Angaben des iranischen Außenministeriums ist es Reisenden der ausgewählten Staatsbürgerschaft nicht mehr gestattet, Individualreisen in den Iran zu unternehmen. Die Einreise ist ausschließlich im Rahmen einer Pauschalreise möglich, die zwingend über ein lizenziertes iranisches Reisebüro gebucht werden muss. Des Weiteren ist eine Begleitung durch einen lizenzierten iranischen Reiseleiter während der gesamten Reise vorgeschrieben. 

Die Bearbeitungszeit für ein Visum beträgt in der Regel 2 bis 3 Wochen.
Die hier angegebene Bearbeitungsdauer setzt voraus, dass alle benötigten Unterlagen eingereicht und die Antragsgebühren bezahlt wurden.

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Einreisegenehmigung erforderlich für Aufenthalt: Nein

Es sind keine Einschränkungen bekannt.

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Zusätzliche Pflichtformulare und Erklärungen: Nein

Soweit bekannt, werden aktuell keine zusätzlichen Pflichtformulare oder Reiseerklärungen für die Einreise verlangt.

Hinweis für Kreuzfahrtreisende: Es besteht die Möglichkeit, dass Reedereien für ihre Gäste das Ausfüllen und die Übermittlung von für die Reise benötigten Formularen übernehmen.
Reisende werden darauf hingewiesen, sich direkt bei der jeweiligen Reederei oder dem zuständigen Reisebüro zu erkundigen, ob ein solcher Service für die gebuchte Kreuzfahrt verfügbar ist und welche spezifischen Dokumente dies gegebenenfalls umfasst. Eine frühzeitige Klärung stellt die fristgerechte und korrekte Einreichung aller erforderlichen Unterlagen sicher.

Aufenthaltsverlängerung

Verlängerungen des Aufenthaltes sollten mit ausreichend zeitlichem Vorlauf bei den Behörden gestellt werden.
Reisende sollten sicherstellen, die zulässige Aufenthaltsdauer im Zielland nicht zu überziehen, um etwaige Sanktionen wie Geldstrafen, Abschiebehaft oder gar Einreisesperren zu vermeiden.

Zoll- und Einfuhrbestimmungen
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Landes- und Fremdwährung

Die Einfuhr ausländischer Währung ist ungrenzt möglich, muss aber ab einem Gegenwert von 10.000 USD deklariert werden. Die Einfuhr einheimischer Währung ist bis 500.000 IRR gestattet.
Der Besitz und die Einfuhr von Falschgeld wird mit hohen Strafen geahndet.

Einfuhrbeschränkte und verbotene Waren

Ein Einfuhrverbot besteht für Alkohol, Schweinefleisch und Zeitschriften, die gegen die sehr strengen iranischen Moralvorstellungen verstoßen.
Die Einfuhr und Benutzung von Drohnen sowie Satellitentelefonen (inklusive Zubehör) ist untersagt.
Weitere Informationen sowie erlaubte Freimengen für die Mitnahme von Tabakprodukten und anderen Waren bietet folgende Webseite:

Internationaler Flughafen Imam Khomeini - Zollvorschriften

Die Ein- und Ausfuhr von geschützten Tieren- und Pflanzenarten sowie Erzeugnissen daraus ist im Rahmen des Washingtoner Artenschutzabkommens streng geregelt. Eine Ein- bzw. Ausfuhr bedarf daher der expliziten Genehmigung, um Beschlagnahmung und Strafen zu verhindern. Weitere Informationen erteilen die lokalen Zollbehörden des Abreise- oder Ziellandes.

Text des Washingtoner Artenschutzabkommens

Medikamente

Die Einfuhr von bestimmten (auch verschriebenen/verschreibungspflichtigen) Medikamenten kann Auflagen unterliegen bzw. gänzlich verboten sein. Dies gilt insbesondere für Opiate, Schmerzmittel und Psychopharmaka. Grundsätzlich kann jedoch nur die Botschaft, das Konsulat und/oder das nationale Zollamt verlässlich Auskunft darüber geben, welche Regeln und Vorschriften aktuell im Zielland gelten. Reisenden, die Medikamente mitnehmen, wird grundsätzlich geraten, eine mehrsprachige ärztliche Bescheinigung mitzuführen, die Angaben zu Einzel- und Tagesdosierungen sowie den Wirkstoffnamen des Präparats enthält.

Zusatzinformationen

Reisende sollten sich vor Reisebeginn bei der zuständigen Auslandsvertretung über die aktuellsten Einfuhr- und Zollbestimmungen des Ziellandes informieren.

Minderjährige und Doppelstaatler

Spezielle Anforderungen für Minderjährige
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Kinder in Begleitung eines Erziehungsberechtigten

Hinsichtlich der Einreise von Minderjährigen sind keine besonderen Bestimmungen bekannt. Es ist jedoch ratsam, dass Minderjährige, die alleine oder mit nur einem Elternteil/Sorgeberechtigten reisen, eine Einverständniserklärung bzw. Reisevollmacht mitführen.

Kinder ohne Begleitung von Erziehungsberechtigten

Hinsichtlich der Einreise von Minderjährigen sind keine besonderen Bestimmungen bekannt. Es ist jedoch ratsam, dass Minderjährige, die alleine oder mit nur einem Elternteil/Sorgeberechtigten reisen, eine Einverständniserklärung bzw. Reisevollmacht mitführen.

Weitere Anmerkungen

Aktuell liegen keine gesicherten Informationen vor.

Hinweise für Doppelstaatler
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Hinweise für Doppelstaatler

Personen mit doppelter Staatsbürgerschaft müssen mit iranischem Pass einreisen. Reisende sollten beachten, dass es bei der Einreise zum Verhör und zu Verhaftungen kommen kann, da die Auslegung der Wahrung "nationaler Sicherheit" von den konkreten Beamten abhängig ist.
Vor allem für deutsch-iranische Doppelstaatler besteht eine erhöhte Gefahr willkürlich verhaftet zu werden. Sollten Reisende sich in öffentlichen Netzwerken kritisch gegenüber den Iran und/oder dessen Regierung ausgedrückt haben, so ist von einer Reise in den Iran besonders abzuraten.

Minderjährige mit Doppelstaatsbürgerschaft

Aktuell liegen keine gesicherten Informationen vor.

Gesundheitsbestimmungen

Impfungen
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Pflichtimpfungen: Nein

Es sind keine Einschränkungen bekannt.

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Empfohlene Impfungen: Ja

Reisende sollten einen kompletten Impfschutz gemäß den Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) sicherstellen:

WHO Impfempfehlungen

Zusätzlich sind für die Reise folgende Impfungen empfohlen:
Covid-19
Hepatitis A

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Impfung bei besonderer Exposition: Ja

Denguefieber (v.a. Mückenstiche)
Hepatitis B (v.a. Sexualkontakt, Nadelstichverletzungen, invasive Maßnahmen im Gesundheitswesen)
Typhus (v.a. schlechte Hygienebedingungen, kontaminierte Lebensmittel und Trinkwasser)
Tollwut (v.a. Verletzungen durch infizierte Tiere)

Impfungen, die unter „Besondere Exposition“ gelistet werden, setzen voraus, dass Reisende einem entsprechenden Risiko für Krankheitsübertragung ausgesetzt sind. Da Impfungen mit potenziellen Nebenwirkungen einhergehen können sowie einen Kostenfaktor darstellen, ist je nach Reiseprofil (Reiseroute, Reisedauer), geplanten Freizeitaktivitäten (u.a. Camping, Wandern in bewaldeten Gebieten) und beruflichen Tätigkeiten (v.a. im Krankenhaus sowie in der Land- und Forstwirtschaft) eine Nutzen-Risiko-Abwägung erforderlich.

Reisekrankenversicherung alert icon
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Krankenversicherungspflicht: Ja

Bitte beachten Sie mögliche Einschränkungen.

Zusatzinformationen

Aktuell liegen keine gesicherten Informationen vor.

Ausreiseinformationen

Ausreisemodalitäten
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Landes- und Fremdwährung

Die Ausfuhr ausländischer Währung ist maximal in der Höhe gestattet, die bei der Einreise deklariert wurde.  Inländische Währung darf bis zu 500.000 IRR ausgeführt werden.

Ausfuhrbeschränkte und verbotene Waren

Die Ausfuhr von Antiquitäten (Gegenstände, die älter als 30 Jahre sind) ist nur mit einer Genehmigung der Organisation für das kulturelle Erbe erlaubt.
Die Ausfuhr eines Teppichs, der nicht älter als 30 Jahre alt ist und dessen Fläche sechs Quadratmeter nicht übersteigt, ist gestattet.
Die Ein- und Ausfuhr von geschützten Tieren- und Pflanzenarten sowie Erzeugnissen daraus ist im Rahmen des Washingtoner Artenschutzabkommens streng geregelt. Eine Ein- bzw. Ausfuhr bedarf daher der expliziten Genehmigung, um Beschlagnahmung und Strafen zu verhindern. Weitere Informationen erteilen die lokalen Zollbehörden des Abreise- oder Ziellandes.

Text des Washingtoner Artenschutzabkommens

Zusatzinformationen

Es liegen keine weiteren Informationen in Bezug auf Ausreisebestimmungen vor.
Ehefrauen iranischer Männer, benötigen die Zustimmung ihres Ehemannes, um das Land wieder zu verlassen.

Informationen zu Minderjährigen

Im Falle von Minderjährigen, die nach iranischem Recht auch die iranische Staatsbürgerschaft besitzen, ist zu beachten, dass der Ehemann das Aufenthaltsbestimmungsrecht für seine Kinder besitzt. Die Kinder benötigen entsprechend die Zustimmung ihres Vaters, um das Land wieder zu verlassen.

Über das Zielgebiet

Polizei Rettungswagen Feuerwehr
110
Phone icon
115
Phone icon
125
Phone icon

Gut zu wissen
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Hauptstadt

Teheran

Sprachen

Persisch

Währung

Rial (IRR)

Telefonvorwahl

+98

Trinkgelder

Restaurant: Trinkgeld ist in gastronomischen Einrichtungen nicht üblich.
Hotels: Es ist angemessen, das Gepäckperson, die Reinigungskräfte und den Concierge mit Trinkgeld in Lokalwährung zu bedenken.
Taxis: Üblicherweise werden die Fahrkosten aufgerundet.
Tourguide: Ein Betrag von 5 USD pro Tag ist angemessen.

Medizinische Versorgung
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Zugang und Qualität

In Großstädten sowie in touristischen Ortschaften ist eine medizinische Grundversorgung zu erwarten.

Jedoch kann auch in Städten ein funktionierendes Rettungswesen nicht immer gewährleistet werden.
Private Gesundheitseinrichtungen bieten in der Regel eine umfangreichere Ausstattung als öffentliche, allerdings sind die Behandlungskosten dort meist höher.

Behandlungskosten

Unter Umständen müssen Reisende für die Deckung medizinischer Behandlungskosten in Vorkasse gehen.

Medikamente


Es wird dringend empfohlen, eine eigene Reiseapotheke mitzuführen, die sowohl regelmäßig benötigte Medikamente als auch Arzneimittel für typische Reisebeschwerden enthält.

Zusatzinformationen

Eine Übersicht über lokale Fachärzte und Allgemeinmediziner mit der Möglichkeit der direkten Terminbuchung bietet die Plattform Air Doctor.

Air Doctor

Geld
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Bargeldauszahlung mit Kreditkarte möglich: Nein

An Geldautomaten lässt sich mit einer herkömmlichen Kreditkarte kein Geld abheben.

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Bargeldauszahlung mit Bank-/Debitkarte möglich: Nein

An Geldautomaten lässt sich mit einer ausländischen Bank-/Debitkarte kein Geld abheben.

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Kreditkartenzahlung: Nein

Kreditkartenzahlungen werden kaum oder gar nicht akzeptiert. Im Land herrscht Bargeldwirtschaft.
Kreditkarten internationaler Geldinstitute werden aufgrund von Sanktionen gegen das Land nicht akzeptiert.

Mobile Zahlungsarten

Auch mobile Zahlungsmethoden werden im täglichen Gebrauch immer häufiger genutzt. Internationale Anbieter sind zum Beispiel Apple Pay, Google Pay, Samsung Pay oder PayPal.

Zusatzinformationen

Bargeld darf ausschließlich bei Banken oder lizenzierten Wechselstuben gewechselt werden. Illegaler Devisentausch ist strafbar.
Die Mitnahme von ausreichend Bargeld in Euro und/oder US-Dollar ist empfehlenswert.

Beim Gebrauch von Kreditkarten in Geschäften oder an Geldautomaten können Kartendaten über manipulierte Lesegeräte (Skimming) abgegriffen werden. Für den Fall des Kartenverlustes oder Diebstahls, sowie bei vermuteten Betrugs- oder Missbrauchsfällen sollten Reisende die Kontaktdaten ihrer Bank mit sich führen (Servicenummer, App/Online-Zugriff), um schnellstmöglich Sicherheitsmaßnahmen, wie z.B. Kartensperrungen, einleiten zu können.

Reisenden wird geraten, vor anstehenden Auslandsreisen ihr Geldinstitut zu kontaktieren, um sich über mögliche Einschränkungen bei der Bezahlung/Bargeldabhebung sowie alternative Geldversorgungsmöglichkeiten im Zielland zu informieren.

Kreditkarten von American Express werden außerhalb der USA oft nur selten oder gar nicht akzeptiert.

Infrastruktur
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Steckdosenadapter: Nein

Reisende können in dem Zielland die gleichen Steckdosen erwarten, wie im Ausgangsland.

Stecker und Steckdosentypen

Internet- und Mobilfunk

Mobiles Internet sowie viele Apps (z.B. Facebook, Instagram, WhatsApp), Webseiten oder auch einige E-Mail-Anbieter sind in Iran nur eingeschränkt nutzbar oder komplett gesperrt. Die Nutzung dieser Dienste kann zwar über VPNs erfolgen, allerdings dürfen nur genehmigte VPNs dafür verwendet werden.

Auf Reisen fällt aufgrund der intensiven Verwendung von Mobilgeräten (Navigation und Suche nach Unterkünften oder Restaurants, Kommunikation mit Familie/Freunden) oft ein erheblicher Datenverbrauch an. Die Nutzung inländischer Tarife für internationales Roaming kann unter Umständen jedoch mit äußerst hohen Kosten verbunden sein. Oft erweisen sich daher lokale SIM-Karten (für entsperrte Geräte) oder eSIM-Services (für kompatible Endgeräte) als deutlich kostengünstigere Alternativen zum Inlandstarif.

Reisende sollten beachten, dass auch in Ländern mit guter Netzverfügbarkeit eine durchgängige Abdeckung in ländlichen oder entlegenen Gebieten nicht immer gewährleistet werden kann. Detaillierte Angaben zur Netzabdeckung im ausgewählten Zielland stellt die GSM Association auf ihrer Webseite bereit.

GSM Association

Verkehr
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Internationaler Führerschein erforderlich: Nein

Reisende können im Iran bis zu 6 Monate lang mit einem ausländischen Führerschein fahren. Es wird jedoch empfohlen, auch einen internationalen Führerschein (IDP) mitzuführen. Dieser ist nur in Verbindung mit dem nationalen Führerschein gültig.

Tempolimit innerorts

Die im Folgenden aufgeführten Höchstgeschwindigkeiten gelten, sofern nicht anders durch entsprechende Schilder gekennzeichnet.

Innerorts gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h.

Tempolimit außerorts

Auf kleineren Straßen beträgt das Tempolimit außerorts 85 km/h. Dies ist jeweils in der Nacht um 10 km/h reduziert.

Tempolimit Schnellstraße

Auf Schnellstraßen gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 110 km/h.

Tempolimit Autobahn

Auf Autobahnen gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h.

Promillegrenze

Im Land gilt eine Promillegrenze von 0,0.

Zusatzinformationen

In Iran gilt Rechtsverkehr.

Strafrechtliche Besonderheiten
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Strafrechtliche Besonderheiten

Ein Ausweisdokument ist stets mitzuführen. Sollten Reisende bei Kontrollen kein gültiges Ausweisdokument vorweisen können, sind Strafen möglich.

Das Fotografieren von als militärisch oder sicherheitsrelevant eingestuften Einrichtungen und/oder uniformierten Personen ist verboten und kann strafrechtlich verfolgt werden.
Dies betrifft auch Sicherheitspersonal und vermeintlich harmlose Landschaften, in deren Nähe sich Gebäude der kritischen Infrastruktur befinden.
Aussagen, die in Bezug auf Religion als abwertend oder beleidigend interpretiert werden, können ernste strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
In Iran können Handlungen, die im Westen als unproblematisch gelten, aber gegen islamische Werte verstoßen, strafrechtlich verfolgt werden. Dazu gehört zum Beispiel Tanzen in der Öffentlichkeit. Die Strafen dafür sind oft sehr hart und entsprechen nicht westlichen Rechtsvorstellungen. Es sind sogar körperliche Strafen wie Auspeitschungen möglich.
Staats- oder regierungskritische Äußerungen (auch in den sozialen Medien) können von den Behörden strafrechtlich verfolgt werden.
Die Nutzung von VPN-Netzwerken, um auf staatlich reglementierte Websites zuzugreifen, ist strafbar.
Konsum und Besitz von Alkohol sind im Iran grundsätzlich untersagt.
Jegliche Handlung, die als das Propagieren einer anderen als im Land vorherrschenden Religion interpretiert werden kann, ist strafrechtlich untersagt. Dies umfasst auch die Verbreitung religiöser Schriften.
Aussagen, die in Bezug auf das Herrscherhaus als abwertend oder beleidigend interpretiert werden können, ziehen unter Umständen ernste strafrechtliche Konsequenzen nach sich.
Für Frauen besteht im öffentlichen Raum Kopftuchpflicht. Wird dies nicht eingehalten, sind strafrechtliche Konsequenzen möglich.
Der Besitz von pornografischem Material ist verboten und wird strafrechtlich geahndet.
Prostitution ist verboten und kann mit der Todesstrafe geahndet werden. Dies gilt für das Angebot oder für die Inanspruchnahme von sexuellen Dienstleistungen.

Außereheliche sexuelle Beziehungen sind illegal und werden streng geahndet, zum Teil wird auch die Todesstrafe verhängt.
Für Drogendelikte (z.B. Besitz/Handel/Konsum) kann die Todesstrafe verhängt werden.
Die Nutzung von Drohnen ist verboten.
In etwa 20 iranischen Städten ist das Gassigehen mit Hunden nicht erlaubt. 
Auch außerhalb Irans geäußerte Meinungen und Handlungen können im Land als regierungskritisch eingestuft und strafrechtlich verfolgt werden. Dies gilt bereits für die Teilnahme an regimekritischen Demonstrationen, das Teilen oder Liken entsprechender Inhalte in sozialen Medien oder den Besitz solchen Materials auf dem Handy. Reisenden wird geraten, vor der Einreise unbedingt alle entsprechenden Inhalte (Fotos, Dokumente etc.) von Ihren Geräten zu löschen.

Ansprechpartner vor Ort
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Diplomatische Vertretungen

Unter dem folgenden Link finden Sie Informationen zu Ihrer Vertretung im Ausland:

EmbassyPages

Staatsangehörige von EU-Mitgliedsstaaten haben bei fehlender eigener diplomatischer Vertretung im Zielland die Möglichkeit, konsularische Betreuung in der Botschaft eines anderen EU-Mitgliedsstaates einzuholen.

Botschaften und Auslandsvertretungen bieten eine Vielzahl von Dienstleistungen an, die allerdings je nach Land und spezifischer Situation variieren können.

Wichtige Aufgaben von Botschaften und Konsulaten:

Schutz und Unterstützung der Staatsangehörigen: Sie bieten Hilfe bei Notfällen, wie verlorenen Pässen, Unfällen oder Naturkatastrophen. Auch in Fällen von Verhaftung oder Inhaftierung im Ausland kann die Botschaft Unterstützung anbieten.
Visa und Einreiseinformationen: Botschaften sind oft für die Ausstellung von Visa zuständig und bieten Informationen über Einreisebestimmungen, die sich je nach Ziel- und Herkunftsland unterscheiden können.
Reisedokumente: Bei Verlust oder Diebstahl des Reisepasses kann die Botschaft Ersatzdokumente ausstellen, die es Reisenden ermöglichen, nach Hause zurückzukehren.
Notfallhilfe: In Krisensituationen (wie z.B. politischen Unruhen oder Naturkatastrophen) bieten Botschaften und Konsulate Evakuierungshilfe und Sicherheitshinweise.
Bürgerdienst: Botschaften bieten Dienstleistungen wie die Beglaubigung von Dokumenten, die Registrierung von Geburten im Ausland oder die Unterstützung bei rechtlichen Angelegenheiten.

Was Botschaften und Konsulate nicht leisten können:

Rechtsberatung und Rechtsvertretung: Botschaften können keine Rechtsberatung anbieten oder Rechtsvertretung vor Gericht übernehmen. Sie können jedoch Listen von lokalen Anwälten bereitstellen.
Finanzielle Unterstützung: In der Regel können Botschaften keine finanziellen Hilfen gewähren oder Reise- und Unterkunftskosten übernehmen, es sei denn, es handelt sich um sehr spezielle Notfälle.
Einmischung in die Justiz eines Gastlandes: Botschaften können nicht in die Gerichtsbarkeit des Gastlandes eingreifen oder deren Entscheidungen beeinflussen.
Hilfe für Personen mit doppelter Staatsbürgerschaft: Der Anspruch auf konsularische Betreuung im Zielland kann in diesem Fall oft nicht gewährleistet werden, d.h. in Notfällen (u.a. Inhaftierung) können Botschaften oder Auslandsvertretungen womöglich nur begrenzt oder gar keine Hilfestellung bieten.
Erteilung von Arbeitsgenehmigungen: Die Erteilung von Arbeitsgenehmigungen und Aufenthaltsgenehmigungen liegt nicht in der Zuständigkeit der Botschaften, sondern wird durch die Behörden des Gastlandes geregelt.

Praktische Tipps für Reisende:

Kontaktdaten der Botschaft: Notieren Sie sich die Kontaktdaten der Botschaft Ihres Heimatlandes im Reiseland, bevor Sie abreisen. Diese Informationen können im Notfall sehr wertvoll sein.
Kopien wichtiger Dokumente: Machen Sie Kopien Ihres Reisepasses, Visums und anderer wichtiger Dokumente. Bewahren Sie diese getrennt von den Originalen auf.
Informiert reisen: Informieren Sie sich vor Ihrer Reise über die politischen, sozialen und wirtschaftlichen Verhältnisse im Gastland und beachten Sie Reisewarnungen und -hinweise. Nutzen Sie dafür Krisenfrühwarnsysteme erfahrener Dienstleister wie A3M Global Monitoring.

Tourismuszentrale

Hinweis: Die Einreisebestimmungen können sich jederzeit kurzfristig ändern oder es können individuelle Ausnahmefälle auftreten. Nur die zuständige Auslandsvertretung kann daher rechtsverbindliche Aussagen treffen oder über die hier aufgeführten Informationen hinausgehende Hinweise liefern.

Für genauere Informationen und Rückfragen richten Sie sich bitte an Ihre Reisevertriebsstelle:

BoTravel

website-iconhttps://botravel.de/
email-iconinfo@botravel.de
phone-icon(+49)7651 97 200 66
address-icon Gutachstraße 2, 79822 Titisee-Neustadt, DE

Leider konnte kein Visadienstleister für dieses Reiseziel ermittelt werden. Bitte beantragen sie das Visum über die Funktion "Selbst beantragen".